In der Sitzung der BVV am 22.11.2007 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:
Drs. VI/0496
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Festlegung des FNP´s für das Bohnsdorfer Gebiet zwischen dem Straßenzug Waltersdorfer Straße – Buntzelstraße – Richterstraße und dem Bahngelände zwischen S-Bahnhof Grünau und der Waldstraße eingehalten wird. Das oben bezeichnete Gebiet stellt eine Besonderheit gegenüber anderen tangierenden Stadtgebieten dar, da es der FNP als besonders schutzwürdiges Gebiet mit „landschaftlicher Prägung von Wohnbauten“ ausweist. Dieser Charakter sollte erhalten bleiben.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 30.04.2008 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für die "Schienenanbindung Ost des Flughafens BBI" dafür einzusetzen, dass das an die Bahntrasse angrenzende Bohnsdorfer Wohngebiet vom S-Bahnhof Grünau bis zum Ende des Kablower Weges in den Planunterlagen entsprechend dem FNP als besonders schutzwürdiges Wohngebiet mit landwirtschaftlicher Prägung behandelt wird und nicht fälschlicherweise als Mischgebiet bezeichnet wird.
Weiterhin soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass in dem Gebiet Lärm- und Erschütterungsmessungen durchgeführt werden. Gegebenenfalls soll das Bezirksamt diese Messungen selbst veranlassen, um dem besonders schutzwürdigen Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung Rechnung zu tragen.
Begründung: siehe Ursprungsantrag
2. Beschlussempfehlung (zum Schlussbericht)
In der Sitzung der BVV am 28.01.2010 wurde der Schlussbericht aus den Mitteilungen des Vorstehers Nr. VI-36, lfd. Nr. 2648 zum nachfolgenden Beschluss zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:
Drs. VI/0496
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Festlegung des FNP´s für das Bohnsdorfer Gebiet zwischen dem Straßenzug Waltersdorfer Straße – Buntzelstraße – Richterstraße und dem Bahngelände zwischen S-Bahnhof Grünau und der Waldstraße eingehalten wird. Das oben bezeichnete Gebiet stellt eine Besonderheit gegenüber anderen tangierenden Stadtgebieten dar, da es der FNP als besonders schutzwürdiges Gebiet mit „landschaftlicher Prägung von Wohnbauten“ ausweist. Dieser Charakter sollte erhalten bleiben.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 30.06.2010 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:0) die Kenntnisnahme des Schlussberichtes.
22.11.2007 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 14.13 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Überweisung in den A. f. StaV
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmig.
23.01.2008 - Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Ö 11 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung
beschlossen:
Es wird folgender Beschluss gefasstStellungnahme Beschlussempfehlung
beschlossen:
06.02.2008 - Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Ö 6 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Vertagung
30.04.2008 - Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung
beschlossen:
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich
im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für die
"Schienenanbindung Ost des Flughafens BBI" dafür einzusetzen, dass
das an die Bahntrasse angrenzende Bohnsdorfer Wohngebiet vom S-Bahnhof Grünau
bis zum Ende des Kablower Weges in den Planunterlagen entsprechend dem FNP als
besonders schutzwürdiges Wohngebiet mit landwirtschaftlicher Prägung behandelt wird
und nicht fälschlicherweise als Mischgebiet bezeichnet wird.
Weiterhin soll sich das
Bezirksamt dafür einsetzen, dass in dem Gebiet Lärm- und
Erschütterungsmessungen durchgeführt werden. Gegebenenfalls soll das Bezirksamt
diese Messungen selbst veranlassen, um dem besonders schutzwürdigen Wohngebiet
mit landschaftlicher Prägung Rechnung zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:13.dagegen:0.Enthaltung:1.
29.05.2008 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen BESCHLUSS: 397/19/08
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt
wird ersucht, sich im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für
die "Schienenanbindung Ost des Flughafens BBI" dafür einzusetzen,
dass das an die Bahntrasse angrenzende Bohnsdorfer Wohngebiet vom S-Bahnhof
Grünau bis zum Ende des Kablower Weges in den Planunterlagen entsprechend dem
FNP als besonders schutzwürdiges Wohngebiet mit landwirtschaftlicher Prägung
behandelt wird und nicht fälschlicherweise als Mischgebiet bezeichnet wird.
Weiterhin soll
sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass in dem Gebiet Lärm- und
Erschütterungsmessungen durchgeführt werden. Gegebenenfalls soll das Bezirksamt
diese Messungen selbst veranlassen, um dem besonders schutzwürdigen Wohngebiet
mit landschaftlicher Prägung Rechnung zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmig
10.02.2010 - Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Ö 8 - vertagt
30.06.2010 - Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 28.01.2010 wurde der Schlussbericht aus den Mitteilungen des Vorstehers Nr. VI-36, lfd. Nr. 2648 zum nachfolgenden Beschluss zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:
Drs. VI/0496
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Festlegung des FNP´s für das Bohnsdorfer Gebiet zwischen dem Straßenzug Waltersdorfer Straße – Buntzelstraße – Richterstraße und dem Bahngelände zwischen S-Bahnhof Grünau und der Waldstraße eingehalten wird. Das oben bezeichnete Gebiet stellt eine Besonderheit gegenüber anderen tangierenden Stadtgebieten dar, da es der FNP als besonders schutzwürdiges Gebiet mit „landschaftlicher Prägung von Wohnbauten“ ausweist. Dieser Charakter sollte erhalten bleiben.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 30.06.2010 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:0) die Kenntnisnahme des Schlussberichtes.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:13dagegen:0.Enthaltung:0.
26.08.2010 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)