Das Amt für Soziales des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg ist zuständig für die Förderung von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen in freier Trägerschaft für soziale Zwecke. Förderungen erfolgen im Rahmen des Zuwendungsrechts gemäß §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Zuwendungen sind gemäß § 23 LHO freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an denen ein erhebliches Interesse des Landes Berlin besteht und die sachgerechte Erfüllung der übertragenen Aufgaben gewährleistet ist.
- Förderung von kieznahen Angeboten im sozialen Bereich durch freie Träger
- seniorenbezogene Angebote der Bezirke außerhalb von Seniorenfreizeitstätten
- Versorgungs- u. Beratungsangebote für Wohnungslose u. andere Menschen in Notsituationen durch freie Träger
- Schuldner- und Insolvenzberatungen
- Freiwilligenagentur und Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften
- Mietrechtliche Bürgerberatungen
- Allgemeine unabhängige Sozialberatungen
- Notübernachtungen im Rahmen der Berliner Kältehilfe
- Integrationsprojekte
Zuwendungen werden an juristische Personen, die gemeinnützig arbeiten, wie z.B. Vereine, GmbH, Kirchengemeinden, Genossenschaften und Stiftungen ausgegeben.
In der Transparenzdatenbank finden Sie sämtliche juristische Personen, die Zuwendungen des Landes erhalten bzw. erhalten möchten. Angaben zur jeweiligen Höhe der Zuwendungen entnehmen Sie bitte
bitte der zentralen Zuwendungsdatenbank.