Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung Tiefbau (neue Bezeichnung: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), Abteilung Tiefbau) – im Folgenden Vorhabenträgerin –, hat mit Schreiben vom 11. Januar 2012 bei der Anhörungsbehörde, die Zulassung des oben aufgeführten Straßenbauvorhabens beantragt.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 21. Februar 2012 bis 20. März 2012 im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin sowie in den Gemeinden Hoppegarten und Ahrensfelde im Land Brandenburg. Die von der Vorhabenträgerin im Rahmen des Anhörungsverfahrens geänderte Planung machen eine erneute Auslegung der Planunterlagen erforderlich.
Die L 33 ist Teil einer wichtigen Straßenverbindung zwischen dem östlichen Stadtbereich Berlins und der Anschlussstelle (AS) Berlin-Marzahn der Bundesautobahn (BAB) A 10 (Berliner Ring).
Der gegenwärtig zweispurige Straßenabschnitt vom Knotenpunkt Landsberger Chaussee/Stendaler Straße (Ortslage Eiche und Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin) bis zum Knotenpunkt Berliner Straße/Dorfstraße (Ortslage Hönow) soll vierspurig mit zwei durch Mittelstreifen getrennte Richtungsfahrbahnen von Abschnitt 425 – von Bau-km 0+505 bis Bau-km 0+000 bis Abschnitt 420 – von Bau-km 1+987 bis Bau-km 0+064 auf einer Länge von 2,430 km ausgebaut werden. Der Straßenabschnitt erhält beidseitig Fußgänger- und Radverkehrsanlagen, größtenteils als kombinierte Rad-/Gehwege.
Die Planänderung beinhaltet im Wesentlichen:
a) Verschiebung der Fahrbahn der neuen L 33 zur Herstellung einer Lärmschutzwand in der Ortslage Hönow nach Süden und Bau einer Anwohnerstraße Bereich von Bau-km 1+400 bis Bau-km 2+200,
b) Verringerung der Maße der Fahrbahnen, Rad- und Gehwege,
c) Wegfall des Linksabbiegers in die Straße „Am Luch“ zur Verbesserung der Verkehrssicherheit,
d) Aktualisierung des landschaftspflegerischen Begleitplanes, der faunistischen Untersuchungen, des Artenschutzbeitrages, des Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie und Erstellung eines Berichtes zur Umweltverträglichkeitsprüfung,
e) Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung, der luftschadstofftechnischen Untersuchung, der wassertechnischen Berechnungen, der Entwässerungsanlagen und der Grunderwerbsunterlagen,
f) Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt), – im Folgenden Anhörungsbehörde –, gibt hiermit den Beginn der Auslegung der Planunterlagen bekannt.
Der umfassend geänderte Plan (Zeichnungen, Erläuterungen und die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit
vom 03. März 2025 bis einschließlich 02. April 2025
im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin, Haus 1, Raum 325,
in der Gemeinde Hoppegarten, Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten, im Foyer der Gemeindeverwaltung,
in der Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1, 16356 Ahrensfelde, Raum 108,
im Amt Biesenthal-Barnim, Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, Zimmer 306
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Zeiten für die Einsichtnahme entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung, die am 28.02.2025 im Amtsblatt von Berlin erschienen ist (siehe unten).
Hinweis: Während des o.g. Auslegungszeitraumes der Planunterlagen können ausschließlich allgemeine, unverbindliche und nicht amtliche Auskünfte gegeben werden.
Die Planunterlagen können vom 03.03.2024 bis einschließlich zum 02.04.2025 auch im Internet – auf dem sogenannten „UVP-Portal“ des Landes Berlin – eingesehen werden:
ID aus dem UVP Portal