Auszug - Mitteilungen des Vorstehers Nr. VI-18
Aussprache: Herr
Schmidt, M.: Es
wird die Rückstufung des Schlussberichtes zur Drs. VI/0467, lfd. Nr. 1188,
beantragt. Der Beschluss war damit begründet, dass durch die parkenden
Fahrzeuge nur eine Fahrspur verbleibt und auf Grund der sich dort befindlichen
90°-Kurve eine sehr schlechte Einsicht herrscht. Nach dem vorliegenden Bericht
wird ein eingeschränktes Halteverbot abgelehnt. Scheinbar wurde aber bei der
Prüfung nicht die Problematik der 90°-Kurve beachtet. Deshalb wird die
Rückstufung in einen Zwischenbericht beantragt. Abstimmung: Einstimmig
angenommen. Damit erfolgt die Rückstufung in einen Zwischenbericht. Der
BzVV stellt die Kenntnisnahme unter der genannten Rückstufung fest. |
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