Drucksache - DS/0418/VI  

 
 
Betreff: Planungsverfahren zu einem Wochenmarkt in der Eisenbahnstraße im Abschnitt der Markthalle Neun
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Iyidirli, AhmetIyidirli, Ahmet
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.10.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Wortprotokoll zur Aussprache DS/0418/VI + DS/0419/VI  

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist ein Wochenmarkt auf dem öffentlichen Straßenland der Eisenbahnstraße geplant?
  2. Wenn ja, welchen Abschnitt der Eisenbahnstraße wird dieser Wochenmarkt betreffen?
  3. Von wem soll dieser Wochenmarkt betrieben werden?
  4. An welchen Tagen und wie oft soll der Wochenmarkt stattfinden?
  5. Was soll auf diesem Wochenmarkt angeboten werden?
  6. Wird auf dem Wochenmarkt bzw. auf der genehmigten Fläche ein Street-Food-Event stattfinden bzw. zugelassen?
  7. Hält das Bezirksamt einen Wochenmarkt in der Eisenbahnstraße für sinnvoll?
  8. Wenn ja, warum?
  9. Warum wird nicht der Wochenmarkt am Lausitzer Platz wieder belebt, der das ansässige Gewerbe nicht tangieren würde, weil die Stände nicht direkt auf der Straße, sondern auf dem Platz platziert werden könnten?
  10. Eine gewöhnliche öffentliche (Berliner) Straße in eine Marktstraße umzuwandeln, erfordert die Änderung der Flächennutzungsverordnung. Die Änderung bedarf einer Beteiligung aller betroffenen Beteiligten auch der Anwohnerschaft und des ansässigen Gewerbes im Einzugsgebiet (Eisenbahnstraße, Muskauerstraße, Pücklerstraße, Wrangelstraße, Lausitzer Platz, Zeughofstraße und Waldemarstraße), d.h. es muss ein öffentlichen Planungsverfahren durchgeführt werden.
  11. Wenn ja, welche Schritte wurden bisher unternommen?
  12. Wenn nein, ist ein öffentliches Planungsverfahren geplant?
  13. Wie will das Bezirksamt das anliegende Gewerbe sowie Anwohnende in das öffentliche Planungsverfahren einbeziehen?
  14. Jeder Wochenmarkt und dessen Betreiber muss in einem öffentlichen Verfahren ausgeschrieben werden. Wird es zum geplanten Markt in der Eisenbahnstraße ein öffentliches Vergabeverfahren geben?
  15. Wie werden die Auswirkungen eines eventuellen Wochenmarktes auf die Anwohnenden und das ansässige Gewerbe berücksichtigt? Gemeint ist damit: zusätzliches Verkehrschaos, Lärm, eingeschränkte Erreichbarkeit, Anlieferung, Brandschutz, Feuerwehr, Krankenwagen, Geruchsbelästigung, Schulwegsicherheit, Aufstellung von Marktständen vor den ansässigen Gewerbeeinheiten (wirtschaftlicher Einbruch), Apothekenservice (Medikamentenzustellung).
  16. Gibt es bereits einen Antrag der Markthalle Neun zum Betreiben eines Wochenmarktes in der Eisenbahnstraße?
  17. Die Markthalle Neun betreibt in der Eisenbahnstraße samstags zwei Stände. Seit wann besteht eine Sondernutzungserlaubnis bzw. eine Genehmigung dafür?
  18. Wie groß ist Fläche für die Sondernutzungserlaubnis und für welchen Zeitraum gilt sie?

 

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Gerold

 

Herr Iyidirli: Sehr geehrte Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, an uns wurden die Informationen zu einem geplanten Wochenmarkt in der Eisenbahnstraße herangetragen. Anscheinend haben einige Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes einige in dieser Straße ansässige Gewerbetreibende angesprochen und sie in diese Richtung informiert als fest geplante Angelegenheit und mit ihnen über eventuelle Problemsituationnz.B. Lieferverkehr usw. ausgetauscht. Wir fanden das sehr merkwürdig, weil wir - fast alle Fraktionen der BVV in Friedrichshain-Kreuzberg - auf Transparenz und Bürgerbeteiligung einen sehr großen Wert legen. Es wurde auch immer zusätzlich gefordert, dass die Beteiligung von bestimmten Gruppen besser und gezielter organisiert werden soll. Aus den vergangenen Jahren wissen wir, dass dort in diesem Kiez auch einige Nutzungskonflikte vorhanden sind. Es gibt viele Beschwerden wegen Lärmbelästigung und wegen Vermüllung des öffentlichen Raumes. Die Touristenströme belasten seit langem diesen Kiez. Die herumgeparkten Scouter und Leihfahrräder auf den Gehwegen machen die Mobilität für die Älteren, Behinderten und Menschen mit Kinderwagen und Rollatoren unmöglich. Undurchsichtige Informationspolitik führt dazu, dass dort Gerüchte entstehen und falsche Informationen verbreitet werden. Das belastet die nachbarschaftliche Gemeinschaft und führt zu Spannungen. Es wäre fatal, dort einen Wochenmarkt ohne Vergabeverfahren und ohne Beteiligung der anwohnenden Gewerbetreibenden unter dem Deckmantel „Erweiterung der bestehenden Genehmigung von zwei Ständen einzuführen. Das würde zu mehr Spannungen und zu mehr Konflikten im Kiez führen.

Richtiger Ansatz wäre in dieser Situation, mehr Transparenz und breitere Beteiligung der Menschen dort. Mit dieser großen Anfrage möchten wir als SPD-Fraktion dazu beitragen, dass die Anwohnenden und Gewerbetreibenden besser informiert werden und Fehlentwicklungen vermieden werden. Und wir hoffen, dass auch das Bezirksamt mit offenen und deutlichen Antworten jetzt dazu betragen wird, und ich bitte die Antworten mit Fragen vorzutragen. Herzlichen Dank.

 

Herr Shafaqyar: Vielen Dank, Herr Iyidirli. Die Frage wird beantwortet von Frau Stadträtin Gerold.

 

BezStRin Frau Gerold: Sehr geehrter Herr Bezirksverordneter Iyidirli, sehr geehrter Herr Vorsteher, Verordnete und Gäste, ich werde gleich auch sehr gerne die Fragen nochmal mit vorlesen wie gewünscht. Bevor ich aber zu detaillierten Beantwortung Ihrer Fragen komme, möchte ich festhalten - der Titel ist ja „Planungsverfahren zu einem Wochenmarkt in der Eisenbahnstraße - dass auch bereits heute seit 2012 ein Straßenmarkt auf der Eisenbahnstraße immer samstags stattfindet und dieser ist, wie in dem mir hier vorliegenden Kaufvertrag, ich habe ihn auch mitgebracht, zwischen der Markthalle 9 und dem Land Berlin, damals Berliner Großmarkt GmbH, unter § 6 Nutzungsbindung auch festgeschrieben im Kaufvertrag. Der Kaufvertrag ist Ende 2012 unter der Rot-Schwarzen-Landesregierung in Kraft getreten. Der damalige Finanzsenator und zuständig für den Liegenschaftsfond war Herr Nußbaum für die SPD. Die erste Abstimmung zu diesen Planungen des Marktes auf der Eisenbahnstraße mit dem Bezirksamt erfolgte zu gleicher Zeit mit Herrn Dr. Beckers, ehemaliger Stadtrat der SPD. Nun zu Beantwortung Ihrer Fragen.  

 

zu Frage 1: Ist ein Wochenmarkt auf dem öffentlichen Straßenland der Eisenbahnstraße geplant?

 

In der Eisenbahnstraße besteht die Berechtigung für das Betreiben zweier Marktflächen samstags seit dem Verkauf der Markthalle 9 am 21. März 2012.

Aktuell liegt eine Voranfrage auf Sondernutzung beim Straßen- und Grünflächenamt vor, diese Flächen gemäß des Konzeptes zu Markthalle 9, das Anlage des Kaufvertrages ist, um vier weitere Standflächen zu erweitern.

Grundsätzlich bestehen fast alle Wochenmärkte in Berlin auf öffentlichem Straßenland und werden in der Regel von einem Marktmeister/einer Marktmeisterin betrieben.

 

zu Frage 2: Wenn ja, welchen Abschnitt der Eisenbahnstraße wird dieser Wochenmarkt betreffen?

 

Es wären Bereiche im Abschnitt Muskauer Straße bis Wrangelstraße betroffen.

 

zu Frage 3: Von wem soll dieser Wochenmarkt betrieben werden?

 

Die derzeitigen Marktflächen werden von der Markthalle 9 betrieben, die Erweiterung wurde ebenso von der Markthalle 9 beantragt. Ein wöchentlicher Straßenmarkt auf der Eisenbahnstraße ist Bestandteil des Kaufvertrages der Käufer und Betreiber der Markthalle 9 mit dem Land Berlin, hier: Berliner Großmarkt GmbH. Bestandtteil des Nutzungskonzeptes als Anlage zum Kaufvertrag ist zudem eine sukzessive Erweiterung dieser Flächen. Gerade darüber sprechen wir ja aktuell.

 

zu Frage 4: An welchen Tagen und wie oft soll der Wochenmarkt stattfinden?

 

Die derzeitigen Planungen betreffen ausschließlich die Samstage.

 

zu Frage 5: Was soll auf diesem Wochenmarkt angeboten werden?

 

Bisher wird samstags Käse, Gemüse und saisonal Wild angeboten. Die gesamte Konzeptklärung in Hinblick auf diverse Sachverhalte steht noch aus, da wir uns am Anfang befinden.

 

zu Frage 6: Wird auf dem Wochenmarkt bzw. auf der genehmigten Fläche ein Street-Food-Event stattfinden bzw. zugelassen?

 

Auf der derzeit genehmigten Fläche wird derzeit samstags Käse, Gemüse und saisonal Wild angeboten. Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 5.

 

zu Frage 7:lt das Bezirksamt einen Wochenmarkt in der Eisenbahnstraße für sinnvoll?

In der Eisenbahnstraße gibt es wie eingangs ausgeführt eine vertragliche Bindung für Standflächen einmal wöchentlich. Bereits heute findet ein Markt in der Eisenbahnstraße statt, der augenscheinlich gut nachgefragt wird.

 

zu Frage 8: Wenn ja, warum?

 

Die 8. Frage beantwortet sich insofern mit der Frage 7.

 

zu Frage 9: Warum wird nicht der Wochenmarkt am Lausitzer Platz wieder belegt, der das ansässige Gewerbe nicht tangieren würde, weil die Stände nicht direkt auf der Straße, sondern auf dem Platz platziert werden können?

 

Der Wochenmarkt am Lausitzer Platz wurde neu ausgeschrieben und dann vergeben. Er findet seit 2022 statt. Der Lageplan umfasst 198 m². Ein nachhaltiges und regionales Angebot war Teil des Interessenbekundungsverfahrens. Unter dieser Maßgabe ist ein umfangreiches Angebot dort bereits heute möglich. Warum das, so zumindest suggeriert es die hier gestellte Frage, offenbar dennoch nicht erfolgt, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Wechselwirkung zwischen ansässigem Gewerbe und Marktbetrieb sind komplex und vielfältig, daher wurde die Wirtschaftsförderung an der Ausschreibung und Vergabe beteiligt. Aus Sicht des Bezirksamtes umfasst ansässiges Gewerbe, ich zitiere hier aus der Frage „sowohl Gewerbetreibende innerhalb als auch außerhalb der Markthalle“. Zu Beteiligung der Gewerbetreibenden habe ich eben in der Einwohner*innen-Frage ausgeführt und zu Befragung und auch zu den Ergebnissen.

 

zu Frage 10: Eine gewöhnliche, öffentliche Berliner Straße in eine Marktstraße umzuwandeln erfordert die Änderung der Flächennutzungsverordnung. Die Änderung bedarf einer Beteiligung aller betroffenen Beteiligten, auch der Anwohnerschaft und des ansässigen Gewerbes im Einzugsgebiet Eisenbahnstraße, Muskauer Straße, Pücklerstraße, Wrangelstraße, Lausitzer Platz, Zeughofstraße und Waldemarstraße, das heißt, es muss ein öffentliches Planungsverfahren durchgeführt werden.

 

Die Erteilung von Sondernutzung, das ist die Antwort, die Erteilung von Sondernutzung erfordert keine derartige Beteiligung.

 

zu Frage 11: Wenn ja, welche Schritte wurden bisher übernommen?

 

Siehe Antwort auf Frage 10.

 

zu Frage 12: Wenn nein, ist ein öffentliches Planungsverfahren geplant?

 

Nein.

 

zu Frage 13: Wie will das Bezirksamt das anliegende Gewerbe sowie Anwohnende in das öffentliche Planungsverfahren einbeziehen?

 

Soweit es erforderlich ist, wird eine Einbeziehung erfolgen. Ich habe ja bereits auch zu Einbeziehung und zu Befragung der Gewerbetreibenden berichtet. Selbstverständlich ist es dabei auch wichtig, dass beispielsweise das Thema Anlieferung für die Gewerbetreibenden auch geregelt und gelöst wird.

 

zu Frage 14: Jeder Wochenmarkt und dessen Betreiber muss in einem öffentlichen Verfahren ausgeschrieben werden. Wird es zum geplanten Markt in der Eisenbahnstraße ein öffentliches Vergabeverfahren geben?

 

Es wird auf die eingangs aufgeführte vertragliche Bindung des Landes Berlin verwiesen, wonach ein Marktbetrieb durch die Markthalle 9 auf der Eisenbahnstraße erfolgen soll. Der Bezirk setzt damit unter der Voraussetzung der verkehrsrechtlichen Machbarkeit und raumfachlichen Bewertung eine vertragliche Vereinbarung der damaligen Landesregierung Rot-Schwarz mit den Käufern und Betreibern der Markthalle um.

 

zu Frage 15: Wie werden die Auswirkungen eines eventuellen Wochenmarktes auf die Anwohnenden und das ansässige Gewerbe berücksichtigt? Gemeint ist damit zusätzliches Verkehrschaos, Lärm, eingeschränkte Erreichbarkeit, Anlieferung, Brandschutz, Feuerwehr, Krankenwagen, Geruchsbelästigung, Schulwegsicherheit, Aufstellung von Marktständen vor den ansässigen Gewerbeeinheiten (Annahme wirtschaftlicher Einbruch), Apothekenservice (Medikamentenzustellung)?

 

Wie bei allen Märkten oder Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland erfolgt eine Abwägung der Belange und anschließend eine Ermessensentscheidung des Bezirksamtes.

 

zu Frage 16: Gibt es bereits einen Antrag der Markthalle 9 zum Betreiben eines Wochenmarktes in der Eisenbahnstraße?

 

Es liegt eine Voranfrage auf Sondernutzung vor; zudem findet bereits ein Marktbetrieb am Samstag statt, der auf weitere Flächen ausgeweitet werden soll. Das ist Bestandteil der Voranfrage - die Ausweitung des Samstagsbetriebes - und darüber hinaus kein weiterer Bestandteil.

 

zu Frage 17: Die Markthalle 9 betreibt in der Eisenbahnstraße samstags zwei Stände. Seit wann besteht eine Sondernutzungserlaubnis bzw. eine Genehmigung dafür?

 

Diese Genehmigung besteht seit 2012.

 

zu Frage 18: Wie groß ist die Fläche für die Sondernutzungserlaubnis und für welchen Zeitraum gilt sie?

 

Die Genehmigung ist aktuell bis 28.02.2024ltig, die Sondernutzungserlaubnis betrifft die Daten jeweils samstags von 10 bis 18 Uhr, genehmigt ist eine Fläche in der Größe von 50 m².

 

 

 
 

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