Unfalllegende

Beine des Unfallopfers auf der Straße

Tatablauf:

Eine “angeblich Verwandte” Person weint verzweifelt am Telefon. Sie habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Ein Polizeibeamter übernimmt das Gespräch. Eine sofortige Kautionszahlung sei erforderlich, um die drohende Haft abzuwenden. Das Geld soll einem Polizeimitarbeiter in bürgerlicher Kleidung oder einem Mitarbeiter des Amtsgerichtes übergeben werden.

Die Polizei rät:

• Bewahren Sie keine Wertgegenstände oder größeren Geldbeträge zu Hause auf!
• Die Polizei wird Sie niemals am Telefon auffordern, Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder die Aufbewahrung von Wertsachen zu geben!
• Die Polizei/Staatsanwaltschaft wird Sie niemals am Telefon zu Zahlungen jeglicher Art auffordern, finanzielle Forderungen stellen oder Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse abzugeben.
• Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon nicht mit Namen melden, sondern diesen erraten lassen.
• Nehmen Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen mit Ihren Familienangehörigen Kontakt auf!
• Lassen Sie sich vom Anrufenden die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese mit bereits bekannten Nummern. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen lange bekannten oder vertrauten Nummer selbst an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen!
• Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110.
• Lassen Sie sich gegebenenfalls aus dem Telefonbuch streichen oder zumindest Ihren Vornamen abkürzen, Link zum Löschen oder Ändern des Telefonbucheintrages