Drucksache - DS/0499/VI  

 
 
Betreff: Gebärdendolmetscher:innen im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.11.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

ALLRIS net Ratsinformation

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Besteht in den Bürgerämtern mit Kundenkontakt Kontakt zu Gebärdendolmetscher*innen, um gehörlosen Menschen im Bedarfsfall schnell und unkompliziert Hilfe anbieten zu können – falls die Kund*innen das nicht selbst organisieren kann oder will?
  2. Wie wird der Umgang mit Gebärdendolmetscher*innen insgesamt geregelt?
  3. Würde eine Vereinheitlichung bzw. Systematisierung helfen, um besser arbeiten zu können?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur und Diversity

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Besteht in den Bürgerämtern mit Kundenkontakt Kontakt zu Gebärdendolmetscher*innen, um gehörlosen Menschen im Bedarfsfall schnell und unkompliziert Hilfe anbieten zu können – falls die Kund*innen das nicht selbst organisieren kann oder will?

Amt für Bürgerdienste:

In den Bürgerämtern besteht kein Kontakt zu Gebärdensprachdolmetschenden. Allerdings gab es bisher für die Dienstleistungen in den Bürgerämtern auch keinen nennenswerten Bedarf für diesen Service.

 

Amt für Soziales:

Im Amt für Soziales (hier vorrangig der Teilhabefachdienst) gibt es keinen Pool an Gebärdensprachdolmetschenden.

 

  1. Wie wird der Umgang mit Gebärdendolmetscher*innen insgesamt geregelt?

Nach § 17 Abs. 2 SGB I und § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X haben hörbehinderte Menschen das Recht, sowohl bei der Ausführung von Sozialleistungen als auch im sonstigen Verkehr mit Sozialleistungsträgern die deutsche Gebärdensprache zu verwenden. Die durch Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten sind vom zuständigen Sozialleistungsträger zu tragen.

 

Im Internetauftritt des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg wird diese Information in Gebärdensprache per Video mitgeteilt.

 

In den einzelnen Ämtern stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Amt für Bürgerdienste und Amt für Soziales

Wenn der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschenden nötig war und von der Kundin oder dem Kunden gewünscht war, so wurde der Service von der Kundin oder dem Kunden beauftragt und die Dienstleistung wurde mit dem Amt für Bürgerdienste/Amt für Soziales unkompliziert abgerechnet.

 

Jugendamt:

Sofern ein/e Gebärdensprachdolmetscher*in für Bürger*innentermine benötigt wird, werden diese termingerecht vom jeweiligen Fachbereich angefordert, um an dem Termin teilzunehmen. Die Abrechnung erfolgt über ein zentrales Formular des Internen Service Haushalt des Jugendamtes. Hier können neben Fahrtkosten – bei Heranziehung über das Jugendamt – auch die Einsatzkosten in unterschiedlichen Höhen vereinbart und abgerechnet werden. Dabei wird unterschieden zwischen einem Standardeinsatztermin oder qualifizierter Dolmetscherleistung.

Häufig bringen die Familien/Klient*innen ihre vertrauten Dolmetscher*innen zu den gewünschten Terminen mit oder es werden durch die Bereiche Anbieter für Gebärdendolmetscherleistungen angefragt.

Bereich Kita: für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern im Zusammenhang mit Elterngesprächen und –versammlungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung meldet die Familie über ihre Kita im Jugendamt (Familienförderung, KBE) den Bedarf an. Auf einem Formular teilt sie mit, ob ein/e Dolmetscher*in durch das Bezirksamt vermittelt werden soll oder sie selbst jemanden mitbringt. In den vergangenen Jahren haben die Familien „ihre“ Dolmetscher*innen zu den Gesprächen mitgebracht und zumeist dieselben Personen genutzt. Die Dolmetscher*in lässt sich in der Kita ihren Einsatz bestätigen und schickt danach ihre Rechnung ins Jugendamt (Familienförderung, KBE). Hier erfolgt der Abgleich mit der Einsatzanmeldung und –bestätigung und die Weitergabe an den Haushaltsservice zum Begleich der Rechnung.

Bei den Gesprächen in der Kita handelt es sich nicht um einen einmaligen, sondern regelmäßigen Einsatz für dieselbe Familie. Daher wird von der Kita eine Jahresplanung erfragt, um im Haushalt eine Festlegung vornehmen zu können.

Familienservicebüro: Hier ist bislang kein Bedarf benannt worden.

Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche des Gesundheitsamtes:

Zu Terminen mit gehörlosen Klient*innen in der Hörberatungsstelle, i.d.R. Eltern, werden grundsätzlich Gebärdensprachdolmetscher*innen hinzugezogen.

Es erfolgt eine Anfrage, möglichst an die Stammdolmetscher*in der Klient*in, sonst an eine andere Gebärdensprachdolmetscher*in mit Bitte um Abgabe eines Kostenangebotes. Nach Bestätigung des Angebotes durch den Internen Service kann die Dolmetscher*in tätig werden.

Behindertenbeirat

Zur Teilnahme an den Sitzungen des Behindertenbeirats organisiert das entsprechende Beiratsmitglied seinen Stammdolmetscher. Die Bezahlung erfolgt per Rechnungslegung über die Behindertenbeauftragte.

Ordnungsamt

Seit Beginn der Corona-Pandemie bzw. befördert durch sie, fanden bzw. finden kaum mehr unmittelbare Kundengespräche im Bürodienstgebäude statt. Die weitaus meisten Anliegen können mittlerweile auf elektronischem Weg bearbeitet werden, wenn es auch für die Erteilung von Bescheiden etc. nach wie vor Ausdrucke bedarf. Daher werden derlei Dienstleistungen weder nachgefragt bzw. erscheinen bislang nicht erforderlich.

 

  1. Würde eine Vereinheitlichung bzw. Systematisierung helfen, um besser arbeiten zu können?

 

Aus Sicht der einzelnen Ämter wäre eine Vereinheitlichung des Procederes im Bezirk wünschenswert. Das schließt einheitliche Formulare ebenso ein wie eine Vereinfachung der finanziellen Abwicklung. Im Sinne der gehörlosen Menschen wäre eine einheitliche Regelung für das Land Berlin, mindestens für alle Bezirksämter ideal.

 

Zur Beantwortung der einzelnen Ämter:

 

Jugendamt

Ja, ein zentraler Pool/Liste für Abrufkontingente mit Schwerpunksetzungen (qualifizierte Dolmetscherleistungen) und einheitliche Formulare im Bezirksamt oder Berlinweit wären für eine gleichlautende Systematik sinnvoll. Auch eine Vereinfachung bei der Abwicklung der Finanzierung wäre wünschenswert.

Die Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche des Gesundheitsamtes differenziert hierbei:

Durch die individuellen Kommunikationsbedingungen jeder Familie, z.B. Deutsche Gebärdensprache, Fremdsprachige Gebärdensprache, lautsprachunterstützende Gebärde, und die unterschiedlichen zeitlichen Anforderungen, die sich aus dem geplanten Termin ergeben, ist eine Vereinheitlichung nicht sinnvoll.

 

Einfacher wäre es allerdings, wenn alle gehörlosen Klienten selbst ihre Dolmetscher*in mitbringen und dieses dann grundsätzlich in einem festgelegten Rahmen ohne vorheriges Angebot bezahlt wird, auch bei Ausfall des Termins. Eine Organisation durch die Dienststelle würde dann nur in den Fällen erfolgen, in welchen diese durch die Klient*in selbst nicht erfolgen kann.

 

Amt für Bürgerdienste und Amt für Soziales:

In den Bürgerämtern / im Amt für Soziales gibt es keinen eigenen ausreichenden nennenswerten Bedarf für Gebärdendolmetschende. Sollte dieser Service allerdings zur Verfügung stehen, würde man darauf im Einzelfall bzw. regelmäßig zurückgreifen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Clara Herrmann

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

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