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Drucksache - DS/1729/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 20.05.2015 Bezirksstadträtin für Finanzen, Facility Management, Weiterbildung und Kultur
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Anzahl von Beschäftigten hat derzeit das Bezirksamt?
Zum Stichtag 01.04.2015 hatte das Bezirksamt 1.941 Beschäftigte. Darin sind alle befristet und unbefristet Beschäftigten, einschließlich der Auszubildenden, der Beschäftigten im Wirtschaftsplan (Ordnungsamt, Kita-Eigenbetrieb) und des politischen Bezirksamtes enthalten.
2. Wie vielen VZÄ entspricht dies?
Dies entspricht 1.808,78 Vollzeitäquivalenten.
3. Welche Maßnahmen sind noch bis 2016 geplant, um entsprechend der mit dem Senat vereinbarten Zielzahl bis 2016 diese zu erreichen.
Da das planmäßige Ausscheiden von Beschäftigten den notwendigen Abbaubedarf überschreitet, sind aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen angedacht.
Nachfragen:
1. In welchen Bereichen sind abweichend von dem Zielzahlenkonzept bisher Überschreitungen (Personalaufwüchse) durch landespolitische Entscheidungen genehmigt worden (bitte unter Angabe der Ämter und des jeweiligen VZÄ-Aufwuchses)?
Die zusätzlichen Mehrbedarfe sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der anerkannten Mehrbedarfe bislang nur befristet erfolgte.
2. Wie hoch ist insgesamt die Zahl der freien, also besetzbaren Stellen im BA und bis wann werden die Einstellungen realisiert (bitte nach Ämtern aufgeteilt)?
Die Zahl der freien und besetzbaren Stellen ist nicht statisch und wird durch planmäßiges und unplanmäßiges Ausscheiden von Dienstkräften, der für die einzelnen Abteilungen festgelegten VZÄ-Zielzahl und die finanziellen Rahmenbedingungen maßgeblich beeinflusst.
Insbesondere die mit dem Senat / Abgeordnetenhaus vereinbarte VZÄ-Zielzahl ist vorrangig zu berücksichtigen. Anhand des abteilungskonkreten VZÄ-Abbaukonzeptes und unter Berücksichtigung der durch die Senatsverwaltung anerkannten Mehrbedarfe können bis zum Jahresende voraussichtlich Einstellungen in der nachstehend aufgeführten Größenordnung durchgeführt werden:
Die Einleitung der Besetzungsverfahren erfolgt im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung durch die jeweiligen Ämter bzw. Serviceeinheiten. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Besetzungsverfahren bis zum Jahresende abgeschlossen werden können.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass eine freie Stelle nicht automatisch besetzbar ist. Es ist immer zu prüfen, ob genügend VZÄ vorhanden sind und eine ausreichende Finanzierung vorhanden ist. Bei den durch Senatsverwaltung anerkannten Mehrbedarfen besteht beispielweise das Problem, dass pauschal 50 T ? (für einen Teil der dauerhaften Mehrbedarfe der Jahre 2013 - 2015) bzw. 45 T ? (für die dauerhaften Mehrbedarfe 2016 - 2017) je VZÄ als Finanzzuweisung dem Bezirk zur Verfügung gestellt wurden. Obwohl die voraussichtlichen Personalkosten in vielen Fällen höher sein werden, hat die Senatsverwaltung für Finanzen eine Basiskorrektur im Doppelhaushalt 2016/2017 abgelehnt. Daher ist fraglich, ob die anerkannten Mehrbedarfe perspektivisch auch in voller Höhe umgesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Borkamp Bezirksstadträtin |
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