Bericht zum Berliner Landesgleichstellungsgesetz: Mehr Frauen nehmen Leitungspositionen im Landesdienst ein

Pressemitteilung vom 29.04.2025

Aus der Sitzung des Senats am 29. April 2025:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den sechzehnten Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (16. LGG-Bericht) beschlossen. Der Bericht wurde von Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung vorgelegt.

Senatorin Cansel Kiziltepe: „Der Bericht verdeutlicht, dass wir in vielen Bereichen Fortschritte gemacht haben, wenn es darum geht, die Präsenz von Frauen im Berliner Landesdienst zu erhöhen. Das heißt: Das Landesgleichstellungsgesetz wirkt. Gleichzeitig gibt es weiterhin Herausforderungen für unsere Arbeit in der Gleichstellungspolitik. So haben wir in den technischen und IT-Berufen sowie auch in den höchsten Führungspositionen immer noch zu wenige Frauen. Auch deshalb haben wir den Berliner Frauenpreis in diesem Jahr an Beatrice Wrenger, die erste Wachleiterin der Berliner Feuerwehr, vergeben – sie ist ein starkes Vorbild für viele Frauen, die Führungspositionen in einem männlich dominierten Berufsfeld anstreben.“
Das Landesgleichstellungsgesetz hat es sich zum Ziel gesetzt, die Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst abzubauen. Der 16. LGG-Bericht zeigt zum Stichtag 30. Juni 2022 drei Erfolge: Es besteht Geschlechterparität bei den Leitungspositionen in den obersten Landesbehörden (53 Prozent), den Bezirksverwaltungen (51 Prozent) und auch den Stiftungen öffentlichen Rechts (50 Prozent). Der Frauenanteil bei den Mitgliedern in den Aufsichtsräten der Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin liegt bei 52 Prozent.
Der 16. LGG-Bericht macht aber auch Herausforderungen für die Gleichstellung sichtbar. Teilzeitbeschäftigung ist immer noch ein überwiegend weibliches Thema. Außerdem sticht der Frauenanteil bei einigen nachgeordneten Behörden hervor: So sind zum Beispiel die Berliner Polizei und die Berliner Feuerwehr nach wie vor stark männlich dominiert. Auf der anderen Seite weisen die Berliner Schulen eine ausgeprägte Mehrheit an weiblichen Beschäftigten auf.

Der 16. LGG-Bericht ist eine wichtige Maßnahme, um die Auswirkungen des Landesgleichstellungsgesetzes zu messen. Damit ist er die zentrale Grundlage, um die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Berlin weiterzuentwickeln. Anders als in den Vorjahren ist der 16. LGG-Bericht vollständig digitalisiert. Die Ergebnisse sind nun erstmals in interaktiven Diagrammen auf der Website der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung einsehbar.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.berlin.de/lgg-bericht. Der 16. LGG-Bericht ist nach der Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus Berlin öffentlich einsehbar.