Drucksache - VI/0496  

 
 
Betreff: Einhaltung des Flächennutzungsplans (FNP) für Bohnsdorf
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:397/19/08
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStaV
Verfasser:Wolfgang KnackHölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
22.11.2007 
13. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Empfehlung
23.01.2008 
21. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vertagt   
06.02.2008 
22. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vertagt   
30.04.2008 
27. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
29.05.2008 
19. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen  (397/19/08)
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Empfehlung
10.02.2010 
66. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vertagt   
30.06.2010 
76. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
26.08.2010 
43. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 12.11.2007, CDU
Beschlussempfehlung, 05.05.2008, StaV
Beschluss, 29.05.2008, BzVV
Schlussbericht, 01.12.2009, BA
Beschlussempfehlung, 30.06.2010, StaV

In der Sitzung der BVV am

In der Sitzung der BVV am 22.11.2007 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:

 

Drs. VI/0496

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Festlegung des FNP´s für das Bohnsdorfer Gebiet zwischen dem Straßenzug Waltersdorfer Straße – Buntzelstraße – Richterstraße und dem Bahngelände zwischen S-Bahnhof Grünau und der Waldstraße eingehalten wird. Das oben bezeichnete Gebiet stellt eine Besonderheit gegenüber anderen tangierenden Stadtgebieten dar, da es der FNP als besonders schutzwürdiges Gebiet mit „landschaftlicher Prägung von Wohnbauten“ ausweist. Dieser Charakter sollte erhalten bleiben.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 30.04.2008 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für die "Schienenanbindung Ost des Flughafens BBI" dafür einzusetzen, dass das an die Bahntrasse angrenzende Bohnsdorfer Wohngebiet vom S-Bahnhof Grünau bis zum Ende des Kablower Weges in den Planunterlagen entsprechend dem FNP als besonders schutzwürdiges Wohngebiet mit landwirtschaftlicher Prägung behandelt wird und nicht fälschlicherweise als Mischgebiet bezeichnet wird.

Weiterhin soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass in dem Gebiet Lärm- und Erschütterungsmessungen durchgeführt werden. Gegebenenfalls soll das Bezirksamt diese Messungen selbst veranlassen, um dem besonders schutzwürdigen Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung Rechnung zu tragen.

 

 

Begründung: siehe Ursprungsantrag

 

2. Beschlussempfehlung (zum Schlussbericht)

In der Sitzung der BVV am 28.01.2010 wurde der Schlussbericht aus den Mitteilungen des Vorstehers Nr. VI-36, lfd. Nr. 2648 zum nachfolgenden Beschluss zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:

 

Drs. VI/0496

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Festlegung des FNP´s für das Bohnsdorfer Gebiet zwischen dem Straßenzug Waltersdorfer Straße – Buntzelstraße – Richterstraße und dem Bahngelände zwischen S-Bahnhof Grünau und der Waldstraße eingehalten wird. Das oben bezeichnete Gebiet stellt eine Besonderheit gegenüber anderen tangierenden Stadtgebieten dar, da es der FNP als besonders schutzwürdiges Gebiet mit „landschaftlicher Prägung von Wohnbauten“ ausweist. Dieser Charakter sollte erhalten bleiben.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 30.06.2010 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:0) die Kenntnisnahme des Schlussberichtes.

 

 
 

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