Nr. 2655
Anlässlich der neuesten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats gilt ab morgen in allen Dienstgebäuden der Polizei Berlin die sogenannte 3G-Regelung. Alle Besucherinnen und Besucher sind angehalten, vor Betreten der Liegenschaften ihren Personalausweis in Verbindung mit einem geeigneten Nachweis über eine Corona-Schutzimpfung oder Genesung vorzulegen. Wer weder geimpft noch genesen ist oder keinen Nachweis über seinen Impfstatus bzw. die Genesung erbringen kann, sollte einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen können. Gegebenenfalls können Testmöglichkeiten vor Ort genutzt werden. Dies kann jedoch zu deutlichen Wartezeiten führen.
Standfuß auf Bus geworfen – 4. Mordkommission sucht Zeuginnen und Zeugen
Am 31.10.2025 wurde von einer Brücke ein Bus der Linie 222 in Reinickendorf mit einem 28 Kilogramm schweren Standfuß eines Verkehrsschildes beworfen sowie
Sprengstoffexplosion vor Krankenhaus
Am Dienstag, den 11. November 2025 gegen 01:14 Uhr, kam es vor dem Eingangsbereich des Vivantes-Klinikums Neukölln im Kormoranweg in Berlin-Buckow zu einer Detonation. Es entstand ein erheblicher Sachschaden am Gebäudekomplex. Gegen 02:05 Uhr am selben Tag wurde am Eingangsbereich des Campus Charité Mitte in der Invalidenstraße in Mitte ein Brand gelegt. Auch hier entstand Sachschaden.
Sollten Sie in diesen Zusammenhängen Beobachtungen gemacht haben, können Sie dies ab sofort über das Hinweisportal der Polizei Berlin melden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Neue Corona-Schutzregeln betreffen auch die Polizei Berlin
Polizeimeldung vom 07.12.2021
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