Polizei bittet um Hinweise nach schwerem Ereignis im Tiergarten

 
Am Abend, dem 25.07.2026, gegen 22 Uhr wurden auf dem Ahornsteig im Großen Tiergarten in Berlin mehrere Personen von einem Pkw angefahren. Mehrere Menschen wurden dabei verletzt, darunter auch lebensgefährlich.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand gibt es mindestens einen Tatverdächtigen. Bei dem beteiligten Fahrzeug handelt es sich um einen weißen Pkw.

Helfen Sie unseren Ermittlerinnen und Ermittlern!

Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sachdienliche Hinweise sowie selbst gefertigte Fotos oder Videos zum Tatgeschehen über das folgende Hinweisportal für die weiteren Ermittlungen zu übermitteln:

Zum Hinweisportal

Sextortion mit Abgrenzung zum Sexting

Eine Frau mit einen Handy in der Hand auf einem Bett

Sextortion ist eine Form der Erpressung, bei der sexualisierte Bilder, Videos oder Informationen als Mittel zur Erpressung verwendet werden.

Typischerweise geht die Erpressung mit einer Drohung der Täterinnen und Täter einher, diese sensiblen sexualisierten Materialien zu veröffentlichen oder an andere Personen zu verteilen, es sei denn, die/der Minderjährige erfüllt die Forderungen der erpressenden Person, die oft finanzieller Natur sind oder weitere sexuelle Handlungen darstellen können. Betroffene von Sextortion können erheblichen psychischen und emotionalen Stress erleiden. Diese Art der Erpressung kann mitunter zu schwerwiegenden sozialen und beruflichen Konsequenzen führen.

Derartige Handlungen sind gemäß §253 StGB strafbar. Es ist wichtig, solche Vorfälle ernst zu nehmen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Eine straflose Handlung stellt das sog. „Sexting“ dar. Das Wort setzt sich aus den Wörtern “Sex” und “Texting” zusammen und beschreibt den Vorgang, wenn Personen sich gegenseitig online erotische Nachrichten zuschicken. Sexting ist besonders bei Jugendlichen weit verbreitet und Teil ihrer sexuellen Entdeckung und Selbstbestimmung. Kennen sich beide aus der analogen Welt und erkunden „auf Augenhöhe“ ihre Sexualität ist der Versand von Bildern und Videos nicht strafbar.

Brünettes Mädchen schickt einen Text auf dem Bett

Allerdings besteht die Gefahr, dass die Bilder und Videos später einmal an Dritte weitergegeben werden könnten. Geschieht dies, macht sich die weitersendende Person der Verbreitung von Jugendpornografie (§184 c StGB) strafbar. Ebenfalls ist der Versand von Jugendpornografie gegen Entgelt strafbewährt.

Polizei Berlin

Landeskriminalamt
LKA 13

Hinweise bitte über die Internetwache