Bundesweiter Mindestlohn steigt auf 9,60 Euro die Stunde – Arbeitsrecht ist auch im Minijob zu beachten

Pressemitteilung Nr. 172 vom 28.06.2021

Die Beauftragte für Gute Arbeit informiert die Anhebung des Mindestlohns, die mit dem 1. Juli in Kraft tritt:

Zum 1. Juli 2021 steigt der allgemeine bundesweite gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 Euro brutto pro Stunde. Der Mindestlohn gilt auch im Minijob. Damit der tatsächliche Verdienst im Minijob im Monatsdurchschnitt nicht über 450 Euro liegt, dürfen Sie im Minijob ab Juli durchschnittlich nicht mehr als 46 Stunden und 53 min im Monat arbeiten. Ich empfehle, die eigene Arbeitszeit zu dokumentieren und nachzurechnen. Wer regulär und regelmäßig mehr arbeitet, sollte mit dem Arbeitgeber über eine Umwandlung des Minijobs in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sprechen.

Allen, die aktuell einen Job suchen, empfehle ich anstelle eines Minijobs die Suche nach einem Teilzeit-Job mit voller sozialer Absicherung. Minijobs haben sich in der Corona-Pandemie als nicht krisensicher bewiesen. Grundsätzliche Arbeitsrechte werden häufig nicht gewährt. Ein neuer Flyer, der in Kooperation mit der Beauftragten für Gute Arbeit Lichtenberg erstellt wurde, informiert Beschäftigte im Minijob über ihr Arbeitsrecht. Auf der Webseite werden häufige Fragen beantwortet. Gerne stehe ich als Beauftragte für Gute Arbeit für Beratungsanfragen zur Verfügung.

Ansprechpartner*innen
Romana Wittmer
Beauftragte für Gute Arbeit
Telefon: (030) 90298-4819