Der Berliner Landesdienst teilt sich auf in den unmittelbaren Landesdienst und den mittelbaren Landesdienst. Die unmittelbare Berliner Landesverwaltung ist in Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen gegliedert.
Die Hauptverwaltung umfasst die Senatsverwaltungen, die ihnen nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden) und nicht rechtsfähigen Anstalten und die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe.
Die mittelbare Berliner Landesverwaltung besteht aus Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.