Drucksache - DS/1729/IV  

 
 
Betreff: Beschäftigtenzahl, Stellenabbau und Stellenaufwuchs im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Anzahl von Beschäftigten hat derzeit das Bezirksamt?

 

  1. Wie vielen VZÄ entspricht dies?

 

  1. Welche Maßnahmen sind noch bis 2016 geplant, um entsprechend der mit dem Senat vereinbarten Zielzahl bis 2016 diese zu erreichen.

 

Nachfragen:

 

  1. In welchen Bereichen sind abweichend von dem Zielzahlenkonzept bisher Überschreitungen (Personalaufwüchse) durch landespolitische Entscheidungen genehmigt worden (bitte unter Angabe der Ämter und des jeweiligen VZÄ-Aufwuchses)?

 

  1. Wie hoch ist insgesamt die Zahl der freien, also besetzbaren Stellen im BA und bis wann werden die Einstellungen realisiert (bitte nach Ämtern aufgeteilt)?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      20.05.2015

Bezirksstadträtin für Finanzen, Facility Management,

Weiterbildung und Kultur

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Welche Anzahl von Beschäftigten hat derzeit das Bezirksamt?

 

Zum Stichtag 01.04.2015 hatte das Bezirksamt 1.941 Beschäftigte. Darin sind alle be­fristet und unbefristet Beschäftigten, einschließlich der Auszubildenden, der Beschäftig­ten im Wirtschaftsplan (Ordnungsamt, Kita-Eigenbetrieb) und des politischen Be­zirksamtes enthalten.

 

2. Wie vielen VZÄ entspricht dies?

 

Dies entspricht 1.808,78 Vollzeitäquivalenten.

 

3. Welche Maßnahmen sind noch bis 2016 geplant, um entsprechend der mit dem Senat vereinbarten Zielzahl bis 2016 diese zu erreichen.

 

Da das planmäßige Ausscheiden von Beschäftigten den notwendigen Abbaubedarf überschreitet, sind aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen angedacht.

 

Nachfragen:

 

1. In welchen Bereichen sind abweichend von dem Zielzahlenkonzept bisher Über­schreitungen (Personalaufwüchse) durch landespolitische Entscheidungen ge­nehmigt worden (bitte unter Angabe der Ämter und des jeweiligen VZÄ-Aufwuch­ses)?

 

Die zusätzlichen Mehrbedarfe sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der anerkannten Mehrbedarfe bislang nur befristet er­folgte.

 

 

2. Wie hoch ist insgesamt die Zahl der freien, also besetzbaren Stellen im BA und bis wann werden die Einstellungen realisiert (bitte nach Ämtern aufgeteilt)?

 

Die Zahl der freien und besetzbaren Stellen ist nicht statisch und wird durch planmäßi­ges und unplanmäßiges Ausscheiden von Dienstkräften, der für die einzelnen Abteilun­gen festgelegten VZÄ-Zielzahl und die finanziellen Rahmenbedingungen maßgeblich beeinflusst.

 

Insbesondere die mit dem Senat / Abgeordnetenhaus vereinbarte V-Zielzahl ist vorran­gig zu berücksichtigen. Anhand des abteilungskonkreten VZÄ-Abbaukonzeptes und un­ter Berücksichtigung der durch die Senatsverwaltung anerkannten Mehrbedarfe können bis zum Jahresende voraussichtlich Einstellungen in der nachstehend aufge­hrten Grö­ßenordnung durchgeführt werden:

 

 

Abteilung für Familie, Gesundheit und Personal

21,16

Abteilung für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

0,14

Abteilung für Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung

6,67

Abteilung für Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste

8,10

Abteilung für Planen, Bauen und Umwelt

18,29

Gesamt

54,36

 

 

Die Einleitung der Besetzungsverfahren erfolgt im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung durch die jeweiligen Ämter bzw. Serviceeinheiten. Es ist da­von auszugehen, dass nicht alle Besetzungsverfahren bis zum Jahresende abgeschlos­sen werden können.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass eine freie Stelle nicht automatisch besetzbar ist. Es ist immer zu prüfen, ob genügend VZÄ vorhanden sind und eine ausreichende Finanzierung vorhanden ist. Bei den durch Senatsverwaltung anerkannten Mehrbedarfen besteht beispielweise das Problem, dass pauschal 50 T ? (für einen Teil der dauerhaften Mehrbedarfe der Jahre 2013 - 2015) bzw. 45 T ? (für die dauerhaften Mehrbedarfe 2016 - 2017) je VZÄ als Finanzzuweisung dem Bezirk zur Verfügung gestellt wurden. Obwohl die voraussichtlichen Personalkosten in vielen Fällen höher sein werden, hat die Senats­verwaltung für Finanzen eine Basiskorrektur im Doppelhaushalt 2016/2017 abgelehnt. Daher ist fraglich, ob die anerkannten Mehrbedarfe perspektivisch auch in voller Höhe umgesetzt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jana Borkamp

Bezirksstadträtin

 
 

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