Drucksache - DS/2045/IV  

 
 
Betreff: Bauvorhaben an der Ohlauerstraße (Gerhart-Hauptmann-Schule)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDAbt. Planen, Bauen und Umwelt
Verfasser:Dahl, John 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt,

  1. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung des Bauvorhabens auf dem Grundstück der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule entlang der Ohlauer Straße aus (Planung/Bürgerbeteiligung/Baugenehmigung/Baubeginn etc.)?
     
  2. Ist für die Baugenehmigung die Änderung eines B-Plans notwendig oder erfolgt diese gem. § 34 BauGB?
     
  3. Ist eine umfassende Bürgerbeteiligung geplant?

 

 

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                       

Bezirksstadtrat                                                                                                 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung des Bauvorhabens auf dem Grundstück der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule entlang der Ohlauer Straße aus (Planung/rgerbeteiligung/Baugenehmigung/Baubeginn etc.)?

 

r die Antragstellung und Umsetzung des Bauvorhabens (Flüchtlinge, sozialer Wohnungsbau, Frauenabteilung, Bücherei u.a.) ist ein privates Büro in Zusammenarbeit mit der städtischen Wohnungsgesellschaft HoWoGe betraut. Diese arbeiten zügig an der Umsetzung. Es liegt jedochnicht in der Hand der Verwaltung, wann tatsächlich Baubeginn sein wird. Aber vorgeschrieben vor Ablauf 2016.

 

2. Ist für die Baugenehmigung die Änderung eines B-Plans notwendig oder erfolgt diese gem. § 34 BauGB?

 

Planungsrecht ist hier der Baunutzungsplan, also der Bebauungsplan VI-A, übergeleitet aus dem Baunutzungsplan 1958/60. Eine Änderung ist nicht erforderlich.

 

3. Ist eine umfassende Bürgerbeteiligung geplant?

 

Nein. Im Rahmen eines Antragsverfahrens ist keine Bürgerbeteiligung aber Bürgerinformation vorgesehen. Die Gremien des Bezirks sind jedoch informiert, so dass über die geeignete Form noch entschieden werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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