Änderungen zum 1. Januar 2025: Mindestlohn und Minijobs

Pressemitteilung Nr. 341 vom 30.12.2024

Im Januar 2025 erhöht sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von bisher EUR 12,41 auf EUR 12,82 brutto pro Arbeitsstunde. Entsprechend wird auch die Geringfügigkeitsgrenze für sogenannte Mini-Jobs auf künftig EUR 556,00 brutto (bisher EUR 538,00 brutto) angehoben.

Anlässlich dessen hat die Beauftragte für Gute Arbeit im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine Übersicht zu Mindestlohn und Arbeitsrecht im Minijob aktualisiert und stellt diese in acht Sprachen zum Download bereit: Informationen zum Minijob hier.

Der für Arbeit zuständige Stadtrat und stellvertretende Bezirksbürgermeister Oliver Nöll weist auf die Erfolgsgeschichte des Mindestlohns hin: „Gleich zu Jahresbeginn feiern wir 10 Jahre Mindestlohn! Eine Erfolgsgeschichte, die Millionen Beschäftigten zu einem höheren Einkommen verholfen hat. Jedoch: auch mit der Erhöhung im Januar ist der Mindestlohn immer noch viel zu niedrig, gleicht die Inflation nicht aus und bleibt deutlich hinter der Empfehlung der EU-Mindestlohnrichtlinie zurück. Der Prämisse Gutes Geld für Gute Arbeit wird dieser Mindestlohn nicht gerecht.“

Die Beauftragte ist Ansprechpartnerin für Arbeitnehmer*innen bei Fragen zum Beschäftigungsverhältnis, zur Entlohnung, zu Arbeitsbedingungen oder zur Mitbestimmung am Arbeitsplatz.

Ansprechpartnerin:
Romana Wittmer
Beauftragte für Gute Arbeit
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