In ausgewählten Körperschaften öffentlichen Rechts sind knapp zwei Drittel der Beschäftigten weiblich. Der Anteil der Frauen nimmt mit steigenden Laufbahngruppen ab. Auch der Frauenanteil bei den Teilzeitbeschäftigten nimmt mit steigenden Laufbahngruppen ab. Bei den Leitungspositionen in den Körperschaften öffentlichen Rechts liegt der Frauenanteil bei knapp der Hälfte. Dabei ist er im gehobenen Dienst nur etwas höher als im höheren Dienst.
Die staatlichen Hochschulen werden innerhalb der Körperschaften öffentlichen Rechts gesondert betrachtet. Unter den Professor:innen der staatlichen Hochschulen nimmt der Frauenanteil mit steigender Eingruppierung ab. Bei Emeriti ist der Anteil an Frauen mit nur 5 Prozent am niedrigsten. Dies deutet darauf hin, dass früher noch weniger Professorinnen an den staatlichen Hochschulen beschäftigt waren. Bei den Erstberufungen an staatlichen Hochschulen liegt der Frauenanteil bei Universitäten mit 57 Prozent am höchsten, gefolgt von Fachhochschulen (40 Prozent) und Kunsthochschulen mit 33 Prozent an dritter Stelle.
Beim verwaltungstechnischen und sonstigen Personal beträgt der Anteil von Frauen 58 Prozent. Dabei ist er im höheren Dienst mit 62 Prozent deutlich höher als im gehobenen Dienst mit 39 Prozent.
Bei den Leitungspositionen an staatlichen Hochschulen werden insgesamt zu 50 Prozent Frauen beschäftigt. Jedoch variieren die Frauenanteile je Position sehr deutlich.
In den Vorständen und Geschäftsführungspositionen lag der Frauenanteil zum Stichtag bei gut einem Drittel. Bei den Neubesetzungen im Berichtszeitraum änderte sich der Frauenanteil kaum.