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Drucksache - DS/1532/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) dafür einzusetzen, dass der Zebrastreifen Proskauer Straße sicher für FußgängerInnen und sichtbarer für AutofahrerInnen gemacht wird. Dies könnte bspw. eine große Farbmarkierung beidseitig kurz vor dem Zebrastreifen auf der Fahrbahn sein - der finanzielle Aufwand wäre somit begrenzt - oder beidseitig eine erhöhte Schwelle, die zum Abbremsen der AutofahrerInnen führt.
Begründung:
Besonders die BewohnerInnen des Samariterkiezes haben festgestellt, dass nur wenige Autofahrer den Zebrastreifen wahrnehmen. Da nun besonders viele Kinder den Zebrastreifen nutzen, um in die Schule, Musikschule, die Spielplätze auf dem Forckenbeckplatz und die Kitas in unmittelbarer Nähe zu kommen, birgt der Zebrastreifen enorme Gefahren. Die AutofahrerInnen nehmen den Überweg so kurz vor bzw. nach der Ampel Eldenaer Straße sehr häufig nicht wahr.
BVV 25.02.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien.
UVKI 11.03.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) dafür einzusetzen, dass der Zebrastreifen Proskauer Straße sicher für Fußgänger*innen und sichtbarer für Autofahrer*innen gemacht wird. Dies könnte bspw. eine gelb blinkende Warnleuchte, eine große Farbmarkierung beidseitig kurz vor dem Zebrastreifen auf der Fahrbahn sein - der finanzielle Aufwand wäre somit begrenzt - oder beidseitig eine erhöhte Schwelle, die zum Abbremsen der Autofahrer*innen führt.
BVV 25.03.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) dafür einzusetzen, dass der Zebrastreifen Proskauer Straße sicher für Fußgänger*innen und sichtbarer für Autofahrer*innen gemacht wird. Dies könnte bspw. eine gelb blinkende Warnleuchte, eine große Farbmarkierung beidseitig kurz vor dem Zebrastreifen auf der Fahrbahn sein - der finanzielle Aufwand wäre somit begrenzt - oder beidseitig eine erhöhte Schwelle, die zum Abbremsen der Autofahrer*innen führt.
Vorlage zur Kenntnisnahme: siehe DS/1856/IV
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