Vorsicht - Wechselfallenschwindel

Euroscheine in den Händen

In der heutigen Zeit herrscht ein umfangreiches Angebot an Waren und Handelnden, die sie verkaufen wollen. Deshalb ist es nicht leicht, Kundschaft dauerhaft an das eigene Geschäft zu binden. Die Optimierung des Kundenservices ist somit ein unverzichtbares Mittel für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb.

Aber

Was, wenn ein „Kunde“ / eine „Kundin” Ihren guten Service ausnutzt und nur vorgibt, Interesse an Ihren Waren zu haben, das eigentliche Interesse jedoch Ihrem Geld gilt ?

Was ist überhaupt ein Wechselfallenschwindel?

Ein Wechselfallenbetrüger lenkt sein Gegenüber durch Tricks oder auch einen Mittäter bzw. eine Mittäterin ab, so dass am Ende unbewusst ein überhöhter Wechselgeldbetrag herausgegeben wird.

Daher Vorsicht bei Personen,
  • die bei Ihnen ein kostengünstiges Produkt, wie z. B. eine Packung Kaugummi oder eine Cola Dose mit einem im Verhältnis dazu viel zu großen Geldschein, z. B. 100 Euro, bezahlen wollen,
  • die bei Ihnen an der Kasse ein Bündel von 10 oder 50 Euro Scheinen in größere Scheine gewechselt haben wollen,
  • die bei Ihnen größere Scheine, z. B. 500, 200 oder 100 Euro Scheine, in eine kleinere Stücklung gewechselt haben möchten.
Kasse mit Lupe

 
 
Wenn Sie auf diese Wünsche eingehen, besteht die Gefahr, dass Sie dadurch keine neuen Kunden gewinnen, sondern stattdessen Geld verlieren werden.

Denn ein Betrug könnte nun wie folgt ablaufen:

  • Der Geldwechselnde wird sich mit dem Wechselergebnis nicht zufrieden zeigen und mehrfach eine andere Stücklung verlangen, so dass die Geldscheine wiederholt hin und her gehen.
  • Gleichzeitig wird diese Person oder ein Mittäter/eine Mittäterin Ihnen Fragen stellen, um Sie zusätzlich abzulenken.
  • Am Ende wird er oder sie wohlmöglich sogar vom Kauf oder Wechselwunsch zurücktreten und die ursprünglich übergebenen Scheine zurückverlangen.

Durch dieses Vorgehen werden Sie abgelenkt und unter Zeitdruck gesetzt. Der Täter oder die Täterin behält unbemerkt Scheine ein und hat am Ende mehr Wechselgeld als ursprünglich übergeben wurden.

Wie können Sie sich schützen?

  • Lehnen Sie Wechselgeschäfte mit den o. g. Geldbeträgen ab.
  • Lehnen Sie Bezahlvorgänge ab, bei denen das Zahlungsmittel wertmäßig nicht im Verhältnis zum Produkt steht.

Durch diese einfachen Schutzmaßnahmen, können Sie bereits das Risiko, Opfer eines Betruges zu werden, minimieren. Negative Auswirkungen auf die Wahrnehmung Ihres Kundenservices sind nicht zu erwarten, weil echte Kundinnen und Kunden Verständnis für Ihre Motive aufbringen werden.

Kassiererin scannt, Kunde an der Kasse
Was tun, wenn Sie doch geschädigt wurden?
  • Wenn Sie die Tat zeitnah bemerkt haben und der/die Täter sich noch im Nahbereich befinden, informieren Sie die Polizei über den Notruf 110 und geben eine Personenbeschreibung ab.
  • Sofern Sie die Tat erst beim Kassenabschluss feststellen, erstatten Sie eine Anzeige auf der jeweiligen Polizei- oder über die Internetwache.
  • Sollte bei Ihnen eine Kameraüberwachung des Kassenbereichs stattfinden, veranlassen Sie eine Sicherung des Materials und geben diese zur Anzeige.

Informationen zum Thema:

Pressebeitrag

Bei Fragen zum Deliktsfeld wenden Sie sich an die Fachdienststelle:
Polizei Berlin
LKA 222
Heinrich-Grüber-Str. 35
12621 Berlin
Servicetelefon: +49 30 4664 922229 (Mo.-Fr. 09:00 – 15:00 Uhr)