Drucksache - DS/0335/V  

 
 
Betreff: EA016 - Einwohnerinnenfragen zu verschiedenen Themen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
14.06.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum erhalten so viele Bürger vom Bezirksamt keine bzw. irrelevante Antworten auf ihre Fragen bzw. Vorschläge?

 

  1. Warum werden für einen Platzgärtner pro Jahr 15.000 Euro Steuergelder ausgegeben, ohne dass jemand kontrolliert, ob eine entsprechende Leistung auch erbracht wird?

 

  1. Warum ist der Mehrgenerationen(!)treff werktags ab 16 Uhr und am Wochenende ganztägig geschlossen, sodass er nur von Rentnern, nicht aber von Berufstätigen, Schulkindern oder in Ausbildung befindlichen Jugendlichen genutzt werden kann?

 

  1. Warum werden Projekte, die über das Programm SOZIALE STADT durch das Quartiersmanagement Mehringplatz finanziert werden, vom QM-Beauftragten des Bezirksamts nicht auf Preis, Qualität und Durchführung überprüft und nach dessen Ende auf ihren Nutzen hin evaluiert?

 

  1. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dürfen Bürger Einsicht in behördliche Unterlagen nehmen. Warum wird von den zuständigen Mitarbeitern des Bezirksamtes gemauert und verschleppt, Nachfragen ignoriert, Zuständigkeiten auf andere Ämter geschoben?

 

 

Erläuterungen/Hinweise zur Einwohner*innenanfrage:

 

zu Frage 1: Meine mehrmaligen schriftlichen Anfragen, ein Osterfest am Mehringplatz auszurichten, wurde vollkommen ignoriert. Stattdessen schrieb mir Stadträtin Clara Herrmann, dass die beiden islamisch-religiösen Feste Fastenbrechen und Opferfest - vom religionsneutralen Bezirksamt finanziert werden, weil sie als rein interkulturell angesehen werden.

 

Zu Frage 2: Die von mir mehrmals übersandten Fotos der ungepflegten Grünflächen, Blumenkästen und vertrockneten Hochbeete am Mehringplatz wurden einfach ignoriert.

 

Zu Frage 3: Der dazugehörige Kiezgarten istr Kiezbewohner kaum nutzbar, da er von der KMA nach eigenem Gutdünken gegen Geld an fremde Partyveranstalter vermietet wird.

 

Zu Frage 4: Z. B. wurden für die einfache Ausstattung einer 10 qm großen Küche der KMA unglaubliche 15.000 Euro genehmigt und die Küche nie überprüft!

 

Zu Frage 5: Praktischerweise lässt sich diese leider sehr verbreitete Taktik immer mit Personalmangel begründen. Dies erklärt jedoch nicht, warum ich in zwei Jahren kein einziges Dokument zu sehen bekam.

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Diese pauschale Aussage trifft nicht zu. Das Bezirksamt beantwortet in seiner Gesamtheit täglich mindestens dutzende Anfragen von verschiedenster Art. Anfragen, die z.B. offensichtlich diskriminierenden Charakter haben, Menschen oder Gruppen herabwürdigen, werden grundsätzlich nicht beantwortet. Damit sind Anfragen gemeint, die sich dem inhaltlichen Sinn nach gegen Randgruppen richten und das Bezirksamt z.B. dazu auffordern, bereits benachteiligte und ausgegrenzte Menschen zu vertreiben.

Es kann natürlich auch vorkommen, dass die Beantwortung einzelner Anfragen vergessen wird. Die vielen Mitarbeitenden des Bezirksamtes, die tagtäglich versuchen, die vielfältigsten Dienste für die Bürger/innen bereitzustellen, machen im Einzelfall auch Fehler, und eine Antwort zu vergessen, ist natürlich ein Fehler. Das ist bedauerlich, aber menschlich.

 

zu Frage 2: Die Summe von 15.000 EUR wird gemäß Vertrag einmal jährlich auf Aufforderung der Gewobag ausbezahlt. Die Summe ist nicht ausschließlich für die Finanzierung des Platzgärtners vorgesehen, sondern auch für Sachausgaben.

Aufgrund der umfänglichen Bauaktivitäten am Mehringplatz, die das ursprünglich verabredete Leistungsbild aktuell nicht zulassen, wurden die Arbeitsinhalte des Platzgärtners für die Jahre 2016/2017 einvernehmlich geändert. Sie umfassen im öffentlichen Bereich nun auch Aufgaben im Theodor-Wolff-Park, vor dem Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5 und Aufgaben im Bereich des sogenannten Trinkerstandorts.

Diese öffentlichen Bereiche wurden wiederholt von Beschäftigten des Bezirksamts in Augenschein genommen. Offenkundige Mängel werden dem Vertragspartner zwecks Überarbeitung gemeldet, Privatflächen werden nicht vom Bezirk kontrolliert. Förmliche Abnahmen wie bei Baumaßnahmen, denen zur Leistungserbringung ein detailliertes Leistungsverzeichnis zugrunde liegt, gibt es für den Mehringplatz allerdings nicht, da es hier um mehr als reine gärtnerische Arbeit geht.

Er fungiert auch als Ansprechperson für Bewohner/innen, Touristen und Akteure vor Ort, also als Kümmerer für die vielen alltäglichen Situationen. So wurde er u.a. auch spontan dafür eingesetzt, illegal ausgestreutes Futter einzusammeln, um der Rattenplage ein wenig den Nährboden zu entziehen.

 

zu Frage 3: Die kommunale Begegnungsstätte Friedrichstraße 1, BGS im Folgenden abgekürzt, befindet sich im stadtteilorientierten Integrationshaus am Mehringplatz und ist Teil dieses Hauses. Die Begegnungsstätte hat einem Generationen übergreifenden und interkulturellen Ansatz und ist offen für alle Bewohner/innen mit einem Schwerpunkt bei Älteren sowie für Nutzungen durch eingetragene gemeinnützige Vereine und Verbände im Sozialen, Kulturellen und im umweltbezogenen Bereich für Gruppenangebote, die im Rahmen des Ehrenamtes angeboten werden, und für Selbsthilfegruppen.

Darüber hinaus werden außerdem und innerhalb des offenen Bereichs eigene Gruppenangebote konzipiert und organisiert und eigene Veranstaltungen und Kooperationsveranstaltungen organisiert und durchgeführt bzw. sich daran beteiligt. Der offene Bereich, Treffpunkt in der BGS, ist für alle Interessierten geöffnet und es gibt keine Altersbeschränkung. Kinder sind willkommen, wenn Betreuung und Aufsicht gewährleistet sind. Die Nutzung der beiden Räume ist lediglich insofern eingeschränkt, als durch den fehlenden Schallschutz eine parallele Nutzung beider Räume oft nicht möglich ist.

Es trifft nicht zu, dass die Begegnungsstätte ab 16 Uhr und am Wochenende ganztägig geschlossen ist. In den Wintermonaten sind die Mindestzeiten, zu denen der offene Treff personell besetzt ist und bedient wird, Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 16 Uhr. In den Sommermonaten ist der offene Treff Montag, Mittwoch und Donnerstag bis 18 Uhr besetzt, Dienstag und Freitag bis 16 Uhr. Auch aerhalb dieser Zeiten können sich Bewohner/innen selbstorganisiert in der BGS treffen, sofern zu diesem Zeitpunkt nicht bereits andere Treffen oder Gruppenangebote oder Veranstaltungen stattfinden. Dies ist sogar ausdrücklich erwünscht.

An Samstagen ist die BGS an eine Gruppe vergeben, die regelmäßig auch interkulturelle Veranstaltungen anbietet. Die Veranstaltungen sind ein offenes Angebot und können von allen Interessierten besucht werden. Eine weitere Gruppe von geflüchteten Menschen nutzt die BGS an Sonntagen. Weitere selbstorganisierte Nutzungen sind ausdrücklich willkommen, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Private Feiern an Wochenenden, auch wenn diese von Nachbarn angeboten wurden, führten aber in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen. Also z.B. Nutzungswünsche nach 22 Uhr, Lärmbelästigung, verschmutzte Begegnungsstätte, verschmutzter Garten, nicht eingehaltene Absprachen.

In den Sommermonaten kann von den Besucher/innen die Terrasse genutzt werden. Der interkulturelle Garten sollr alle Bewohner/innen nutzbar sein. In Absprache mit der KMA ist es für Nutzer/innen der BGS auch möglich, den interkulturellen Garten zu nutzen.

 

zu Frage 4: Die Projektbegleitung ist Aufgabe des vor Ort eingesetzten Quartiersmanagementteams. In den monatlichen Steuerungsrunden wird der Sachstand aller Projekte regelmäßig dargelegt. Die Verwendung der zweckgebundenen Fördermittel wird bei Einreichung der vorgeschriebenen Nachweise von der beauftragten Programm-Servicestelle im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft. Diese Vorprüfung beinhaltet sowohl die Überprüfung der wirtschaftlichen Verwendung als auch die Ziel- und Zweckerreichung. Die Schlussprüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes der Mittel und die Errichtung der beabsichtigten Ziele ist von der rderstelle, dem Bereich Quartiersmanagement, vorzunehmen und in der Datenbank zu dokumentieren.

Die in den Erläuterungen, in Ihren Erläuterungen benannte Küche, also hatten Sie das auch in der Frage jetzt dargestellt? Bin gerade nicht sicher. Also die …, ich habe jetzt die Erläuterung auch nicht hier, aber Sie haben in den Erläuterungen davon gesprochen, dass eine Küche

Also zur Frage 4 hatten Sie wie folgt erläutert: Z.B. wurden für die einfache Ausstattung einer 10 m² großen Küche in der KMA unglaubliche 15.000 EUR genehmigt und die Küche nie überprüft.

Zu diesem Punkt noch mal: Die in der Erläuterung benannte Küche wurde von den Gebietskoordinatoren des Bezirks und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Augenschein genommen. Es handelt sich bei dem besagten Projekt um eine partizipative Maßnahme mit Beteiligung der Jugendlichen und umfasste insgesamt die Planung, Demontage und Entsorgung der alten Küche, die Herrichtung des Raums, Beschaffung der Möbel und Elektrogeräte und die Montage der Möbel und den Anschluss der Elektrogeräte durch eine Fachfirma.

 

zu Frage 5:  Alle Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurden ordnungsgemäß bearbeitet, Anfragen beantwortet. Einsicht in die Unterlagen kann gewährt werden, wenn diese dem Amt vorliegen, schutzbedürftige Belange der Betroffenen dem nicht entgegenstehen und das Informationsinteresse, das Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung nicht überwiegt, die Offenbarung kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Betroffenen verletzt und ein nicht unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entsteht und Datenschutzbestimmungen nicht verletzt werden.

Sie, Frau Boé, baten zuletzt um Einsicht in die Rechnung der unter Frage 4 benannten Küche. Diese liegt dem Amt nicht vor. Kann insofern dort auch nicht eingesehen werden. Mit Beginn der Förderperiode 2014 bis 2020 traten Änderungen der Programmvorschriften Soziale Stadt in Kraft. Der Zuwendungsempfänger muss alle Belege zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel nicht mehr bei der PDL einreichen, sondern …, also die Programm-Servicestelle, sondern bis 2030 vor Ort zur Einsicht der berechtigten Personen bereithalten. Eine Einsichtnahme ist daher nur bei der KMA möglich. Darüber hinaus ist die Prüfung des Verwendungsnachweises noch nicht abgeschlossen. Hierüber haben wir Sie auch informiert.

 

 

 

 
 

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