Mit der Novellierung des Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz hat das Land Berlin die gesetzlichen Grundlagen für Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) geschaffen.
Auf Initiative von engagierten Eigentümerinnen und Eigentümern kann eine ISG mit dem Ziel eingerichtet werden, den Standort attraktiver zu gestalten. Innerhalb eines räumlich abgegrenzten Bereichs können Maßnahmen zur Verbesserung des Standortes geplant und durchgeführt werden. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Situation von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben zu verbessern.
Finanziert wird eine ISG durch eine von allen ansässigen Grundeigentümerinnen und -eigentümern zu zahlende Abgabe. Diese bemisst sich nach der Grundstücksgröße und der Geschossanzahl. ISG können beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden – vorausgesetzt 15 Prozent der ansässigen Eigentümerinnen und Eigentümer stimmen der Antragsstellung zu. Sollten jedoch nach Veröffentlichung des Antrags mehr als 33 Prozent der Grundeigentümerinnen und -eigentümer die Einrichtung einer ISG ablehnen, kommt die ISG nicht zustande. Sollte der Antrag erfolgreich sein, wird die ISG per Rechtsverordnung durch den Senat von Berlin eingerichtet.
Zur besseren Anwendbarkeit des Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen Leitfaden veröffentlicht. Darüber hinaus wurden Merkblätter erstellt, die sich an die zuständigen Stellen und Benutzer richten.