Silvester 2022 - Pyrotechnikverbotszone

Verbotszonen
am Alexanderplatz
in Schöneberg
in Mitte

Am Alexanderplatz

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels wird vom 31. Dezember 2022, 18.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2023, 06.00 Uhr, auf dem nördlichen Teil des Alexanderplatzes eine Pyrotechnikverbotszone eingerichtet.

Im Einzelnen werden für die nachstehend aufgeführten Bereiche das Mitführen und Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 gem. § 3a Abs. 1 Nr. 1 b) bis d) sowie sonstiger pyrotechnischer Gegenstände gem. § 3a Abs. 1 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) auch von außen in den Bereich hinein untersagt:

  • Alexanderplatz Nr. 1 („Berolinahaus“)
  • Alexanderplatz Nr. 2 („Alexanderhaus“)
  • Alexanderplatz Nr. 3
  • Neubau Alexanderplatz o. Nr. (Baufeld)
  • Alexanderplatz Nr. 7
  • Alexanderplatz Nr. 9

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung, veröffentlicht im Amtsblatt Berlin, 16.12.2022, Nr. 51, ab Seite 14.

In Schöneberg

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels wird vom 31. Dezember 2022, 18.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2023, 06.00 Uhr, im begrenzten Bereich des Bezirks Tempelhof-Schöneberg (Steinmetzkiez) eine Pyrotechnikverbotszone eingerichtet.

Im Einzelnen werden für die nachstehend aufgeführten Bereiche das Mitführen und Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 gem. § 3a Abs. 1 Nr. 1 b) bis d) sowie sonstiger pyrotechnischer Gegenstände gem. § 3a Abs. 1 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) auch von außen in den Bereich hinein untersagt:

Im Bereich Potsdamer Straße/Alvensleben-/Steinmetz-/Pallas-/Goebenstraße, begrenzt durch:

  • Winterfeldtstraße 1 sowie 4
  • Potsdamer Straße 160 sowie 147
  • Steinmetzstraße 11 sowie 68 bis zur Bauflucht der Bülowstraße
  • Alvenslebenstraße 8 sowie 20
  • Steinmetzstraße 26 B sowie 52
  • Potsdamer Straße 180 sowie Potsdamer Straße 171/173
  • Pallasstraße 28 sowie Pallasstraße 6

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung, veröffentlicht im Amtsblatt Berlin, 16.12.2022, Nr. 51, ab Seite 22.

In Mitte

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels wird vom 31. Dezember 2022, 18.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2023, 06.00 Uhr, im begrenzten Bereich des Bezirks Mitte (JVA Moabit) eine Pyrotechnikverbotszone eingerichtet.

Im Einzelnen werden für die nachstehend aufgeführten Bereiche das Mitführen und Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 gem. § 3a Abs. 1 Nr. 1 b) bis d) sowie sonstiger pyrotechnischer Gegenstände gem. § 3a Abs. 1 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) auch von außen in den Bereich hinein untersagt:

Im Bereich Alt-Moabit, Paulstraße und Rathenower Straße begrenzt durch:

  • Rathenower Straße 10 bis zur gegenüberliegenden Baufluchtlinie Landgericht Berlin
  • Rathenower Straße bis Seydlitzstraße
  • Seydlitzstraße angrenzende Grünanlage sowie gegenüber, ausschließlich Ein- und Ausfahrt der dortigen Aral Tankstelle
  • Rathenower Straße 8 sowie Otto-Dix-Straße 30
  • Otto-Dix-Straße 26 sowie 10
  • Alt-Moabit 9 sowie 125
  • Paulstraße 35 sowie 2
  • Paulstraße 2 Hinterhof angrenzender Carl-von-Ossietzky-Park sowie Kindergarten (Freifläche) Alt-Moabit 117
  • Spenerstraße 38 sowie 2
  • Calvinstraße 33 sowie 3
  • Alt-Moabit 112 sowie 18

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung, veröffentlicht im Amtsblatt Berlin, 16.12.2022, Nr. 51, ab Seite 18.