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Drucksache - DS/0353/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass junge Menschen in der stationären Jugendhilfe, die gemäß AV Jugendhilfeunterhalt mit ALG II-Empfänger*innen gleichgestellt sind, auch bezüglich der Mehrbelastungszuschüsse zum nächstmöglichen Zeitpunkt gleichgestellt werden und die gleichen Zuschüsse erhalten.
Erläuterung: Bereits im Juli wurde die finanzielle Mehrbelastung von Menschen, die ALG II empfangen, durch eine Einmalzahlung von 200 € aufgefangen. Menschen in der stationären Jugendhilfe haben dieses Geld nicht erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Teuerungsrate muss hier schnell Abhilfe geleistet damit auch diese jungen Menschen ihre Lebenshaltungskosten decken können. Die AV-Jugendhilfeunterhalt regelt unter Punkt 3 Absatz 1, dass „der Unterhalt sowie ggf. zu gewährende Mehrbedarfe (..) entsprechend den Regeln zum notwendigen Lebensunterhalt nach den §§ 27 bis 31 SGB XII zu berechnen“ sind, und unter Absatz 2: „der untergebrachte junge Mensch ist grundsätzlich als Haushaltsvorstand anzusehen“.
BVV 28.09.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
JHA 08.11.2022 Drucksache zurückgezogen. |
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