Fahrradkennzeichnung der Direktion 4 Abschnitt 41

Fahrradkennzeichnung
Foto: Polizei Berlin
„Bei einer Fahrradkennzeichnung wird Ihr Fahrrad oder Fahrradanhänger - zusätzlich zur ggf. vorhandenen Rahmennummer – mit einer nachträglichen, individuellen Kennzeichnung versehen.

Mit Ihrer Einwilligung werden die Angaben zum Fahrrad zusammen mit Ihren Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum-/ort) in einem Verzeichnis der Polizei gespeichert. Somit lässt sich Ihr Fahrrad nach einem Abhandenkommen besser zuordnen. Außerdem steigt durch eine mit der Kennzeichnung ergänzte Sachfahndungseingabe die Chance, Ihr Rad nach einem Diebstahl wiederzufinden.

Ein derart gekennzeichnetes Rad ist für Diebe weitaus weniger attraktiv!

Eine Fahrradkennzeichnung allein ist jedoch kein hinreichender Schutz! Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite Schützen Sie sich vor Fahrraddiebstahl zu den Möglichkeiten, Fahrraddieben die Arbeit zu erschweren.

Wichtig: Zur Fahrradkennzeichnung bringen Sie bitte Ihren Ausweis oder Pass mit. Zusätzlich können Sie auch einen Eigentumsnachweis vorlegen, um die Fahrradkennzeichnung zu beschleunigen.
Minderjährige Radfahrer*innen kommen in Begleitung ihrer Erziehungsverantwortlichen oder legen eine schriftliche Einwilligung ihrer Eltern vor.

Bezirk: Tempelhof-Schöneberg

Veranstaltungsort

U-Bahnhof Nollendorfplatz
Nollendorfplatz
10787 Berlin

Veranstalter

Polizei Berlin
Direktion 4 - Abschnitt 41

Termin

  • 28.05.2024 um 14:00 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen

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Tel.: (030) 4664-0
Montag bis Freitag
08:00 Uhr – 15:00 Uhr