Geschäftsführer-Schwindel (CEO-Fraud)

Tastatur mit blauer Taste E-Mail

Was ist CEO-Fraud und wie gehen die Täter vor?

  • Beim CEO-Fraud geben sich Täter per E-Mail gegenüber Unternehmensmitarbeitern als Geschäftsführer (CEO) dieses Unternehmens aus und veranlassen einen Geldtransfer ins Ausland. Beispielhaft fordern sie unter Hinweis auf eine angebliche Unternehmensübernahme die Überweisung eines größeren Geldbetrages.
  • Die Täter nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Dabei legen sie ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments. Für die Täter sind beispielsweise E-Mail-Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik von Erreichbarkeiten herleiten. Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar.

Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei:

  • Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren!
  • Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein!
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens!
  • Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten – vor Veranlassung der Zahlung folgende Schritte durchgeführt werden:
    • Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
    • Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber
    • Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
  • Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle oder an das zuständige LKA!

Was ist zu tun, wenn eine Transaktion bereits erfolgt ist?

Sollten Sie Opfer dieser Form des Betruges geworden sein, was auch bei Versuchen gilt, so haben Sie die Möglichkeit, sich an nachfolgende Stellen zu wenden:

  • jede Polizeidienststelle
  • die jeweilige Internetwache Ihres Bundeslandes
  • für das Land Berlin an die Internetwache oder an die Fachdienststelle im Landeskriminalamt (LKA 247, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin, E-Mail, Tel.: (030) 4664-924700/01)

Zusätzlich rät die Polizei:

  • Veranlassen sie bei Ihrer Bank einen Rückrufauftrag der Überweisung.
  • Beauftragen Sie in dem Land in welchem das Zielkonto geführt wird einen Rechtsanwalt. Dieser soll bei den örtlichen Polizeibehörden eine Strafanzeige erstatten und die Sicherung des Vermögens veranlassen.
  • Für den Fall, dass die Vermögenswerte auf Bankkonten in den USA oder Großbritannien transferiert wurden stellen diese Länder ein gesondertes Anzeigenportal zu Verfügung.

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