Bebauungsplan 2-64 „Campus für Entwicklungszusammenarbeit“

  • Geltungsbereich B-Plan 2-64, Geoportal Berlin

    Luftbild mit Geltungsbereich B-Plan 2-64

  • Geltungsbereich Übersichtskarte SW 2-64

    Geltungsbereich B-Plan 2-64

Bebauungsplan 2-64 „Campus für Entwicklungszusammenarbeit“ im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg

Was ist geplant?

Mit dem Bebauungsplan 2-64 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Neubaus für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen werden. Ziel ist die Qualifizierung der bisher untergenutzten Fläche zwischen Martin-Gropius-Bau und der Topographie des Terrors zur Schaffung eines Zentrums der Entwicklungsarbeit in zentraler Innenstadtlage.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die westliche Teilfläche nördlich der Anhalter Straße und östlich der Stresemannstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg.

Art der Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer 2-64

Zeitraum der Beteiligung

10.11.2025 – 10.12.2025

Wie kann man sich beteiligen?

Sie können den Bebauungsplanentwurf einsehen, sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren und Äußerungen hierzu abgeben. Die Äußerungen fließen in die weitere Planung ein.

Wann und wo wird der Planentwurf veröffentlicht?

Vom 10.11.2025 bis einschließlich 10.12.2025 werden der Entwurf des Bebauungsplans 2-64 sowie die Begründung und ergänzende Informationen im Internet unter: https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/campus-fuer-entwicklungszusammenarbeit veröffentlicht.

Parallel zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in dem genannten Zeitraum von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 90173-4485/4492 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail
(2-64@senstadt.berlin.de), Ansprechpartner*innen für die Erörterung der Pläne sind Frau Wulff und Herr Kämereit, in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Raum 0026 zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten dient ggf. der weiteren Kommunikation. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die vor Ort bereitgehalten und online veröffentlicht wird.

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II A – Innere Stadt und Hauptstadtangelegenheiten
Anne-Marie Wulff / Ludger Kämereit
Tel. +49 30 – 90173-4485 / -4492

Wann und wo wird der Planentwurf veröffentlicht?

Vom 10.11.2025 bis einschließlich 10.12.2025

be.beteiligung.diplanung.de