Häusliche Gewalt

Beiges Sofa mit blauer Tapete die ein Muster aus Fäusten zeigt

Damit die Polizei und Justiz zum Schutz der Opfer schnell und effektiv gegen häusliche Gewalt vorgehen können, müssen Sie die Vorfälle öffentlich machen!

“Häusliche Gewalt“ ist weder ein Tabu-Thema noch „Privatsache“, sondern kriminelles Unrecht.

Der Begriff “Häusliche Gewalt” bezeichnet (unabhängig vom Tatort/auch ohne gemeinsamen Wohnsitz) Gewaltstraftaten zwischen Personen
  • in einer partnerschaftlichen Beziehung,
    • die derzeit besteht,
    • die sich in Auflösung befindet oder
    • die aufgelöst ist,

oder Personen, die

  • in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen, soweit es sich nicht um Straftaten zum Nachteil von Kindern handelt.

Das Miterleben von häuslicher Gewalt (auch beobachtete Straftaten) bedeutet eine Gefährdung des seelischen und körperlichen Wohl Ihres Kindes!

 

Was Sie tun können

Holen Sie sich Hilfe!

  • Teilen Sie sich einer Person Ihres Vertrauens mit
  • Benachrichtigen Sie die Polizei, erstatten Sie Anzeige

Durchbrechen Sie den Gewaltkreislauf!

  • Sie können zum Schutz vor Gewaltstraftaten auch eine Schutzanordnung beim zuständigen Familiengericht beantragen, wodurch Ihnen die Wohnung vorübergehend zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden kann. Der Täter/ die Täterin darf die Wohnung dann nicht mehr betreten und gegebenenfalls auch keinen Kontakt mehr zu Ihnen aufnehmen. Der Verstoß gegen eine vollstreckbare gerichtliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist eine Straftat, die nach § 4 GewSchG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.
  • Wenden Sie sich an die BIG-Hotline

Die BIG Hotline ist täglich von 08:00 bis 23:00 Uhr unter

(030) 611 03 00

erreichbar. Auch am Wochenende und an Feiertagen. Sie stellt ein Unterstützungsangebot für Frauen und deren Kinder dar, die in ihrer Beziehung Gewalt erleben, nach ihrer Trennung immer noch von ihrem Ex-Partner bedroht und belästigt werden oder Übergriffen ausgesetzt sind.

Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym und bei Bedarf auch mehrsprachig (Einsatz von Sprachmittlerinnen). Es werden geeignete weiterführende Hilfsangebote empfohlen oder gegebenenfalls bei einer vorübergehenden Unterbringung im Frauenhaus oder einer anderen Zuflucht unterstützt. Das Mobile Interventionsteam von BIG kann Opfer in akuten Fällen sofort aufsuchen, wenn diese nicht selbst zu einer Beratungsstelle gehen können.

Männliche Opfer von häuslicher Gewalt werden von der BIG-Hotline an die Opferhilfe Berlin e.V. (Tel. : (030) 395 28 67) vermittelt oder können sich direkt an diese Beratungsstelle wenden. Die Opferhilfe berät und unterstützt sowohl Opfer als auch Zeugen von Straftaten und deren Angehörige in Berlin kostenlos und vertraulich.

 

Was die Polizei tun kann

  • Die Polizei kann eine schnelle, wirksame und nachhaltige Gefahrenabwehr zum Schutz des Opfers leisten, indem sie
    • den Tatverdächtigen/ die Tatverdächtige aus der gemeinsamen Wohnung und dem unmittelbar angrenzenden Bereich weg weist
    • ein Betretungsverbot gegen den Tatverdächtigen / die Tatverdächtige für maximal 14 Tage für
       – die Wohnung,
       – den unmittelbar angrenzenden Bereich,
       – die Arbeitsstätte oder die Ausbildungsstätte,
       – bestimmte andere Orte,
      ausspricht, an welches sich die verletzte oder gefährdete Person
      regelmäßig aufhalten muss.
  • eine qualitativ hochwertige Beweissicherung zur Strafverfolgung erhebt.

Beim Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt arbeitet die Polizei Berlin eng mit der BIG-Hotline (www.big-hotline.de der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG) zusammen. Bei allen Einsätzen in Fällen häuslicher Gewalt weisen die eingesetzten Polizeikräfte Betroffene auf das Hilfe- und Beratungsangebot der BIG-Hotline hin.

Das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) vom 11. Dezember 2001 (Text und weitere Dokumente dazu beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und die entsprechenden Änderungen im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Berlin vom 10. Februar 2003 haben die Situation für Opfer häuslicher Gewalt deutlich verbessert.

Erreichbarkeit polizeilicher Ansprechpersonen

Die Opferschutzbeauftragten und die Koordinatoren/innen häusliche Gewalt, die es in jeder örtlichen Polizeidirektion gibt, bemühen sich über den aktuellen Einsatzanlass hinaus um den Schutz des Opfers (siehe auch unsere Seite Opferschutz).
Sie bieten erforderlichenfalls ihre Unterstützung bei der Herstellung des Kontakts zu den entsprechenden Hilfe- und Beratungsmöglichkeiten an. Die Opferschutzbeauftragten und die Koordinatoren/innen häusliche Gewalt finden Sie auf den folgenden Seiten:

Weitere Informationen und Anlaufstellen

Anlaufstellen für den Notfall finden Sie auch auf unserer Seite Krisendienste.
Ausführliche Informationen finden Sie auch hier: