Am 23. März 1999 (GVBl. S. 116) erließ das damalige Bezirksamt Friedrichshain für das Gebiet „Boxhagener Platz“ eine Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuch. Durch Verordnung vom 30. März 2021 (GVBl. S. 391) wurde das soziale Erhaltungsgebiet vergrößert. Ziel ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen sowie soziale und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Erhaltungsgebiet Boxhagener Platz
Das Gebiet Boxhagener Platz ist ein Soziales Erhaltungsgebiet in Friedrichshain-Kreuzberg. Durch seine innerstädtische Lage und sein Image als Szeneviertel ist der Kiez um den Boxhagener Platz als Wohnquartier sehr begehrt.
Seit mehreren Jahren ist ein steigender Druck auf dem Mietwohnungsmarkt zu erkennen. Teure Modernisierungen, hohe Mietforderungen bei Neuvermietungen und das Ausschöpfen aller Mieterhöhungsmöglichkeiten schrauben das allgemeine Mietniveau in die Höhe.
Mit der fortschreitenden Eigentumsumwandlung verschwinden zudem Mietwohnungen vom Markt. Die Soziale Erhaltungsverordnung will erreichen, dass die Bewohner*innen durch diese Entwicklungen nicht aus ihrem Wohngebiet verdrängt werden.
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Karte Erhaltungsgebiet Boxhagener Platz 2021
JPG-Dokument (316.8 kB) - Stand: 2021
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Erhaltungsverordnung vom 30. März 2021
PDF-Dokument (4.8 MB)
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Untersuchung Boxhagener Platz 2021
PDF-Dokument (16.0 MB) - Stand: 2021
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Untersuchung Boxhagener Platz 2015
PDF-Dokument (2.8 MB)
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Flyer Boxhagener Platz 2021_English Version
PDF-Dokument (565.7 kB) - Stand: 2021
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Erhaltungsverordnung vom 23. März 1999
PDF-Dokument (414.4 kB)
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Änderungsverordnung vom 14. Mai 1999
PDF-Dokument (67.9 kB)
Fachbereich Stadtplanung
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