Auszug - Mündliche Anfragen
Mdl.Anfr.Nr. 440 des BzV Stefan
Förster zu: Feiern schon am Vormittag? BzBmin Frau Schöttler: An Geburtstagen von
Beschäftigten gilt die normale Arbeitszeit. Gemäß der Dienstvereinbarung zur
Flexibilisierung der Arbeitszeit besteht die Pflicht zur Leistung der
Arbeitszeit innerhalb der Funktionszeiten. Während der Arbeitszeit, die nicht
funktionsgebunden ist, kann der Beschäftigte bzw. die Beschäftigte im Rahmen
des Arbeitszeitkontos abwesend sein. Am Geburtstag kann auch Erholungsurlaub
oder Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge genommen werden. Freistellung vom
Dienst oder andere Vergünstigungen im Sinne der Fragestellung werden durch das
Bezirksamt nicht gewährt. Mdl.Anfr.Nr. 441 des BzV Stefan
Förster zu: Grüne Halteverbotsschilder im Platanenweg BzBmin Frau Schöttler: Die auf der Privatfläche
aufgestellten, grünumrandeten eingeschränkten Halteverbotszeichen haben im
Rahmen der Straßenverkehrsordnung keine Relevanz. Verantwortlich für die nicht
straßenverkehrsbehördlich angeordneten Schilder ist die für die Fläche
zuständige Hausverwaltung. Man muss sich also nicht daran halten. Mdl.Anfr.Nr. 444 des BzV Marcus
Worm zu: Bürgerbegehren Mellowpark zurückgezogen Mdl.Anfr.Nr. 445 des BzV Marcus Worm zu: Zusätzlicher
Finanzierungsantrag Herr BzStR Retzlaff: Der Cöpenicker war gebeten
worden, weiterreichende Unterlagen einzureichen, um den Antrag wirklich prüfen
zu können. Die Unterlagen sind am 26.05. eingegangen. Nach erster Durchsicht
ist bereits ersichtlich, dass diese Unterlagen noch nicht ausreichend sind, um
plausibel nachzuweisen, wie hoch die Nachforderungen sind. Die Verwaltung
bemüht sich im direkten Kontakt mit dem Träger, um eine schnellstmögliche
Klärung und wird dann im JHA berichten. Nachfrage Herr Worm: Könnte eine
Pauschalfinanzierungsvariante in Betracht gezogen werden? Herr BzStR
Retzlaff: Prinzipiell könne er sich alles vorstellen, aber auch eine
Pauschale muss plausibel sein. Wenn eine Pauschale dann dreimal so hoch wie bei
anderen Trägern sein soll, dann muss sie hinterfragt werden. Mdl.Anfr.Nr. 446 des BzV Bernd
Ibsch zu:
Bauarbeiten Herr BzStR Schneider: Eigentümer dieser baulichen
Anlagen ist das Wasser- und Schifffahrtsamt. Anlegen darf nach Auskunft des
Eigentümers die Berufsschifffahrt. Die neugebauten bzw. in Stand gesetzten
Anlegestellen wurden am 19. Mai baulich abgenommen und die Zäune sollen morgen
entfernt werden. Mdl.Anfr.Nr. 447 des BzV Florian Stöckel zu:
Baumfällung in Friedrichshagen Herr BzStR Schneider: Ein paar Sätze mehr sollten hier
erfolgen, die dann nicht nur den in Frage gestellten Baum betreffen. Die
Fällung der genannten Roskastanie ist weiterhin nötig, fraglich ist nur, wann
sie erfolgen muss. Zu den Ergebnissen des beauftragten Gutachtens werde er dann
im Ausschuss informieren. Es gibt ein verbindliches Urteil des
Verwaltungsgerichtes vom 23.06.2004. Damals hat der Antragsteller beantragt,
dem Bezirksamt die Fällung von Bäumen und Durchführung von Baumarbeiten in
Rahnsdorf, einschließlich Hessenwinkel und Wilhelmshagen, zu untersagen. Der
Richter hat festgestellt, dass der Antragsteller als eingetragener Bürgerverein
keinen Anspruch darauf hat, dass dem Antragsgegner die Fällung von Bäumen und
Durchführung von Baumarbeiten an Bäumen auf öffentlichem Straßenland untersagt.
Die Vorschriften zum Schutz des Baumbestandes in Berlin dienen nach ständiger
Rechtsprechung ausschließlich öffentlichen Interessen und begründen
grundsätzlich kein subjektives öffentliches Recht des einzelnen Bürgers oder
eines eingetragenen Bürgervereins, bei dem es sich nicht um einen
naturschutzrechtlich anerkannten Verband handelt. Verantwortung ist hier nicht
teilbar. Beispiel: Gestern, kurz nach 17 Uhr, fiel in der Zeppelinstraße ein
Baum um und beschädigte 3 Autos. Dieser Baum wurde durch das Amt am 28.03.2007,
01.04.2007, 28.03.2008 und 01.04.2008 kontrolliert und wies äußerlich keine
Beanstandungen auf. Auf den mitgebrachten Bildern ist ein gut erhaltener Stamm
zu erkennen. Was nicht zu sehen ist, ist die völlige Durchsetzung der Wurzeln
mit Pilzen und deshalb fiel der Baum einfach um. Er hoffe, dass dies nicht in
der Scharnweberstraße geschehe. Sollte sich die Bedingungen derart negativ
entwickeln, dass Gefahr für Leib und Leben oder Sachschaden besteht, werde er
persönlich anweisen, die Fällung durchzuführen. Nachfrage Herr Groos: geht
es nur noch um den Zeitpunkt der Fällung oder steht diese noch generell in
Frage? Herr BzStR Schneider: Gefällt muss auf jeden Fall werden. Sollte
eine Unwetterwarnung eingehen, ist der Baum sofort zu fällen. Der Baum ist hohl
und hat eine sogenannte Sollbruchstelle, die bei ca. 1,3 Meter liegt. Er stellt
eine akute Gefährdung dar. Das vorliegende Gutachten bescheinigt die
Standsicherheit nur für die aktuelle gute Wetterlage. Wenn ein Schaden
entsteht, dann hilft auch kein Gutachten mehr. Mdl.Anfr.Nr. 448 der BzV Gabriele
Schmitz zu: Leerstand in der Anne-Frank-Straße Herr BzStR Schneider: Die genannte Fläche wurde, bis auf ein Stück von
etwa 3900 m2, dem Liegenschaftsfonds zur Vermarktung zur Verfügung
gestellt. Die beim Land verbleibende Fläche gehört zum Fachvermögen des
Bezirkes, ist mit einer Turnhalle bebaut, die als Sportfläche für den Schul-
und Vereinssport genutzt wird und auch weiterhin dafür genutzt werden soll. Der
Liegenschaftsfonds war 2007 an das Bezirksamt herangetreten, die Fläche in
Altglienicke, auf der der Zirkus Cabuwazi seinen jetzigen Standort hat,
veräußern zu wollen. Cabuwazi sollte verlagert werden. Im Bezirksamt wurde das
Grundstück diskutiert. Die Kosten für eine Verlagerung wären aber zu groß
gewesen, sodass dem Liegenschaftsfonds ein Flächentausch vorgeschlagen worden
ist. Somit konnten Cabuwazi und Abenteuerspielplatz am jetzigen Standort
dauerhaft erhalten werden. Nachfrage Frau Schmitz: Kann gesagt werden,
welche Verwertung der Liegenschaftsfonds plane? Herr BzStR Schneider: Er
gehe von Wohnungsbau aus. Dem Bezirksamt ging es aber um Cabuwazi. Nachfrage
Frau Schmitz: Ist dem Bezirksamt also nicht bekannt, welcher Investor was
plant bzw. wann die Ausschreibung erfolgt? Herr BzStR Schneider: Frau
Schmitz könne nur davon ausgehen, dass er persönlich nicht alles wisse. Mdl.Anfr.Nr. 449 des BzV Lothar
Gillner zu: Unbewohnte Häuser in der Köpenicker Landstr. 264-268 Herr BzStR Hölmer: Dem Bezirksamt ist der Umstand
bekannt. Das Bezirksamt wisse auch, dass die Gebäude der Stadt und Land
Wohnbauten Gesellschaft mbH gehören. Anfragen zu Baumaßnahmen oder
Sanierungsabsichten liegen dem Bezirksamt nicht vor. Da keine Gefährdung
vorliege, bestehe bisher keine Möglichkeit einzugreifen. Er werde sich aber
beim Eigentümer danach erkundigen und dann darüber berichten. Mdl.Anfr.Nr. 450 des BzV Lars
Düsterhöft zu: Kriterien des Steuerungsgremiums MAE Treptow-Köpenick Frau BzStRin Feierabend: Die Umsetzung von MAE ist
grundsätzliche Aufgabe des Jobcenters und wird vollständig von der
Bundesagentur für Arbeit im Eingliederungstitel finanziert. Es gibt also keine
finanzielle Beteiligung des Landes Berlin. Frei gesprochen: Wer zahlt, der
bestimmt auch. Nur in Marzahn-Hellersdorf und unserem Bezirk gibt es
Einflussmöglichkeiten und Mitbestimmungen, die geregelt sind. Es gibt ja das
Steuerungsgremium unter Vorsitz des Geschäftsführers des Jobcenters. Die
Mitglieder des Bezirksamtes können auch zu MAE-Maßnahmen in der Jahresplanung
im Einvernehmen mit dem Geschäftsführer mitbestimmen. Dies ist ein hohes Gut.
Anträge auf MAE der Träger sind erst einmal formal durch das Jobcenter zu
prüfen. Dies bedeutet, dass nicht alle eingegangenen Anträge das
Steuerungsgremium erreichen. Alle formal durch das Jobcenter geprüften Anträge
gehen an das Bezirksamt und werden dann durch den jeweilig ressortzuständigen
Stadtrat geprüft. Jedem Stadtrat ist mit der Ressortverantwortung auch die
Beachtung von sozialen Schwerpunktlagen mitgegeben. Im Steuerungsgremium selber
gibt es dann einige Kriterien, wie diese Schwerpunktlagen (Verstetigung von
Schöneweide, Kiezzentrum, Familienzentrum Altglienicke), BA- und BVV-Beschlüsse
und der Fluss von Drittmitteln, wodurch Kombinationen entstehen können. Es gibt
aber auch die Verantwortung der Träger, die Maßnahme einreichen müssen, die tatsächlich
darauf ausgerichtet sein müssen, soziale Schwerpunktlagen und Notlagen zu
erkennen und mit ihren Maßnahmen helfen, entsprechende infrastrukturelle
Gestaltungen zu ermöglichen. Mdl.Anfr.Nr. 451 des BzV Lars
Düsterhöft zu: Tuberkulose-Erkrankungen in Treptow-Köpenick Frau BzStRin Feierabend: Tuberkulose ist eine
Allgemeininfektion, die durch Knötchenbildung und Gewebezerstörung in der Lunge
und anderen Organen gekennzeichnet ist. Erstinfektionen manifestieren sich in
Deutschland überwiegend in der Lunge. Die sehr komplexe Therapie mit
verschiedenen Medikamenten erfordert eine gute Mitarbeit der Patienten und
gehört in die Hand von Spezialisten. Vorsorge, Fürsorge und Schirmbildstelle
für die Einwohner und Einwohnerinnen unseres Bezirkes ist lt. Verordnung bis
31.12.2008 die Beratungsstelle für Tuberkulose- und Lungenerkrankungen im
Bezirksamt Lichtenberg, Deutschmeisterstr. 24 zuständig. Das dortige Team setzt
sich zusammen aus Fachärzten, Arzthelferinnen, Sozialarbeiterinnen,
medizinisch-technischen Assistenten und Verwaltungsangestellten. Dort gibt es
Untersuchungen, die Betreuung bei Erkrankung, soziale und
gesundheitspädagogische Beratung, Begleitung Betroffener und Angehöriger,
Durchführung der Gesundheitskontrolle, Beratung und Unterstützung bei Antragstellung
bei Ämtern und Stiftungen, Vermittlung von Hilfen nach dem Seuchenschutz- und
Pflegeversicherungsgesetz. Das bezirkliche Gesundheitsamt nimmt zur
Beratungsstelle Kontakt auf, bzw. stellt den Kontakt her, wenn sich Bürger bei
entsprechenden Problemen an das Gesundheitsamt wenden. Mdl.Anfr.Nr. 452 des BzV Udo Voigt zu: Umsetzung
Beschluss 372/18/08 BzBmin Frau Schöttler: Ja, entsprechend der gemeinsamen Geschäftsordnung
des Senates und des Bezirksamtes. Nachfrage Herr Voigt: Wann gedenkt die
Bezirksbürgermeisterin die BVV und die Öffentlichkeit zu informieren? BzBmin
Frau Schöttler: Die Information ist auf den Weg zu den Bezirksverordneten.
Wann die Bezirksverordneten die Öffentlichkeit informiert, entziehe sich ihrer
Kenntnis. Nachfrage Herr Voigt: Mdl.Anfr.Nr. 453 des BzV Fritz
Liebenow zu: Mehrzweckgebäude am Frauentog Herr BzStR Schneider: Nein. Nachfrage Herr Liebenow: Glaubt der
Stadtrat daran, überhaupt einen vernünftigen Miet- oder Pachtvertrag
abzuschließen? Herr BzStR Schneider: Er glaube nicht, dass es Herrn
Liebenow interessiere, was er glaube. Mdl.Anfr.Nr. 454 der BzV Karola
Goldmann zu: Betreuungswechsel I Es wurde ein Wortprotokoll erstellt. Beantwortung durch BzStR Herr Retzlaff: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und
Herren, eine Vorbemerkung zu der Frage und zu den drei folgenden Fragen. Die
ganzen Aktivitäten mit dem freien Träger sind nicht Aufgabe des Bezirksamtes
sondern das sind innere Schulangelegenheiten. Dies nur zum Verständnis. Zu der
Frage selber. Dem Bezirksamt war und ist nicht bekannt, dass ein
Vertragsabschluss stattgefunden hat, weil, es gibt noch gar keinen Vertrag.
Insofern - bei dem muss ich unterschreiben, das ist das Einzige, was ich in dem
Verfahren mache. Wir sind im Grunde genommen der Mittler zwischen der
Senatsverwaltung und der Schule, weil wir das Geld vom Senat nachher abrufen
und dem freien Träger vergüten nach den Richtlinien, die dafür verantwortlich
sind. Und die Eltern sind informiert. Mir liegt sowohl ein Vermerk zur
Gesamtelternvertretung vor, die am 20.05. getagt hat, als auch ein Auszug aus
dem Protokoll der Schulkonferenz, die am 05.05. getagt hat und zu diesem
Sachverhalt sogar ein Beschluss gefasst hat, obwohl sie laut Vorschriften nur
angehört werden müsste. Aber sie sind weiter gegangen und haben einen Beschluss
gefasst. Der ist einstimmig gefasst worden, sowohl zu dem Fakt, dass ein freier
Träger die Hortbetreuung übernehmen soll, als auch zur Auswahl des Trägers.
Insofern, denke ich, ist der Vorwurf, dass undemokratisch vorgegangen worden
wäre, nicht haltbar. Offensichtlich muss da eine Fehlinformation vorgelegen
haben, weil, die Gerüchte sind über alle Kanäle geflossen und auch der
Personalrat war der Meinung, dass es schon einen Vertrag gäbe. Dies ist
wirklich mitnichten so. BzVV: Vielen Dank, Herr Retzlaff. Hier gibt es einen Nachfragewunsch. Frau Schmitz: Sehr geehrter Herr Retzlaff, findet beim Bezirksamtes die
Hortübertragung an einen freien Träger Unterstützung? Und noch zur Information:
Die Eltern sind alle, ich habe es hier in der Hand, am 06.05., also einen Tag
nach dem einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz, informiert worden. BzStR Herr Retzlaff: natürlich werden wir dem Wunsch der Schule folgen.
Es gibt eine ganz klare Beschlusslage und der folgen wir ohne Einschränkung. Ende des Wortprotokolls Mdl.Anfr.Nr. 455 der BzV Karola Goldmann zu: Betreuungswechsel
II Mdl.Anfr.Nr. 456 der BzV Marina Borkenhagen zu: Betreuungswechsel
III Mdl.Anfr.Nr. 457 der BzV Marina Borkenhagen zu: Betreuungswechsel
IV Die mdl. Anfragen 455-457 wurden zurückgezogen. Mdl.Anfr.Nr. 458 des BzV Philipp
Wohlfeil zu:
Cabuwazi Herr BzStR Retzlaff: Der in Rede stehende Investor der
Fläche, auf der sich derzeitig der Cabuwazi befindet, hat eine kurzfristige
Kündigung angedroht. Diese soll sehr kurzfristig sein und nicht 6-7 Monate, wie
der Investor gegenüber Herrn BzStR Hölmer artikulierte. Das Bezirksamt zieht
jetzt eine andere Fläche in Erwägung. Es arbeiten die BzStR Hölmer, Retzlaff
und Schneider sehr eng zusammen. Es sind noch einige Gespräche erforderlich.
Diese sollten abgewartet werden, ehe man die Öffentlichkeit informiert. Man
werde dann in den Ausschüssen über den Stand der Dinge berichten. Mdl.Anfr.Nr. 459 des BzV Peter
Groos zu:
Evaluation Städtepartnerschaft Cajamarca BzBmin Frau Schöttler: Sie ist bereit, mit dem
Fragesteller darüber zu diskutieren, wie man die Informationen am besten
transportiere. Sie schlage folgende Schritte vor. 1. Bericht in den
Informationen in der BVV-Sitzung, was ja heute geschehen ist. Die Ergebnisse
des mehrtägigen Evaluierungsworkshops, der von einer professionellen
Moderatorin begleitet wurde, werden durch diese Moderatorin zusammengefasst und
an die Mitglieder A. f. KuWiT überreicht und sind dann dort zu diskutieren.
Damit ist der Bericht allen Fraktionen bekannt. Selbstverständlich wird der
Bericht auch in der AG Städtepartnerschaften der Lokalen Agenda 21 zu
diskutieren sein. Vielleicht diskutiert man die Ergebnisse auch im
Städtepartnerschaftsverein dann noch intensiver. Das Bezirksamt würde die
Diskussionsergebnisse dann zusammenfassen und in der Woche der Städtepartner zu
800 Jahre Köpenick bestünde die Gelegenheit, so auch in Cajamarca angekündigt,
einen neuen Vertrag abzuschließen. Sie sei aber offen für weitere Ideen zur
Beratung der Ergebnisse. Mdl.Anfr.Nr. 460 des BzV Peter
Groos zu: Schutz der öffentlichen Aschenbecher Herr BzStR Schneider: Es ist nicht vorgesehen, alle
Behälter mit extremen Mitteln zu sichern. Bei nicht umzäunten Standorten werde
man die Aschenbecher befestigen. Allerdings muss man hier kreativ sein, denn
die im Katalog beschriebene Befestigungsmöglichkeit, wird den tatsächlichen
Gegebenheiten nicht gerecht. Zusätzlich, da Herr Groos ja auch Haushaltsausschussvorsitzender
sei, habe er Herrn Groos eine Aufstellung der Kosten mitgebracht, die die
Beantwortung dieser mündlichen Frage verursachte. Mdl.Anfr.Nr. 464 des BzV Axel W.
Sauerteig zu:
Hortbetreuung Herr BzStR Retzlaff: Es gibt neben der
Heidegrundschule keine weitere Schule, die sich für dieses Modell interessiert.
Nachfrage Herr Sauerteig: Wie erkläre sich der Stadtrat die Unruhe an
vielen Schulen, wonach die Eltern befürchten, nicht über ein solches Modell
informiert zu werden? Herr BzStR Retzlaff: Da sich keine weitere
Grundschule für das Modell interessiert, kann er sich die Unruhe nicht
erklären. Mdl.Anfr.Nr. 465 des BzV Axel W. Sauerteig zu:
Ausbau Alte Försterei Herr BzStR Schneider: Bei den Sanierungsarbeiten an
den Stehplatztribünen wird es nach gegenwärtigem Planungsstand zu keinem
Eingriff in den Waldrand kommen. Dies verbiete sich schon deshalb, da dadurch
die Schwächung des Walls als Bauwerk eintreten würde. Für die Überdachung sind
auch keine Baumfällungen vorgesehen. Lediglich an der Zuwegung an der Waldseite
sind zur Begradigung der Wege Rückschnitte von Buschwerk in Absprache mit der
Forstverwaltung geplant. Die Maßnahmen werden in Eigenleistung des 1. FC Union
e. V. unter Kontrolle des Hochbauamtes vorbereitet und durchgeführt. Ein bauaufsichtliches
Genehmigungsverfahren wird selbstverständlich durchgeführt. Nachfrage Herr
Sauerteig: Könne der Stadtrat dann die Fällungen und Verschalungen zum
Schutze am gestrigen Tage in der Nähe der Kassenhäuschen auf der Waldseite
erklären? Herr BzStR Schneider: Er gehe davon aus, dass sich der
Vorhabensträger die erforderlichen Genehmigungen beim Forstamt geholt hat und
der Schutz von Bäumen kann ja nur begrüßt werden. Mdl.Anfr.Nr. 466 des BzV Udo Franzke zu: Parksituation
Straße am Treptower Park entschärfen Frau BzBmin Schöttler: Die Nebenfahrbahn und die
abgehenden Straßen sind öffentlich
gewidmetes Straßenland. Damit stehen sie insbesondere dem Verkehr zur
Verfügung. Eine Einschränkung für einen bestimmten Personenkreis kann nach der
Straßenverkehrsordnung ist nicht möglich. Als zentrale Maßnahme des
Luftreinhalte- und Aktionsplanes wurde zum 01.01.2008 die Umweltzone
eingeführt. Aufgrund des genannten Konzeptes haben die Senatsverwaltungen für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung unter
Berücksichtigung der verkehrlichen Bedürfnisse die Grenzen der Umweltzone genau
abgestimmt. Die angesprochene Einschränkung würde zu einer Verschärfung der
Parkraumsituation in den nicht eingeschränkten Gebieten führen. Das Problem
würde also nur verlagert. Durch die Umweltzone entsteht ohnehin in den
angrenzenden Gebieten ein höherer Parkdruck. Der Bereich wird vom Ordnungsamt
regelmäßig bestreift. Nachfrage Herr Franzke: Sind Maßnahmen, wie die
Erlaubnis des Parkens nur für PKW (damit keine Kleintransporter) nicht eine
mögliche Option zur Entschärfung der vorhandenen Situation? Frau BzBmin
Schöttler: Das Problem ist ja mit der Umweltzone entstanden, da diese
betroffenen Fahrzeuge nicht mehr hineinfahren dürfen und somit vorher
abgestellt werden. Dann würde man diese Fahrzeuge nur in die Seitenstraßen
verdrängen und ob dies zielführend sei, müsste geprüft werden. Dann beschweren
sich die Anwohner. Deshalb hilft vielleicht die starke Bestreifung, um
Behinderungen zu vermeiden. Nachfrage Herr Thuge: Handelt es sich hier
nicht um ein Wohnproblem, denn man habe den Eindruck, dass dort ein
Rollheimerdorf aufgemacht werde? Frau BzBmin Schöttler: Man kommt an
diesen Platz, ohne die Umweltzone durchfahren zu müssen. Alles andere müsste
geprüft werden. Mdl.Anfr.Nr. 467 des BzV Udo
Franzke zu: AG ÖPNV Herr BzStR Hölmer: Seine Auffassung zum ersten Teil
der Frage unterscheide sich nicht wesentlich von der des Fragestellers.
Bezüglich des 2. Teils der Frage hatte er die Vorstellung, dass durch
Einbeziehung der Bezirksverordneten eine höhere Schlagkraft entstehe. Die BVG
ist ein schwieriger Partner, vielleicht auch sein muss, auf Grund der
wirtschaftlichen Zwänge. Deshalb verspreche er sich nicht viel davon, wenn man
2 Termine mehr habe. Wenn gewollt, würde er sich aber dafür einsetzen. Nachfragen
Herr Franzke: Ist dem Stadtrat bekannt, dass die AG ÖPNV auf Initiative der
BVV entstand und wie lautet die Antwort nun konkret, auch wenn man gegenseitig
die Auffassungen kenne? Antwort: 1. Ja. Er ist der Meinung, dass
die Bezirksverordneten auch zwischen den Zeilen lesen können. Er habe ja
gesagt, dass 2 zusätzliche Termine wohl nicht helfen würden, die „dicken
Bretter“ zu bohren. Mdl.Anfr.Nr. 469 des BzV Joachim
Schmidt zu: Don-Ugoletti-Platz Herr BzStR Hölmer: Dies liege an der Dauer des
durchzuführenden Verfahrens, welche ca. 3 Monate benötigt, wenn keine
Einsprüche erfolgen. Der Hintergrund für den zu späten Beginn des Verfahrens
ist der BVV-Beschluss, nachdem ein bisher namenloser Platz zur Benennung
gesucht werden sollte. Es gab auch von der BVV Vorschläge, wie der Platz vor
der Kirche in Grünau. Da der Tiefbauamtsleiter hier erhebliche Probleme sah,
wurden weitere Alternativen gesucht und zur Diskussion an die BVV gegeben Da
keine offizielle Reaktion erfolgte, ging einige Zeit ins Land. Er selbst habe
dann den Amtsleiter darüber informiert, dass es der Platz in Grünau sein soll.
Er habe nun angewiesen, dass das Schild bereits angefertigt werde, und eine
symbolische Benennung mit den italienischen Gästen durchzuführen. Endgültig
kann die Benennung nur mit Abschluss des Verfahrens erfolgen. Er gehe aber
davon aus, dass keine Einsprüche erfolgen. Er halte die für einen gängigen Weg.
Nachfrage Herr Worm: Hat sich die Kirche zur geplanten Benennung
geäußert? Herr BzStR Hölmer: Nach seinem Wissen hat die Kirche
zugestimmt. Mdl.Anfr.Nr. 470 des BzV Joachim
Schmidt zu:
Sackgasse ohne Schild Frau BzBmin Schöttler: Die Anfrage wird zum Anlass
genommen, eine Prüfung vorzunehmen. Ein Schild fehlt dort tatsächlich und wird
dann ggf. aufgestellt. Das Bezirksamt bedankt sich für den Hinweis. Mdl.Anfr.Nr. 471 des BzV Sebastian
Ebel zu: Gebäudezustand Köpenicker Str. 42, in 12524 Berlin Herr BzStR Schneider: In den vergangenen Tagen wurden
die Risse verpresst und verschlossen. Ab 09.06. wird die Fassade gestrichen und
wäre dann aus Sicht des Bezirksamtes mängelfrei und optisch vertretbar
anzuschauen. Nachfrage Herr Ebel: Schließt dies die Dämmungsschäden mit
ein? Herr BzStR Schneider: Er kannte jetzt nur die Risse und werde den
Hinweis prüfen. Man prüft ja noch die Schlussrechnung der Baumaßnahme und so
ist noch nicht abschließende geklärt, wie mit dem Fundament hinsichtlich der
Feuchtigkeitsproblematik umgegangen worden ist. Mdl.Anfr.Nr. 442 des BzV Stefan
Förster zu: Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb für die Krematorien Herr BzStR Schneider: Die Abstimmung mit dem Landessamt
beschränkt sich auf die Abstimmung von Trauerfeierlichkeiten und funktioniert
auf Mitarbeiterebene sehr gut. Zur Effektivität des Landesbetriebes habe er als
Stadtrat nichts zu sagen. Persönlich halte er das Krematorium in Baumschulenweg
für ganz Berlin als ausreichend. BzVV: Die offenen Anfragen 443,
461-463 und 468 sind gemäß GO der BVV auf Grund des Zeitablaufes innerhalb
einer Woche schriftlich durch das Bezirksamt zu beantworten. |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |