FAQ Bäume

Auf dieser Seite finden Sie verschiedene häufig gestellte Fragen und Antworten zu Bäumen im öffentlichen Straßenland.

  • 1. Warum müssen Bäume gefällt werden?

    Grundsätzlich muss bei jeder Baumfällung eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, welche erst nach sorgfältiger fachkundiger Prüfung und Abwägung erfolgt. Die Verkehrssicherheit ist ein maßgebliches Kriterium für die Fällung. Sollte ein Baum ein Sicherheitsrisiko darstellen, welches durch alternative Maßnahmen nicht behoben werden kann, muss er entfernt werden. Beispielsweise kann dies der Fall sein, wenn der Baum aufgrund seines Alters oder durch Krankheitsbefall geschwächt ist. Auch Baumaßnahmen können eine Fällung erfordern. In solchen Fällen werden Alternativen geprüft und klimatische Bedingungen/Interessen eingehend abgewogen.

  • 2. Warum werden Bäume gefällt, die noch gesund aussehen?

    Auch wenn ein Baum gesund aussieht, kann er morsch, hohl oder durch Krankheiten beschädigt sein. Ebenso können die Wurzeln so stark geschädigt sein, dass sie den Baum nicht mehr ausreichend halten.

    Baumkontrolleur*innen haben die Expertise, um Schäden zu erkennen und die Standsicherheit von Bäumen zu beurteilen. Daher werden alle Bäume im Bezirk regelmäßig, mindestens einmal jährlich, von Fachleuten überprüft. Bei Gefährdung durch einen Baum für Menschen oder Sachgüter wird der Baum bei Bedarf beschnitten oder gefällt.

    Nach einer Fällung kann es sein, dass der Baumstumpf gesundes Holz zeigt. Doch der Schaden, der zur Fällung geführt hat, ist häufig nicht an der Schnittstelle sichtbar. Der Schnitt erfolgt in etwa 70 cm Höhe, während der Schaden oft an den Wurzeln oder Ästen liegt. So kann der Schnitt zwar gesundes Holz zeigen, der Baum aber intern schwer beschädigt gewesen sein.

    Bäume werden nur dann gefällt, wenn es keine Alternative gibt.

  • 3. Wer entscheidet, ob ein Baum gefällt wird?

    Grundsätzlich wird für die Entscheidung zur Fällung das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Unsere Baumkontrolleur*innen können eine Fällung vorschlagen. Bevor die Fällung beschlossen wird, müssen zwei weitere Fachleute aus dem bezirklichen Baummanagement den Vorschlag bestätigen.

    Bei Altbäumen werden zusätzliche Gutachten in Auftrag gegeben. Dies wird getan, weil sie besonders wertvoll sind. Das Sechs-Augen-Prinzip soll Fehlentscheidungen vorbeugen.

    Bei Baumfällungen aufgrund von Baumaßnahmen werden verschiedene Alternativen sorgfältig geprüft. So werden auch die Aspekte des Baumschutzes in die Interessenabwägung durch die Entscheidungsträger beachtet.

  • 4. Gibt es geschützte Bäume, oder dürfen alle Bäume gefällt werden?

    In Berlin stehen viele Bäume unter Schutz.

    Im Stadtgebiet gilt eine Baumschutzsatzung. In dieser ist unter anderem geregelt, dass alle Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter Schutz stehen. Darüber hinaus können besondere Bäume den Status eines Naturdenkmals erhalten. Sie stehen dann unter Schutz des Landesnaturschutzgesetz Berlin. Außerdem befinden sich in Bäumen oft Niststätten von Tierarten, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz stehen. Deswegen kann auch der Tierschutz gegen eine (sofortige) Fällung sprechen. Unter Umständen muss jedoch auch ein geschützter Baum gefällt werden. Dies muss fachkundig geprüft und genehmigt werden.

  • 5. Warum bleiben bei einigen Baumfällungen die Stümpfe stehen?

    Für das Entfernen von Baumstümpfen ist ein spezielles Arbeitsgerät nötig: die sogenannte Stubbenfräse. Ein- bis zweimal im Jahr wird ein externes Fachunternehmen mit der Entfernung der Baumstümpfe beauftragt. So werden im Laufe des Jahres alle „Stubben“ im Straßenbegleitgrün entfernt. Baumstümpfe in Parks oder Wäldern werden teilweise bewusst stehen gelassen. Hier stören sie nicht und bieten vielen Tieren einen Lebensraum.

  • 6. Wann werden Bäume gefällt?

    Planbare Baumfällungen werden in der Regel von November bis Ende Februar durchgeführt. Bei einer akuten Gefährdung durch nicht-verkehrssichere Bäume müssen diese jedoch sofort entfernt werden. In Ausnahmen werden also auch im restlichen Jahr Bäume gefällt.

  • 7. Werden gefällte Bäume immer durch Neupflanzungen ersetzt?

    Laut Baumschutzverordnung (BaumSchVO) müssen Straßenbäume, die für Baumaßnahmen gefällt werden, durch Ausgleichspflanzungen ersetzt werden. Wurde ein Baum jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit oder wegen Krankheit bzw. Verlust seiner ökologischen Funktion gefällt, muss keine Ersatzpflanzung folgen.

    Vor jeder Pflanzung wird der Standort geprüft. Ist er geeignet, müssen nicht nur die Pflanzkosten, sondern auch die Pflege (einschließlich Bewässerung) für die nächsten fünf Jahre gesichert sein. Vorrangig wird in Straßen nachgepflanzt, in denen bereits große Baumlücken bestehen oder ein geeigneter Standort verfügbar ist.

  • 8. Warum sind Schnittmaßnahmen an Bäumen wichtig?

    Schnittmaßnahmen werden nur durchgeführt, wenn sie notwendig sind: zur Erhaltung der Gesundheit und Bruchfestigkeit der Bäume sowie zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Kranke, abgestorbene oder sich reibende Äste werden entfernt. Bei Bäumen mit eingeschränkter Bruchfestigkeit werden Kronenrückschnitte vorgenommen, um den Baum zu entlasten und eine Fällung zu vermeiden.

    Um die Standsicherheit des Baumes wiederherzustellen, kann eine fachgerechte Kroneneinkürzung vorgenommen werden. Durch diese Maßnahme wird die auf den Baum einwirkende Windlast deutlich reduziert, wodurch sich die Standsicherheit insgesamt erhöht.

    Ein weiterer Grund für Schnittmaßnahmen ist, wenn Bäume sehr nahe nebeneinander wachsen und sich aufgrund der Lichtsuche bruchgefährliche Äste bilden (Phototropismus). Auch wenn Äste zu nah an Gebäuden wachsen, ist ein Fassadenschnitt erforderlich.

    Bäume, Hecken und andere Anpflanzungen dürfen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen nicht beeinträchtigen. Daher werden Ampelanlagen regelmäßig freigeschnitten, und Äste oder Hecken so gekürzt, dass die Sicht nicht blockiert wird. Zudem muss das „Lichtraumprofil“ eingehalten werden: Über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter und über Fahrbahnen sowie Feuerwehrzufahrten mindestens 4,50 Meter.

  • 9. Wann werden Baumschnittmaßnahmen ergriffen?

    Städtische Schnittmaßnahmen werden das ganze Jahr über durchgeführt. Wann genau welcher Baum geschnitten wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Besteht eine akute Gefahr oder können die Maßnahmen auf lange Sicht geplant werden? Handelt es sich um einen schonenden Pflegeschnitt oder eine schwerwiegende Maßnahme? Welche naturschutzfachlichen Regelungen müssen beachtet werden? Wann stehen welche personellen Kapazitäten zur Verfügung?

  • 10. Was passiert mit kranken Bäumen?

    Was mit kranken Bäumen passiert, hängt ganz von der Baumart, dem Baumumfeld und dem Schaderreger ab. Handlungsbedarf für die Stadt gibt es immer dann, wenn die Sicherheit gefährdet ist. Führt die Baumkrankheit beispielsweise dazu, dass die Standfestigkeit des Baumes leidet, muss er geschnitten oder gefällt werden.

    Manche Schädlinge wie der Eichenprozessionsspinner stellen vor allem ein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar, während die Bäume in der Regel damit zurechtkommen. In einem solchen Fall muss durch mechanische Maßnahmen gezielt gegen den Schädling vorgegangen werden. Manche Baumkrankheiten können toleriert werden, da sie kein Sicherheitsrisiko darstellen. Chemische Pflanzenschutzmittel kommen in der Baumpflege grundsätzlich nicht zum Einsatz.

  • 11. Was hat die weiße Farbe an Bäumen zu bedeuten?

    Gerade die neugepflanzten Jungbäume entlang von Straßen erhalten einen weißen Stammanstrich. Der Schutzanstrich wurde speziell für Baumstämme entwickelt, ist atmungsaktiv und beeinträchtigt nicht das Dickenwachstum des Baumstammes. Er schützt die Rinde des jungen Baumes vor Hitzeschäden. Das ist notwendig, da gerade in stark versiegelten Bereichen durch Wärmestrahlungen von Asphalt und Gehwegplatten enorme Hitze entstehen kann. Ohne Stammanstrich kann die Rinde junger Bäume erheblichen Schaden nehmen.

  • 12. Welche Bäume werden angesichts der kommenden Trockenheit zukünftig vom Bezirk nachgepflanzt?

    Die Kriterien für die Auswahl der Baumarten ergeben sich einerseits aus den Bedingungen die den jeweiligen Baumstandorten zugrunde liegen: Platz im Straßenraum, ausgewogen mit bereits vorhanden Baumarten, Kronen- und Wurzelstruktur, Holzbrüchigkeit und Totholzbildung, Schnittverträglichkeit. Außerdem besteht auch eine Vielzahl an allgemeinen Anforderungen an Bäume, um an den Extremstandorten im innerstädtischen Straßenland bestehen zu können, wie zum Beispiel: Anfälligkeit für bekannte Schädlinge und Baumkrankheiten, Winterhärte, Hitze- Strahlungs- und Trockenheitstoleranz, Anpassungsfähigkeit, geringe Emissions- und Streusalzempfindlichkeit, nährstoffarme, basische und verdichtete Böden vertragend, etc..

    Ein besonders wichtiger Grundsatz hierbei ist auch die Repräsentation vieler verschiedener Baumgattungen im Straßenland, um zukünftigen und nicht vorhersehbaren Anforderungen (wie z.B. neue Baumkrankheiten/ Schädlingsdruck) möglichst divers aufgestellt begegnen zu können (daher wird z.B. nur noch eingeschränkt mit Linden nachgepflanzt, da diese bereits den Hauptanteil unserer Straßenbäume ausmachen).

    Als geeignete Baumarten werden hierfür sowohl heimische als auch nichtheimische Baumarten ausgewählt.

  • 13. Gibt es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Tiny Forests?

    Das Thema nachhaltige Baumstandorte in Friedrichshain-Kreuzberg beschäftigt uns täglich intensiv in unserer Arbeit.

    Wir kennen das Konzept der Tiny Forests und auch einige Beispielprojekte. Wir haben das Thema daher umfassend fachlich intern diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Projekte in unserem Bezirk nicht sinnvoll sind. Für eine tatsächliche Wirkung benötigt auch der kleineste Wald eine große Fläche. Aufgrund der vielen Flächenbedarfe können wir diese in unserem Innenstadtbezirk nicht finden. Das liegt auch daran, dass ein so eng bebauter und belebter Bezirk vielfältige Leitungsbestände unter der Oberfläche hat. Schon die Suche für Einzelbaumstandorte stellt uns regelmäßig vor große Herausforderungen. Eine unter- und oberirdisch leitungsfreie Fläche mit mehreren hundert Quadratmetern, die nicht anderweitig genutzt wird, ist sehr unwahrscheinlich.

    Darüber hinaus erfordern klimaangepasste Baumstandorte umfangreiche Baumaßnahmen zur Qualifizierung der Standorte und zur Wurzellenkung. Wird dies unterlassen, besteht die Gefahr, dass Baumwurzeln in Geh- und Radwege wachsen, diese aufdrücken und dadurch Folgekosten entstehen. Darüber hinaus ist die standortangepasste Auswahl und Vielfalt der gewählten Pflanzen zentral. Auch die langfristige Pflege über mehrere Jahre ist notwendig. Neupflanzungen ohne diese Zusatzmaßnahmen sind wirtschaftlich und ökologisch nicht sinnvoll.

    Für die Klimaanpassung der Stadt setzen wir auf andere Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Entsiegelung von Straßenland, Erweiterung von Baumscheiben, Qualifizierung von Grünanlagen, Neupflanzung von Bäumen in Grünanlagen und klimaangepasste Baumstandorte im Straßenland.

  • 14. Darf ich auf leeren Baumscheiben eigenständig Bäume pflanzen?

    Eine eigenständige Pflanzung ist leider nicht möglich. Dies hat vielfältige Gründe: Unbepflanzte Baumscheiben sind häufig für eine neue Bepflanzung nicht geeignet. Sie sind zum Beispiel zu klein für einen klimagerechten Baumstandort. Oder es liegen unter dem Standort wichtige Versorgungsleitungen (z.B. Gas oder Wasser) und es ist nicht erlaubt, Bäume darauf zu pflanzen. Damit ein Baum gesund wachsen kann, muss der Untergrund vorbereitet werden. Entsprechend der Vorgaben wir dafür entsprechend der Vorgaben der Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen (Infos finden sie auf dieser Website) neues Substrat eingebaut. Derartige Tiefbaumaßnahmen können nur durch Fachfirmen erledigt werden, da hierbei vielfältige Leitungen beachtet werden müssen.

    Wenn Sie sich für Stadtklima und Biodiversität engagieren wollen, empfehlen wir Ihnen Folgendes: Bepflanzen Sie die leerstehende Baumscheibe, Spenden Sie für einen neuen Stadtbaum (https://stadtbaumkampagne.berlin.de/). Seit kurzem können auch Regentonnen als Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragt werden. Damit können Sie Bäume und bepflanzte Baumscheiben wässern. Weitere Angebote zur Stadtnatur finden Sie bei der Koordinierungsstelle Umwelt.

  • 15. Ist eine Baumpatenschaft möglich?

    Leider ist eine Patenschaft für einen Baum nicht möglich. Die sachgerechte Baumpflege und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit können nur von den städtischen Fachleuten geleistet werden. Gerne können Sie eine Grünpatenschaft übernehmen. Das bedeutet, Sie übernehmen die Pflege für die Begleitbepflanzung auf einer Baumscheibe oder einem anderen Grünbeet. Um den Baum selber kümmern sich jedoch weiterhin die städtischen Mitarbeiter*innen. Alternativ können Sie mit einer Spende über das Spendenformular der Stadtbaumkampagne Berlin helfen neue Bäume zu pflanzen.

Kontakt

  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin
  • Tel.: (030) 90298-8024
  • Fax: (030) 90298-8033
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