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Drucksache - DS/0419/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Eisenbahnstraße keinen Street-Food-Markt, der den sofortigen Verzehr von Speisen und Getränken vorsieht, sowie insbesondere keine Erweiterung des „Streetfood-Thursdays“ auf Außenflächen zu genehmigen. Bevor dort ein Markt stattfinden soll, muss ein öffentliches Vergabeverfahren durchgeführt werden. Darüber hinaus ist zu überprüfen, ob die Erweiterung des Wochenmarktes am Lausitzer Platz mit dem Schwerpunkt Grundnahrungsmittel in Frage kommt oder ein Markt für Grundnahrungsmittel an einem weiteren Wochentag auf dem Lausitzer Platz stattfinden kann.
Begründung: Bereits jetzt klagen Anwohner:innen über die Auswirkungen des jeweils am Donnerstag stattfindenden Street-Food-Markts in der Markthalle 9, der zu Lärmbelästigungen bis weit nach 22 Uhr führt. Zudem verursacht der Street-Food-Markt eine Einschränkung der Mobilität der Anwohner:innen durch falsch geparkte KFZ sowie E-Scooter und Fahrräder auf den Gehwegen, die Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren ein Durchkommen unmöglich machen. Auch die Vermüllung des öffentlichen Raums durch die hohe Zahl der Besucher:innen schränkt die Lebensqualität der Kiezbewohner:innen bereits jetzt ein und würde sich sicherlich durch einen Street-Food-Markt weiter erhöhen. Die Eisenbahnstraße ist bereits jetzt durch den Lieferverkehr und das erhöhte Verkehrsaufkommen durch die Sperrung des Lausitzer Platzes stark verkehrs- und lärmbelastet. Ein auf Tourist*innen und Besserverdienende ausgerichteter Streetfood-Markt mit Eventcharakter in der Eisenbahnstraße würde das Verkehrschaos dort sowie in der Pücklerstraße, der Muskauer Straße und der Wrangelstraße weiter verstärken und die eingeschränkte Erreichbarkeit für Anlieferung, Feuerwehr, Krankenwagen, Medikamenten-, Post- und Paketzustellung, aber auch die Lärm- und Geruchsbelästigung für die Anwohner:innen sowie die Gefährdung der Schulwegsicherheit unzumutbar erhöhen. Grundsätzlich werden Wochenmärkte im städtischen Raum öfter auf Plätzen, in breiten Fußgängerzonen oder auf Straßen genehmigt, die nur einseitig mit Wohngebäuden bebaut sind und damit Lärm- und Geruchsbelästigung erträglicher machen. Die enge Eisenbahnstraße bietet diese Voraussetzungen nicht. Auf dem Lausitzer Platz besteht in unmittelbarer Nähe eine eingerichtete Fußgängerzone, auf der bereits freitags ein Markt stattfindet. Es wäre unproblematisch möglich und mit deutlich weniger Belastung für die Anwohner:innen verbunden, den Markt auf dem Lausitzer Platz stattfinden zu lassen.
BVV 19.10.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
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