Informationen der Polizei zur 39. Laufveranstaltung „S 25 Berlin“ am 12.05.2019
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Wie in den vorangegangenen Jahren ist auch in diesem Jahr das Gewährleisten eines sicheren und ungehinderten Ablaufs der 39. Laufveranstaltung „S 25 Berlin“ das vorrangige Ziel der Polizei Berlin.
Auch in diesem Jahr ist es notwendig, zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmenden sowie zum Minimieren von Verkehrsbeeinträchtigungen, umfangreiche und zeitlich unterschiedlich andauernde Verkehrsmaßnahmen zwischen 08:30 Uhr und 13:30 Uhr zu treffen.
Die Berliner und ihre Gäste sollten sich darauf einstellen, dass es trotz aller Bemühungen der rund 470 eingesetzten Polizeikräften und ca. 400 Ordnern des Veranstalters zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen wird.
Während der veranstaltungsbedingten Sperrungen der Laufstrecke ist diese mit Fahrzeugen nicht zu queren.
Fahrzeugführer haben daher nicht die Möglichkeiten, in den inneren Veranstaltungsraum einzufahren. Es besteht lediglich die Möglichkeit des Ausfahrens für Kraftfahrzeuge an der Kreuzung Kaiser-Friedrich-Str. / Bismarckstr. in Form einer Londoner Quere.
Die Polizei empfiehlt daher grundsätzlich das Nutzen von U- und S-Bahn in den bzw. aus dem Veranstaltungsraum heraus.
Eine Alternative zur Umfahrung bildet die Stadtautobahn BAB 100 bzw. der Tiergartentunnel.
Berliner und Berlinbesucher werden gebeten, weitgehend auf das Benutzen ihrer Kraftfahrzeuge zu verzichten.
Wie in jedem Jahr sind die Laufstrecke, sowie der Start- und Zielbereich mit Haltverboten versehen. Diese Haltverbote sind im Interesse eines ungehinderten Veranstaltungsverlaufes unbedingt zu beachten. Dort verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge werden in jedem Fall kostenpflichtig abgeschleppt.
Das Parken auf der Laufstrecke ist am 12.05.2019 bereits ab 02:00 Uhr nicht mehr erlaubt.
Jeder Abschleppvorgang kostet den Verantwortlichen ca. 136,- €.
Im Jahre 2018 mussten in Vorbereitung dieser Laufveranstaltung insgesamt 629 Fahrzeuge umgesetzt werden.
Die Sperrung der Laufstrecke für den Fließverkehr beginnt am Sonntag, dem 12.05.2019, ab 08:30 Uhr. Sie wird nach dem/ der letzten Veranstaltungsteilnehmer/-in nachfolgend und situationsgerecht aufgehoben werden.