In ausgewählten Körperschaften öffentlichen Rechts und Berliner Stiftungen öffentlichen Rechts sind etwa zwei Drittel der Beschäftigten Frauen. Der Anteil von Frauen nimmt mit steigenden Laufbahngruppen ab. In den Berliner Anstalten öffentlichen Rechts ist nur etwa ein Drittel der Beschäftigten weiblich.
Bei den Leitungspositionen haben die Berliner Stiftungen öffentlichen Rechts einen höheren Frauenanteil als die ausgewählten Körperschaften öffentlichen Rechts. Auch hier ist der Anteil von Frauen bei den Anstalten öffentlichen Rechts am niedrigsten. Der Anteil von Frauen an Leitungspositionen ist bei den Anstalten öffentlichen Rechts höher als der Frauenanteil unter den Beschäftigten. Daher arbeiten bei den Anstalten öffentlichen Rechts verhältnismäßig mehr Frauen in Leitungspositionen als Männern.
Die staatlichen Hochschulen werden innerhalb der Körperschaften öffentlichen Rechts gesondert betrachtet. Der Frauenanteil der Professorinnen und Professoren der staatlichen Hochschulen nimmt mit steigender Eingruppierung ab. Bei Emeriti ist der Anteil an Frauen mit nur 5 Prozent am niedrigsten.
In den Vorständen und Geschäftsführungspositionen im mittelbaren Landesdienst lag der Frauenanteil zum Stichtag bei gut einem Drittel. Bei den Neubesetzungen im Berichtszeitraum war der Frauenanteil sehr ähnlich.