Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0506/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer Übertragung der East Side Gallery und der dazu gehörenden, sich noch im bezirklichen Besitz befindlichen Grünflächen und Areale auf dem ehemaligen Todesstreifen an die Stiftung Berliner Mauer im Übergabevertrag verbindlich vereinbart wird:
Begründung:
Zur Umsetzung des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag, dafür Sorge zu tragen, dass die Kunstwerke der East Side Gallery auch zukünftig gepflegt, regelmäßig restauriert und die Informationen vor Ort erweitert werden, wird die Übertragung des Denkmals und der sie umgebenden Flächen aus bezirklichem Besitz an die Stiftung Berliner Mauer diskutiert. Entsprechende Mittel dafür sind im Haushaltsplan für den nächsten Doppelhaushalt eingestellt.
Die Übertragung der East Side Gallery und der sie umgebenden Flächen an die Stiftung Berliner Mauer scheint zunächst grundsätzlich eine positive und begrüßenswerte Perspektive für die East Side Gallery, da damit eine adäquate denkmalgerechte Pflege und der technische Unterhalt des Geländes mit einer denkmalpflegerischen und historischen Expertise ermöglicht werden könnte, die der Bezirk aufgrund mangelnder personeller und finanzieller Ausstattung so nicht leisten kann.
Zu begrüßen ist weiterhin die Ankündigung von Prof. Dr. Klausmeier, des Präsidenten der Stiftung, dass „ein Konzept für politisch-historische Bildung umgesetzt werden soll, damit dort Informationen zum Ort und Bildungsprogramme angeboten werden können. (…) Der Ort muß endlich erklärt werden, damit gerade Menschen, die die Zeit der Teilung nicht erlebt haben, eine Chance haben zu verstehen, wo sie sich befinden“, fordert Klausmeier. Er setze sich dafür ein, die zwei Bedeutungsebenen dieses „wichtigen, historischen und einzigartigen Ortes“ zu erklären: Die Zeit von Mauer und Teilung bis 1989 und die künstlerische Aneignung nach 1990.
Doch diesem die East Side Gallery umfassende Mauerabschnitt am Spreeufer, der ehemaligen Grenze zwischen Ost und West, Friedrichshain und Kreuzberg, ist in der Zeit nach dem Mauerfall und seiner Bemalung durch die Künstler*innen der East Side Gallery zudem eine dritte Bedeutungsebene eingeschrieben. Nämlich die einer sich fortsetzenden Aneignung und Transformation durch Künstler*innen und Besucher*innen, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Einzelpersönlichkeiten, die den Charakter dieses Mauerabschnitts als gleichzeitiges Symbol von Teilung und deren friedlicher Überwindung fortschreibt mit aktuellen künstlerischen Interventionen und zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzungen mit Mauern und Grenzen heute, den immer wieder erwachenden und enttäuschten Hoffnungen auf Überwindung derselben, den Themen Flucht, Vertreibung, Migration und dem Leben und Leiden hinter den immer noch existierenden und wuchernden Mauern unserer Gegenwart.
Anders als etwa die Gedenkstätte Bernauer Straße, andere noch erhaltene Mauerabschnitte ist die East Side Gallery ein Denkmal, das ohne die fortwährende Aneignung und Transformation, ohne das künstlerische und zivilgesellschaftliche Engagement so nicht existieren würde.
Eine Reduzierung auf die beiden oben genannten historischen Bedeutungsebenen würde sie einer ihrer wesentliche Eigenschaften berauben, nämlich des Charakters eines lebendigen Denkmals und Ortes, wo durch demokratische Aneignung „von unten“ Historie und Gegenwart immer wieder neu in Bezug gesetzt werden und damit die besondere Geschichte dieses Ortes fortgeschrieben wird. Ohne die Möglichkeit, diese Auseinandersetzung genau an diesem Ort fortzuführen zu können, würde nicht nur die East Side Gallery einen wesentlichen Teil ihrer Faszination einbüßen, sondern auch diejenigen, die sie erst zu dem gemacht haben, was sie nun ist, quasi enteignet werden.
Hier nun ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Ort nicht zu einem bloßen historischen Denkmal für die Besucher*innen Berlins erstarrt, sondern seinen Bürger*innen, den Künstler*innen und zivilgesellschaftlichen Initiativen, deren Engagement die East Side Gallery immer wieder neu erschaffen und gesichert haben, auch weiterhin die aktive Teilhabe an deren Zukunft zu ermöglichen.
BVV 08.11.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
KuBi 15.11.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer Übertragung der East Side Gallery und der dazu gehörenden, sich noch im bezirklichen Besitz befindlichen Grünflächen und Areale auf dem ehemaligen Todesstreifen an die Stiftung Berliner Mauer im Übergabevertrag verbindlich vereinbart wird:
BVV 13.12.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer Übertragung der East Side Gallery und der dazu gehörenden, sich noch im bezirklichen Besitz befindlichen Grünflächen und Areale auf dem ehemaligen Todesstreifen an die Stiftung Berliner Mauer im Übergabevertrag verbindlich vereinbart wird:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 12.12.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
KuBi 12.02.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.02.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin