Auszug - Mündliche Anfragen  

 
 
19. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 6
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: schriftlich beantwortet
Datum: Do, 29.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0718 Mündliche Anfragen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:ÄRÄR
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen

Mdl

Mdl.Anfr.Nr. 440 des BzV Stefan Förster zu: Feiern schon am Vormittag?

BzBmin Frau Schöttler: An Geburtstagen von Beschäftigten gilt die normale Arbeitszeit. Gemäß der Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit besteht die Pflicht zur Leistung der Arbeitszeit innerhalb der Funktionszeiten. Während der Arbeitszeit, die nicht funktionsgebunden ist, kann der Beschäftigte bzw. die Beschäftigte im Rahmen des Arbeitszeitkontos abwesend sein. Am Geburtstag kann auch Erholungsurlaub oder Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge genommen werden. Freistellung vom Dienst oder andere Vergünstigungen im Sinne der Fragestellung werden durch das Bezirksamt nicht gewährt.

Mdl.Anfr.Nr. 441 des BzV Stefan Förster zu: Grüne Halteverbotsschilder im Platanenweg

BzBmin Frau Schöttler: Die auf der Privatfläche aufgestellten, grünumrandeten eingeschränkten Halteverbotszeichen haben im Rahmen der Straßenverkehrsordnung keine Relevanz. Verantwortlich für die nicht straßenverkehrsbehördlich angeordneten Schilder ist die für die Fläche zuständige Hausverwaltung. Man muss sich also nicht daran halten.

Mdl.Anfr.Nr. 444 des BzV Marcus Worm zu: Bürgerbegehren Mellowpark

zurückgezogen

Mdl.Anfr.Nr. 445 des BzV Marcus Worm                        zu:                        Zusätzlicher Finanzierungsantrag

Herr BzStR Retzlaff: Der Cöpenicker war gebeten worden, weiterreichende Unterlagen einzureichen, um den Antrag wirklich prüfen zu können. Die Unterlagen sind am 26.05. eingegangen. Nach erster Durchsicht ist bereits ersichtlich, dass diese Unterlagen noch nicht ausreichend sind, um plausibel nachzuweisen, wie hoch die Nachforderungen sind. Die Verwaltung bemüht sich im direkten Kontakt mit dem Träger, um eine schnellstmögliche Klärung und wird dann im JHA berichten. Nachfrage Herr Worm: Könnte eine Pauschalfinanzierungsvariante in Betracht gezogen werden? Herr BzStR Retzlaff: Prinzipiell könne er sich alles vorstellen, aber auch eine Pauschale muss plausibel sein. Wenn eine Pauschale dann dreimal so hoch wie bei anderen Trägern sein soll, dann muss sie hinterfragt werden.

Mdl.Anfr.Nr. 446 des BzV Bernd Ibsch                         zu: Bauarbeiten

Herr BzStR Schneider: Eigentümer dieser baulichen Anlagen ist das Wasser- und Schifffahrtsamt. Anlegen darf nach Auskunft des Eigentümers die Berufsschifffahrt. Die neugebauten bzw. in Stand gesetzten Anlegestellen wurden am 19. Mai baulich abgenommen und die Zäune sollen morgen entfernt werden.

Mdl.Anfr.Nr. 447 des BzV Florian Stöckel                        zu:                    Baumfällung in Friedrichshagen

Herr BzStR Schneider: Ein paar Sätze mehr sollten hier erfolgen, die dann nicht nur den in Frage gestellten Baum betreffen. Die Fällung der genannten Roskastanie ist weiterhin nötig, fraglich ist nur, wann sie erfolgen muss. Zu den Ergebnissen des beauftragten Gutachtens werde er dann im Ausschuss informieren. Es gibt ein verbindliches Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 23.06.2004. Damals hat der Antragsteller beantragt, dem Bezirksamt die Fällung von Bäumen und Durchführung von Baumarbeiten in Rahnsdorf, einschließlich Hessenwinkel und Wilhelmshagen, zu untersagen. Der Richter hat festgestellt, dass der Antragsteller als eingetragener Bürgerverein keinen Anspruch darauf hat, dass dem Antragsgegner die Fällung von Bäumen und Durchführung von Baumarbeiten an Bäumen auf öffentlichem Straßenland untersagt. Die Vorschriften zum Schutz des Baumbestandes in Berlin dienen nach ständiger Rechtsprechung ausschließlich öffentlichen Interessen und begründen grundsätzlich kein subjektives öffentliches Recht des einzelnen Bürgers oder eines eingetragenen Bürgervereins, bei dem es sich nicht um einen naturschutzrechtlich anerkannten Verband handelt. Verantwortung ist hier nicht teilbar. Beispiel: Gestern, kurz nach 17 Uhr, fiel in der Zeppelinstraße ein Baum um und beschädigte 3 Autos. Dieser Baum wurde durch das Amt am 28.03.2007, 01.04.2007, 28.03.2008 und 01.04.2008 kontrolliert und wies äußerlich keine Beanstandungen auf. Auf den mitgebrachten Bildern ist ein gut erhaltener Stamm zu erkennen. Was nicht zu sehen ist, ist die völlige Durchsetzung der Wurzeln mit Pilzen und deshalb fiel der Baum einfach um. Er hoffe, dass dies nicht in der Scharnweberstraße geschehe. Sollte sich die Bedingungen derart negativ entwickeln, dass Gefahr für Leib und Leben oder Sachschaden besteht, werde er persönlich anweisen, die Fällung durchzuführen. Nachfrage Herr Groos: geht es nur noch um den Zeitpunkt der Fällung oder steht diese noch generell in Frage? Herr BzStR Schneider: Gefällt muss auf jeden Fall werden. Sollte eine Unwetterwarnung eingehen, ist der Baum sofort zu fällen. Der Baum ist hohl und hat eine sogenannte Sollbruchstelle, die bei ca. 1,3 Meter liegt. Er stellt eine akute Gefährdung dar. Das vorliegende Gutachten bescheinigt die Standsicherheit nur für die aktuelle gute Wetterlage. Wenn ein Schaden entsteht, dann hilft auch kein Gutachten mehr.

Mdl.Anfr.Nr. 448 der BzV Gabriele Schmitz zu: Leerstand in der Anne-Frank-Straße

Herr BzStR Schneider: Die genannte Fläche wurde, bis auf ein Stück von etwa 3900 m2, dem Liegenschaftsfonds zur Vermarktung zur Verfügung gestellt. Die beim Land verbleibende Fläche gehört zum Fachvermögen des Bezirkes, ist mit einer Turnhalle bebaut, die als Sportfläche für den Schul- und Vereinssport genutzt wird und auch weiterhin dafür genutzt werden soll. Der Liegenschaftsfonds war 2007 an das Bezirksamt herangetreten, die Fläche in Altglienicke, auf der der Zirkus Cabuwazi seinen jetzigen Standort hat, veräußern zu wollen. Cabuwazi sollte verlagert werden. Im Bezirksamt wurde das Grundstück diskutiert. Die Kosten für eine Verlagerung wären aber zu groß gewesen, sodass dem Liegenschaftsfonds ein Flächentausch vorgeschlagen worden ist. Somit konnten Cabuwazi und Abenteuerspielplatz am jetzigen Standort dauerhaft erhalten werden. Nachfrage Frau Schmitz: Kann gesagt werden, welche Verwertung der Liegenschaftsfonds plane? Herr BzStR Schneider: Er gehe von Wohnungsbau aus. Dem Bezirksamt ging es aber um Cabuwazi. Nachfrage Frau Schmitz: Ist dem Bezirksamt also nicht bekannt, welcher Investor was plant bzw. wann die Ausschreibung erfolgt? Herr BzStR Schneider: Frau Schmitz könne nur davon ausgehen, dass er persönlich nicht alles wisse.

Mdl.Anfr.Nr. 449 des BzV Lothar Gillner zu: Unbewohnte Häuser in der Köpenicker Landstr. 264-268

Herr BzStR Hölmer: Dem Bezirksamt ist der Umstand bekannt. Das Bezirksamt wisse auch, dass die Gebäude der Stadt und Land Wohnbauten Gesellschaft mbH gehören. Anfragen zu Baumaßnahmen oder Sanierungsabsichten liegen dem Bezirksamt nicht vor. Da keine Gefährdung vorliege, bestehe bisher keine Möglichkeit einzugreifen. Er werde sich aber beim Eigentümer danach erkundigen und dann darüber berichten.

Mdl.Anfr.Nr. 450 des BzV Lars Düsterhöft zu: Kriterien des Steuerungsgremiums MAE Treptow-Köpenick

Frau BzStRin Feierabend: Die Umsetzung von MAE ist grundsätzliche Aufgabe des Jobcenters und wird vollständig von der Bundesagentur für Arbeit im Eingliederungstitel finanziert. Es gibt also keine finanzielle Beteiligung des Landes Berlin. Frei gesprochen: Wer zahlt, der bestimmt auch. Nur in Marzahn-Hellersdorf und unserem Bezirk gibt es Einflussmöglichkeiten und Mitbestimmungen, die geregelt sind. Es gibt ja das Steuerungsgremium unter Vorsitz des Geschäftsführers des Jobcenters. Die Mitglieder des Bezirksamtes können auch zu MAE-Maßnahmen in der Jahresplanung im Einvernehmen mit dem Geschäftsführer mitbestimmen. Dies ist ein hohes Gut. Anträge auf MAE der Träger sind erst einmal formal durch das Jobcenter zu prüfen. Dies bedeutet, dass nicht alle eingegangenen Anträge das Steuerungsgremium erreichen. Alle formal durch das Jobcenter geprüften Anträge gehen an das Bezirksamt und werden dann durch den jeweilig ressortzuständigen Stadtrat geprüft. Jedem Stadtrat ist mit der Ressortverantwortung auch die Beachtung von sozialen Schwerpunktlagen mitgegeben. Im Steuerungsgremium selber gibt es dann einige Kriterien, wie diese Schwerpunktlagen (Verstetigung von Schöneweide, Kiezzentrum, Familienzentrum Altglienicke), BA- und BVV-Beschlüsse und der Fluss von Drittmitteln, wodurch Kombinationen entstehen können. Es gibt aber auch die Verantwortung der Träger, die Maßnahme einreichen müssen, die tatsächlich darauf ausgerichtet sein müssen, soziale Schwerpunktlagen und Notlagen zu erkennen und mit ihren Maßnahmen helfen, entsprechende infrastrukturelle Gestaltungen zu ermöglichen.

Mdl.Anfr.Nr. 451 des BzV Lars Düsterhöft zu: Tuberkulose-Erkrankungen in Treptow-Köpenick

Frau BzStRin Feierabend: Tuberkulose ist eine Allgemeininfektion, die durch Knötchenbildung und Gewebezerstörung in der Lunge und anderen Organen gekennzeichnet ist. Erstinfektionen manifestieren sich in Deutschland überwiegend in der Lunge. Die sehr komplexe Therapie mit verschiedenen Medikamenten erfordert eine gute Mitarbeit der Patienten und gehört in die Hand von Spezialisten. Vorsorge, Fürsorge und Schirmbildstelle für die Einwohner und Einwohnerinnen unseres Bezirkes ist lt. Verordnung bis 31.12.2008 die Beratungsstelle für Tuberkulose- und Lungenerkrankungen im Bezirksamt Lichtenberg, Deutschmeisterstr. 24 zuständig. Das dortige Team setzt sich zusammen aus Fachärzten, Arzthelferinnen, Sozialarbeiterinnen, medizinisch-technischen Assistenten und Verwaltungsangestellten. Dort gibt es Untersuchungen, die Betreuung bei Erkrankung, soziale und gesundheitspädagogische Beratung, Begleitung Betroffener und Angehöriger, Durchführung der Gesundheitskontrolle, Beratung und Unterstützung bei Antragstellung bei Ämtern und Stiftungen, Vermittlung von Hilfen nach dem Seuchenschutz- und Pflegeversicherungsgesetz. Das bezirkliche Gesundheitsamt nimmt zur Beratungsstelle Kontakt auf, bzw. stellt den Kontakt her, wenn sich Bürger bei entsprechenden Problemen an das Gesundheitsamt wenden.

Mdl.Anfr.Nr. 452 des BzV Udo Voigt zu: Umsetzung Beschluss 372/18/08

BzBmin Frau Schöttler: Ja, entsprechend der gemeinsamen Geschäftsordnung des Senates und des Bezirksamtes. Nachfrage Herr Voigt: Wann gedenkt die Bezirksbürgermeisterin die BVV und die Öffentlichkeit zu informieren? BzBmin Frau Schöttler: Die Information ist auf den Weg zu den Bezirksverordneten. Wann die Bezirksverordneten die Öffentlichkeit informiert, entziehe sich ihrer Kenntnis. Nachfrage Herr Voigt:

Mdl.Anfr.Nr. 453 des BzV Fritz Liebenow zu: Mehrzweckgebäude am Frauentog

Herr BzStR Schneider: Nein. Nachfrage Herr Liebenow: Glaubt der Stadtrat daran, überhaupt einen vernünftigen Miet- oder Pachtvertrag abzuschließen? Herr BzStR Schneider: Er glaube nicht, dass es Herrn Liebenow interessiere, was er glaube.

Mdl.Anfr.Nr. 454 der BzV Karola Goldmann zu: Betreuungswechsel I

Es wurde ein Wortprotokoll erstellt.

Beantwortung durch BzStR Herr Retzlaff:

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, eine Vorbemerkung zu der Frage und zu den drei folgenden Fragen. Die ganzen Aktivitäten mit dem freien Träger sind nicht Aufgabe des Bezirksamtes sondern das sind innere Schulangelegenheiten. Dies nur zum Verständnis. Zu der Frage selber. Dem Bezirksamt war und ist nicht bekannt, dass ein Vertragsabschluss stattgefunden hat, weil, es gibt noch gar keinen Vertrag. Insofern - bei dem muss ich unterschreiben, das ist das Einzige, was ich in dem Verfahren mache. Wir sind im Grunde genommen der Mittler zwischen der Senatsverwaltung und der Schule, weil wir das Geld vom Senat nachher abrufen und dem freien Träger vergüten nach den Richtlinien, die dafür verantwortlich sind. Und die Eltern sind informiert. Mir liegt sowohl ein Vermerk zur Gesamtelternvertretung vor, die am 20.05. getagt hat, als auch ein Auszug aus dem Protokoll der Schulkonferenz, die am 05.05. getagt hat und zu diesem Sachverhalt sogar ein Beschluss gefasst hat, obwohl sie laut Vorschriften nur angehört werden müsste. Aber sie sind weiter gegangen und haben einen Beschluss gefasst. Der ist einstimmig gefasst worden, sowohl zu dem Fakt, dass ein freier Träger die Hortbetreuung übernehmen soll, als auch zur Auswahl des Trägers. Insofern, denke ich, ist der Vorwurf, dass undemokratisch vorgegangen worden wäre, nicht haltbar. Offensichtlich muss da eine Fehlinformation vorgelegen haben, weil, die Gerüchte sind über alle Kanäle geflossen und auch der Personalrat war der Meinung, dass es schon einen Vertrag gäbe. Dies ist wirklich mitnichten so.

BzVV: Vielen Dank, Herr Retzlaff. Hier gibt es einen Nachfragewunsch.

Frau Schmitz: Sehr geehrter Herr Retzlaff, findet beim Bezirksamtes die Hortübertragung an einen freien Träger Unterstützung? Und noch zur Information: Die Eltern sind alle, ich habe es hier in der Hand, am 06.05., also einen Tag nach dem einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz, informiert worden.

BzStR Herr Retzlaff: natürlich werden wir dem Wunsch der Schule folgen. Es gibt eine ganz klare Beschlusslage und der folgen wir ohne Einschränkung.

Ende des Wortprotokolls

Mdl.Anfr.Nr. 455 der BzV Karola Goldmann zu: Betreuungswechsel II

Mdl.Anfr.Nr. 456 der BzV Marina Borkenhagen zu: Betreuungswechsel III

Mdl.Anfr.Nr. 457 der BzV Marina Borkenhagen zu: Betreuungswechsel IV

Die mdl. Anfragen 455-457 wurden zurückgezogen.

Mdl.Anfr.Nr. 458 des BzV Philipp Wohlfeil                         zu: Cabuwazi

Herr BzStR Retzlaff: Der in Rede stehende Investor der Fläche, auf der sich derzeitig der Cabuwazi befindet, hat eine kurzfristige Kündigung angedroht. Diese soll sehr kurzfristig sein und nicht 6-7 Monate, wie der Investor gegenüber Herrn BzStR Hölmer artikulierte. Das Bezirksamt zieht jetzt eine andere Fläche in Erwägung. Es arbeiten die BzStR Hölmer, Retzlaff und Schneider sehr eng zusammen. Es sind noch einige Gespräche erforderlich. Diese sollten abgewartet werden, ehe man die Öffentlichkeit informiert. Man werde dann in den Ausschüssen über den Stand der Dinge berichten.

Mdl.Anfr.Nr. 459 des BzV Peter Groos                        zu: Evaluation Städtepartnerschaft Cajamarca

BzBmin Frau Schöttler: Sie ist bereit, mit dem Fragesteller darüber zu diskutieren, wie man die Informationen am besten transportiere. Sie schlage folgende Schritte vor. 1. Bericht in den Informationen in der BVV-Sitzung, was ja heute geschehen ist. Die Ergebnisse des mehrtägigen Evaluierungsworkshops, der von einer professionellen Moderatorin begleitet wurde, werden durch diese Moderatorin zusammengefasst und an die Mitglieder A. f. KuWiT überreicht und sind dann dort zu diskutieren. Damit ist der Bericht allen Fraktionen bekannt. Selbstverständlich wird der Bericht auch in der AG Städtepartnerschaften der Lokalen Agenda 21 zu diskutieren sein. Vielleicht diskutiert man die Ergebnisse auch im Städtepartnerschaftsverein dann noch intensiver. Das Bezirksamt würde die Diskussionsergebnisse dann zusammenfassen und in der Woche der Städtepartner zu 800 Jahre Köpenick bestünde die Gelegenheit, so auch in Cajamarca angekündigt, einen neuen Vertrag abzuschließen. Sie sei aber offen für weitere Ideen zur Beratung der Ergebnisse.

Mdl.Anfr.Nr. 460 des BzV Peter Groos zu: Schutz der öffentlichen Aschenbecher

Herr BzStR Schneider: Es ist nicht vorgesehen, alle Behälter mit extremen Mitteln zu sichern. Bei nicht umzäunten Standorten werde man die Aschenbecher befestigen. Allerdings muss man hier kreativ sein, denn die im Katalog beschriebene Befestigungsmöglichkeit, wird den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht. Zusätzlich, da Herr Groos ja auch Haushaltsausschussvorsitzender sei, habe er Herrn Groos eine Aufstellung der Kosten mitgebracht, die die Beantwortung dieser mündlichen Frage verursachte.

Mdl.Anfr.Nr. 464 des BzV Axel W. Sauerteig                         zu: Hortbetreuung

Herr BzStR Retzlaff: Es gibt neben der Heidegrundschule keine weitere Schule, die sich für dieses Modell interessiert. Nachfrage Herr Sauerteig: Wie erkläre sich der Stadtrat die Unruhe an vielen Schulen, wonach die Eltern befürchten, nicht über ein solches Modell informiert zu werden? Herr BzStR Retzlaff: Da sich keine weitere Grundschule für das Modell interessiert, kann er sich die Unruhe nicht erklären.

Mdl.Anfr.Nr. 465 des BzV Axel W. Sauerteig                         zu: Ausbau Alte Försterei

Herr BzStR Schneider: Bei den Sanierungsarbeiten an den Stehplatztribünen wird es nach gegenwärtigem Planungsstand zu keinem Eingriff in den Waldrand kommen. Dies verbiete sich schon deshalb, da dadurch die Schwächung des Walls als Bauwerk eintreten würde. Für die Überdachung sind auch keine Baumfällungen vorgesehen. Lediglich an der Zuwegung an der Waldseite sind zur Begradigung der Wege Rückschnitte von Buschwerk in Absprache mit der Forstverwaltung geplant. Die Maßnahmen werden in Eigenleistung des 1. FC Union e. V. unter Kontrolle des Hochbauamtes vorbereitet und durchgeführt. Ein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren wird selbstverständlich durchgeführt. Nachfrage Herr Sauerteig: Könne der Stadtrat dann die Fällungen und Verschalungen zum Schutze am gestrigen Tage in der Nähe der Kassenhäuschen auf der Waldseite erklären? Herr BzStR Schneider: Er gehe davon aus, dass sich der Vorhabensträger die erforderlichen Genehmigungen beim Forstamt geholt hat und der Schutz von Bäumen kann ja nur begrüßt werden.

Mdl.Anfr.Nr. 466 des BzV Udo Franzke zu: Parksituation Straße am Treptower Park entschärfen

Frau BzBmin Schöttler: Die Nebenfahrbahn und die abgehenden Straßen  sind öffentlich gewidmetes Straßenland. Damit stehen sie insbesondere dem Verkehr zur Verfügung. Eine Einschränkung für einen bestimmten Personenkreis kann nach der Straßenverkehrsordnung ist nicht möglich. Als zentrale Maßnahme des Luftreinhalte- und Aktionsplanes wurde zum 01.01.2008 die Umweltzone eingeführt. Aufgrund des genannten Konzeptes haben die Senatsverwaltungen für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der verkehrlichen Bedürfnisse die Grenzen der Umweltzone genau abgestimmt. Die angesprochene Einschränkung würde zu einer Verschärfung der Parkraumsituation in den nicht eingeschränkten Gebieten führen. Das Problem würde also nur verlagert. Durch die Umweltzone entsteht ohnehin in den angrenzenden Gebieten ein höherer Parkdruck. Der Bereich wird vom Ordnungsamt regelmäßig bestreift. Nachfrage Herr Franzke: Sind Maßnahmen, wie die Erlaubnis des Parkens nur für PKW (damit keine Kleintransporter) nicht eine mögliche Option zur Entschärfung der vorhandenen Situation? Frau BzBmin Schöttler: Das Problem ist ja mit der Umweltzone entstanden, da diese betroffenen Fahrzeuge nicht mehr hineinfahren dürfen und somit vorher abgestellt werden. Dann würde man diese Fahrzeuge nur in die Seitenstraßen verdrängen und ob dies zielführend sei, müsste geprüft werden. Dann beschweren sich die Anwohner. Deshalb hilft vielleicht die starke Bestreifung, um Behinderungen zu vermeiden. Nachfrage Herr Thuge: Handelt es sich hier nicht um ein Wohnproblem, denn man habe den Eindruck, dass dort ein Rollheimerdorf aufgemacht werde? Frau BzBmin Schöttler: Man kommt an diesen Platz, ohne die Umweltzone durchfahren zu müssen. Alles andere müsste geprüft werden.

Mdl.Anfr.Nr. 467 des BzV Udo Franzke zu:                          AG ÖPNV

Herr BzStR Hölmer: Seine Auffassung zum ersten Teil der Frage unterscheide sich nicht wesentlich von der des Fragestellers. Bezüglich des 2. Teils der Frage hatte er die Vorstellung, dass durch Einbeziehung der Bezirksverordneten eine höhere Schlagkraft entstehe. Die BVG ist ein schwieriger Partner, vielleicht auch sein muss, auf Grund der wirtschaftlichen Zwänge. Deshalb verspreche er sich nicht viel davon, wenn man 2 Termine mehr habe. Wenn gewollt, würde er sich aber dafür einsetzen. Nachfragen Herr Franzke: Ist dem Stadtrat bekannt, dass die AG ÖPNV auf Initiative der BVV entstand und wie lautet die Antwort nun konkret, auch wenn man gegenseitig die Auffassungen kenne? Antwort: 1. Ja. Er ist der Meinung, dass die Bezirksverordneten auch zwischen den Zeilen lesen können. Er habe ja gesagt, dass 2 zusätzliche Termine wohl nicht helfen würden, die „dicken Bretter“ zu bohren.

Mdl.Anfr.Nr. 469 des BzV Joachim Schmidt zu:                         Don-Ugoletti-Platz

Herr BzStR Hölmer: Dies liege an der Dauer des durchzuführenden Verfahrens, welche ca. 3 Monate benötigt, wenn keine Einsprüche erfolgen. Der Hintergrund für den zu späten Beginn des Verfahrens ist der BVV-Beschluss, nachdem ein bisher namenloser Platz zur Benennung gesucht werden sollte. Es gab auch von der BVV Vorschläge, wie der Platz vor der Kirche in Grünau. Da der Tiefbauamtsleiter hier erhebliche Probleme sah, wurden weitere Alternativen gesucht und zur Diskussion an die BVV gegeben Da keine offizielle Reaktion erfolgte, ging einige Zeit ins Land. Er selbst habe dann den Amtsleiter darüber informiert, dass es der Platz in Grünau sein soll. Er habe nun angewiesen, dass das Schild bereits angefertigt werde, und eine symbolische Benennung mit den italienischen Gästen durchzuführen. Endgültig kann die Benennung nur mit Abschluss des Verfahrens erfolgen. Er gehe aber davon aus, dass keine Einsprüche erfolgen. Er halte die für einen gängigen Weg. Nachfrage Herr Worm: Hat sich die Kirche zur geplanten Benennung geäußert? Herr BzStR Hölmer: Nach seinem Wissen hat die Kirche zugestimmt.

Mdl.Anfr.Nr. 470 des BzV Joachim Schmidt                         zu: Sackgasse ohne Schild

Frau BzBmin Schöttler: Die Anfrage wird zum Anlass genommen, eine Prüfung vorzunehmen. Ein Schild fehlt dort tatsächlich und wird dann ggf. aufgestellt. Das Bezirksamt bedankt sich für den Hinweis.

Mdl.Anfr.Nr. 471 des BzV Sebastian Ebel zu: Gebäudezustand Köpenicker Str. 42, in 12524 Berlin

Herr BzStR Schneider: In den vergangenen Tagen wurden die Risse verpresst und verschlossen. Ab 09.06. wird die Fassade gestrichen und wäre dann aus Sicht des Bezirksamtes mängelfrei und optisch vertretbar anzuschauen. Nachfrage Herr Ebel: Schließt dies die Dämmungsschäden mit ein? Herr BzStR Schneider: Er kannte jetzt nur die Risse und werde den Hinweis prüfen. Man prüft ja noch die Schlussrechnung der Baumaßnahme und so ist noch nicht abschließende geklärt, wie mit dem Fundament hinsichtlich der Feuchtigkeitsproblematik umgegangen worden ist.

Mdl.Anfr.Nr. 442 des BzV Stefan Förster zu: Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb für die Krematorien

Herr BzStR Schneider: Die Abstimmung mit dem Landessamt beschränkt sich auf die Abstimmung von Trauerfeierlichkeiten und funktioniert auf Mitarbeiterebene sehr gut. Zur Effektivität des Landesbetriebes habe er als Stadtrat nichts zu sagen. Persönlich halte er das Krematorium in Baumschulenweg für ganz Berlin als ausreichend.

BzVV: Die offenen Anfragen 443, 461-463 und 468 sind gemäß GO der BVV auf Grund des Zeitablaufes innerhalb einer Woche schriftlich durch das Bezirksamt zu beantworten.

 


 


 
 

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