Darknet schützt nicht vor Strafverfolgung

Polizeimeldung vom 03.11.2016

Nr. 2705
Ein von den Berliner Strafverfolgungsbehörden geleitetes Ermittlungsverfahren, das als Teil eines gemeinsam mit Polizeibehörden anderer Staaten und dem Bundeskriminalamt geführt wird, führte am 31. Oktober 2016 zur Festnahme eines potentiellen Waffenkäufers in Wilmersdorf. Er hatte über das so genannte Darknet eine scharfe Schusswaffe bestellt. In der Wohnung des Tatverdächtigen stellten die Ermittler Beweismaterial sicher, wozu auch der Computer des Tatverdächtigen zählt. Zudem hatte der Mann bereits über Portale im Darknet passende 9mm-Munition zu der Pistole geordert, die ebenfalls beschlagnahmt wurde. Neben der Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, die den Mann nun erwartet, ist der finanzielle Schaden für ihn nicht unerheblich: die bereits gezahlten Bitcoins (eine fiktive Währung des Internets und damit realistisch gezahlte 2.000 US-Dollar) werden ihm wohl nicht erstattet. Wofür der Mann die Schusswaffe bestellt hatte, ist bislang unklar. Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund sind jedoch nicht erkennbar.