Um den Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und die Klimaschutzziele zu erreichen, haben Bundesregierung und Bundestag im Jahr 2022 ein umfassendes Klimaschutz-Gesetzgebungspaket vorgelegt. Mit dem 2023 novellierten Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien werden die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich angehoben. Im Jahr 2030 sollen demnach 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind den Bundesländern mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz verbindliche Flächenziele vorgegeben, die für den Ausbau der Windenergie an Land benötigt werden.
Berlin ist gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz – wie die übrigen Stadtstaaten auch – dazu verpflichtet, bis Ende 2027 einen Anteil von 0,25 % und bis Ende 2032 einen Anteil von insgesamt 0,5 % der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Das entspricht etwa 446 ha. Die Flächenländer müssen im Durchschnitt 2 % der Landesfläche beitragen.
Für Berlin erfolgt der entsprechende Nachweis durch die Ausweisung von Windenergiegebieten im Flächennutzungsplan. Hierfür ist ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans notwendig, welches 2024 durch Beschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingeleitet wurde.