Zuwendungen

Zuwendungen sind gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke an denen ein erhebliches Interesse Berlins besteht und die sachgerechte Erfüllung der übertragenen Aufgaben gewährleistet ist.
Die Ausgaben sind zweckgebunden und für verschiedene soziale Projekte bestimmt, wie zum Beispiel:
• Förderung von kieznahen Angeboten im sozialen Bereich durch freie Träger
• Seniorenbezogene Angebote der Bezirke außerhalb von Seniorenfreizeitstätten
• Versorgungs- und Beratungsangebote für Wohnungslose und andere Menschen in Notsituationen durch freie Träger
• Schuldner- und Insolvenzberatungen
• Freiwilligenagentur und Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften
• Mietrechtliche Bürgerberatungen
• Allgemeine unabhängige Sozialberatungen
• Notübernachtungen im Rahmen der Berliner Kältehilfe
• Integrationsprojekte
Die Zuwendungen werden an juristische Personen, die gemeinnützig arbeiten, wie z.B. Vereine, GmbH, Kirchengemeinden, Genossenschaften und Stiftungen ausgezahlt.
In der Transparenzdatenbank finden Sie sämtliche juristische Personen, die Zuwendungen des Landes erhalten bzw. erhalten möchten. Angaben zur jeweiligen Höhe der Zuwendungen entnehmen Sie bitte der zentralen Zuwendungsdatenbank.