Das elektronische Baugenehmigungsverfahren (eBG) des Landes Berlin

Das Land Berlin führt nach einem Stufenkonzept zentral ein einheitliches elektronisches Fachverfahren für die Behörden der Berliner Bauaufsicht ein. Sämtliche Aufgaben der Berliner Bauaufsicht entsprechend dem Berliner Produktkatalog werden einheitlich ausgeführt.

Bauanträge können später medienbruchfrei gestellt, bearbeitet, weitergeleitet und beschieden werden. Die Bauüberwachung soll durch das System unterstützt werden. Das neue Verfahren wird helfen die Bearbeitungszeiten von Vorgängen zu verkürzen.

Realisierungspartner sind die KommIT Gesellschaft für Informationstechnik, die OTS Informationstechnologie AG als Lieferant der Softwaretechnologie und die T-Systems Business Service GmbH als Betreiber des Rechenzentrums.

(Quelle Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)
Laptop aus dem ein Ordner heraustritt

Sachstandsauskunft für BauherrInnen und EntwurfsverfasserInnen

Die Bauherrenschaft und deren bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekten, Bauingenieure) haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren nach der Bauordnung für Berlin über das Auskunftsmodul des elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens einzusehen. Die Sachstandsauskunft für Baugenehmigungsverfahren (Bürgerauskunft) ermöglicht einen ständigen Zugriff auf die Verfahrensdaten – 24 Stunden am Tag ist die Bauaufsichtsbehörde erreichbar. Dazu erhalten die Antragsteller mit der Eingangsbestätigung zum jeweiligen Aktenzeichen eine PIN. Diese PIN wird von der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Briefpost für alle neu eingehenden Anträge oder Anzeigen versandt.

Logo elektronisches Baugenehmigungsverfahren

…zum Internet-Portal des elektronischen Baugenehmigungsverfahren eBG (…weitere Informationen)”:http://www.berlin.de/ebg/