Drucksache - DS/0531/V  

 
 
Betreff: Sturmschäden II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.11.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. An welchen Stellen im Bezirk (z.B. öffentliche Straßen und Plätze, Gebäude, sonstige Beeinträchtigungen) gibt es auf Grund der Folgen des Sturms Xavier“, der Anfang Oktober über Deutschland fegte, noch Einschränkungen?
     
  2. Welche Schäden richtete der Sturm „Herwart“, der Ende Oktober über Deutschland fegte, im Bezirk an?
     
  3. Bis wann werden nach Einschätzung des Bezirksamtes die Folgeschäden beider Stürme im Bezirk beseitigt sein?

 

Nachfrage:
 

  1. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt, um die Eigentümer, der von privaten Grundstücken aus verursachte Sturmschäden auf öffentlichen Straßen und Plätzen und an Einrichtungen, im Rahmen einer Schadensbeseitigung (oder Kostenerstattung) zur Verantwortung zu ziehen?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                               

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. An welchen Stellen im Bezirk (z.B. öffentliche Straßen und Plätze, Gebäude, sonstige Beeinträchtigungen) gibt es auf Grund der Folgen des Sturms „Xavier“, der Anfang Oktober über Deutschland fegte, noch Einschränkungen?

 

Soweit es sich um beschädigte/umgestürzte Bäume handelt, gibt es insbesondere noch an folgenden Orten Beeinträchtigungen:
 

  • Friedhof der Märzgefallenen
  • Grünanlagen Alt-Stralau 32 und 40-43
  • Naturerfahrungsraum (Robinienwäldchen) Hallesche Straße / Möckernstraße
     

Darüber hinaus gibt es noch eine größere Anzahl nicht abschließend bearbeiteter Baumschäden, die jedoch fachlich nicht als Beeinträchtigung eingestuft werden.

 

  1. Welche Schäden richtete der Sturm „Herwart“, der Ende Oktober über Deutschland fegte, im Bezirk an?

 

Der Sturm „Herwart“ richtete deutlich geringeren Schaden an Bäumen an als der Sturm „Xavier“. Es dürften nach überschlägiger Einschätzung weniger als 10% sein.

  1. Bis wann werden nach Einschätzung des Bezirksamtes die Folgeschäden beider Stürme im Bezirk beseitigt sein?

 

Da alle Kapazitäten ausgeschöpft sind, sowohl bei den bezirklichen Fachkräften als auch bei privaten Fachfirmen, könnte sich die vollständige Abarbeitung der sturmbedingten Baumschäden noch bis in das kommende Jahr hineinziehen. Soweit auch gewünschte Nachpflanzungen als „Folgeschaden“ betrachtet wird, so wird die Abarbeitung noch mindestens ein Jahr andauern.

 

 

Nachfrage:

 

  1. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt, um die Eigentümer, der von privaten Grundstücken aus verursachte Sturmschäden auf öffentlichen Straßen und Plätzen und an Einrichtungen, im Rahmen einer Schadensbeseitigung (oder Kostenerstattung) zur Verantwortung zu ziehen?

 

Derartige Schäden im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Grünflächen sind hier bisher nicht bekannt geworden.

 

Freundliche Grüße

 

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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