16. LGG Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG)

Personalstruktur im Berliner Landesdienst

Beschäftigte

In den obersten Landesbehörden Berlins arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer: knapp zwei Drittel der Beschäftigten sind Frauen. Lediglich ab den hohen Eingruppierungen A 16; E 15Ü; AT 1 fällt der Frauenanteil der Beschäftigten der obersten Landesbehörden unter die Hälfte. Die nachgeordneten Behörden des Landes Berlin sind in ihrer Beschäftigtenstruktur sehr vielfältig.

Auch in den Berliner Bezirksverwaltungen sind knapp zwei Drittel aller Beschäftigten Frauen. Der Anteil der Frauen an allen Teilzeitbeschäftigten liegt mit 85 Prozent noch höher.

Genauso sind in ausgewählten Körperschaften öffentlichen Rechts und in Berliner Stiftungen öffentlichen Rechts etwa zwei Drittel der Beschäftigten Frauen. Mit steigenden Laufbahngruppen nimmt dieser Anteil ab. In den Berliner Anstalten öffentlichen Rechts ist nur etwa ein Drittel der Beschäftigten weiblich.

Leitungspositionen

Die Beschäftigung von Frauen und Männern in Leitungspositionen in den obersten Landesbehörden ist mit einem Frauenanteil von 53 Prozent fast ausgewogen. Die höchste Führungsebene (Führungsebene 1) ist jedoch lediglich etwas über einem Drittel (37 Prozent) mit Frauen besetzt.

Bei den Leitungspositionen der nachgeordneten Behörden ist der Anteil der Frauen jeweils niedriger als unter den Beschäftigten. Verhältnismäßig haben Männer also öfter eine Leitungsposition inne.

Der Anteil an Frauen an den Leitungspositionen in Berliner Bezirksverwaltungen liegt bei der Hälfte. Jedoch gibt es einen großen Unterschied zwischen den Bezirksämtern. Fünf Bezirksämter haben Anteile von Frauen unter 50 Prozent.

In den Vorständen und Geschäftsführungspositionen im mittelbaren Landesdienst lag der Anteil von Frauen zum Stichtag bei gut einem Drittel. Dies gilt auch für Neubesetzungen im Berichtszeitraum.

Frauenförderung bei öffentlicher Auftragsvergabe und staatlicher Leistungsgewährung

Unternehmen verpflichten sich schon bei der Antragstellung für einen öffentlichen Auftrag in Berlin, bestimmte Maßnahmen zur Frauenförderung in ihren Unternehmen durchzuführen oder einzuleiten. Zuwendungsempfangende verpflichten sich mit der Annahme der staatlichen Leistungsgewährung, Maßnahmen zur Frauenförderungen in ihrer Einrichtung durchzuführen.

Bei der öffentlichen Auftragsvergabe und auch bei der staatlichen Leistungsgewährung gibt es eine große Anzahl an Aufträgen und Fällen. Die Verpflichtung zur Frauenförderung betrifft dabei nur einen kleinen Anteil. Die Anzahl von Sanktionen und Widerrufen ist verschwindend gering.

Mitglieder aus dem Berliner Landesdienst in Gremien

In den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen und auch bei den Hochschulgremien ist die Parität der Mitglieder erreicht. Auch bei den Gremien in Zuständigkeit der obersten Landesbehörden Berlins herrscht mit 45 Prozent Frauen fast Geschlechterparität. Lediglich bei den Gremien außerhalb des Landesdienstes ist der Frauenanteil mit 38 Prozent zu gering.

Rotes Rathaus

Personalstruktur im Berliner Landesdienst

Dargestellt werden hier die Daten zur Struktur und Entwicklung des Personals im Berliner Landesdienst. Weitere Informationen

Frauen in einem Meeting

Umsetzung der Frauenförderung durch öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Leistungsgewährung

Aufgezeigt werden hier Zahlen zur Frauenförderung bei öffentlicher Auftragsvergabe und staatlicher Leistungsgewährung. Weitere Informationen

Frau und Mann bei einer Vertragsunterzeichnung

Mitglieder aus dem Berliner Landesdienst in Gremien

Die Anzahl der Mitglieder in Gremien des Landes werden hier veröffentlicht. Weitere Informationen

Frau bedient ein Smartphone

Übersicht der Themen

Hier finden Sie eine Übersicht der Themen des aktuellen LGG-Berichts mit direkter Verlinkung zur jeweiligen Seite und alphabetischer Sortierung. Weitere Informationen

Factsheet zum 16. LGG-Bericht

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des 16. LGG-Berichts finden Sie als Factsheet in der Drucksache des Abgeordnetenhauses:

Pressemitteilung

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Frauen und Gleichstellung

Ansprechpartnerin:

Dr. Josephine Lichteblau