Drucksache - DS/0100/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich mit einem modellhaften Projekt auf das Förderprogramm zu bewerben. Das Projekt muss das Radfahren in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr sicherer und attraktiver machen.
Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination z.B. mit Fahrradabstellanlagen, Lade- und Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.
Die Projekte können unterschiedliche Gebietstypen/-größen adressieren und dabei in verschiedenen Themenbereichen ansetzen. Die geförderte Infrastruktur muss einem erhöhten Fahrradaufkommen gerecht werden, die hierfür notwendigen Kapazitäten schaffen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöhen und zur Unfallvermeidung beitragen. Den Anforderungen eines zunehmend diversifizierten Radverkehrs durch Pedelecs/E-Bikes und Lastenräder soll dabei Rechnung getragen werden.
Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung. Die Antragsteller verpflichten sich zur Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eigenmittel sind in Abhängigkeit ihres finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen. Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Für Anträge, die auf der Grundlage und nach Maßgabe des Förderaufrufs vom 01. September 2021 zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, gilt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine erhöhte Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum eine Förderung von bis zu 100 Prozent beantragen. Dies setzt jeweils eine Skizzeneinreichung bis 30. April 2022 voraus.
Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.
Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In jedem Teilvorhaben eines Verbundprojektes sollen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 20 Millionen Euro nicht überschreiten.
Programmlaufzeit: 01. Sep. 2021 bis 31. Okt. 2024
Einreichungsfristen: 01. Mär. 2021 bis 30. Apr. 2021 01. Sep. 2021 bis 31. Okt. 2021 01. Mär. 2022 bis 30. Apr. 2022 01. Sep. 2022 bis 31. Okt. 2022 01. Mär. 2023 bis 30. Apr. 2023 01. Sep. 2023 bis 31. Okt. 2023 01. Mär. 2024 bis 30. Apr. 2024 01. Sep. 2024 bis 31. Okt. 2024
Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr
Begründung: Angesichts der umzusetzenden Mobilitätswende im Zeichen der sehr begrenzten Haushaltsmittel muss jede Möglichkeit genutzt werden, Fördermittel für den Bezirk einzuwerben.
BVV 30.03.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich mit einem modellhaften Projekt auf das Förderprogramm zu bewerben. Das Projekt muss das Radfahren in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr sicherer und attraktiver machen.
Gefördert werden Maßnahmenbündel, also Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger*innen zum Fahrradfahren animieren. Ein solches Bündel kann etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination z.B. mit Fahrradabstellanlagen, Lade- und Reparaturstationen sein. Einzelmaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.
Die Projekte können unterschiedliche Gebietstypen/-größen adressieren und dabei in verschiedenen Themenbereichen ansetzen. Die geförderte Infrastruktur muss einem erhöhten Fahrradaufkommen gerecht werden, die hierfür notwendigen Kapazitäten schaffen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöhen und zur Unfallvermeidung beitragen. Den Anforderungen eines zunehmend diversifizierten Radverkehrs durch Pedelecs/E-Bikes und Lastenräder soll dabei Rechnung getragen werden.
Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung. Die Antragsteller verpflichten sich zur Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eigenmittel sind in Abhängigkeit ihres finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen. Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Für Anträge, die auf der Grundlage und nach Maßgabe des Förderaufrufs vom 01. September 2021 zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, gilt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine erhöhte Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum eine Förderung von bis zu 100 Prozent beantragen. Dies setzt jeweils eine Skizzeneinreichung bis 30. April 2022 voraus.
Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.
Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In jedem Teilvorhaben eines Verbundprojektes sollen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 20 Millionen Euro nicht überschreiten.
Programmlaufzeit: 01. Sep. 2021 bis 31. Okt. 2024
Einreichungsfristen: 01. Mär. 2021 bis 30. Apr. 2021 01. Sep. 2021 bis 31. Okt. 2021 01. Mär. 2022 bis 30. Apr. 2022 01. Sep. 2022 bis 31. Okt. 2022 01. Mär. 2023 bis 30. Apr. 2023 01. Sep. 2023 bis 31. Okt. 2023 01. Mär. 2024 bis 30. Apr. 2024 01. Sep. 2024 bis 31. Okt. 2024
Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr
BVV 28.09.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
VerkehrOrd 13.10.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 19.10.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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