Auszug - Bürgerfragestunde  

 
 
19. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 29.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0717 Bürgerfragestunde
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
   
Drucksache-Art:BürgerfragestundeBürgerfragestunde

BF 66/VI Detlef Grimpe

BF 66/VI  Detlef Grimpe  
Thema: Neugestaltung Blumenablage Friedhof Adlershof – UGA, Abt. E46

Beantwortung durch Herrn BzStR Schneider: Da eine Beantwortung hier in der BVV recht formal ist, schlage er vor, sich zusätzlich auf dem Friedhof zu treffen, um dort einige Dinge nochmals zu klären.

Zu 1.) Die Hinterbliebenen müssen nicht die Friedhofsverwaltung aufsuchen, es wird aber empfohlen. Da auch das Bezirksamt Erfahrungen mit Bestattungsunternehmen hat und wisse, dass nicht alle Bestattungsunternehmen richtig informieren. Gemäß § 15 (2) der Friedhofsordnung des Landes Berlin ist die Friedhofsverwaltung zur Information der Hinterbliebenen verpflichtet. Die Friedhofsverwaltung ist aber auch darauf angewiesen, dass sich die Hinterbliebenen melden, wenn es, wie in diesem konkreten Fall, sich um spezielle Informationen zur anonymen Bestattung (hier Urnen auf einer Fläche in einem bestimmten Raster, wo man keine Blumen ablegen kann) gehe. Deshalb bemüht sich die Friedhofsverwaltung um die Schaffung von Flächen, auf denen dann doch für diese anonym Bestatteten Blumen abgelegt werden können.

Zu 2.) Der Aushang der Belegungspläne ist zwingend erforderlich und zu den üblichen Öffnungszeiten einsehbar. Im Übrigen muss auf die Antwort zu 1. verwiesen werden. Die Friedhofsmitarbeiterinnen haben die Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof Adlershof wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Es kann nicht sein, dass über die Begräbnisanlage gelaufen wird und der Rasen plattgetreten wird. Er habe Bilder dabei, die dem Fragesteller gerne im Anschluss zeige. Es gab ja auch Beschwerden, dass Kränze auf der Urne des Nachbarn abgelegt wurden. Deshalb wurden alle nicht ordnungsgemäß abgelegten Gebinde weggeräumt, die noch gut erhaltenen Gebinde auf die dafür vorgesehenen Blumenablageflächen verbracht. Es wurde gerade die Aufstellung einer Gedenkstele beauftragt, auf der zukünftig die Namensnennung der Bestatteten möglich ist. Des Weiteren wird die Ausschilderung der Gemeinschaftsanlage erneuert.

Zu 3.) Die Gemeinschaftsanlage ist errichtet. Für die auf der Urnengemeinschaftsanlage Bestatteten wurden alle Kosten durch die Angehörigen bereits aufgebracht. Es kommen also keine weiteren Kosten auf die Angehörigen zu. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes sind durch die Zahlung der Gebühren alle Kosten gedeckt worden.

Nachfrage Herr Grimpe: Ein frühzeitiger Aushang über die Umgestaltung hätte viel Ärger erspart und die Entscheidung für ein Einzelgrab eventuell erleichtert. Das Gesprächsangebot nehme er gern an.

BF 67/VI   Andreas Ritter                         Thema: Umzug Mellow-Park

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Jegliches Bürgerengagement zum Wohle des Bezirks werde natürlich befürwortet. Ob die Zielrichtung in diesem konkreten Fall tatsächlich die richtige ist, darüber habe er Zweifel. Der Mellow-Park befindet sich auf einer Fläche, die nicht dem Bezirk oder dem Land Berlin gehören sondern der Treuhandliegenschaftsgesellschaft (TLG). Diese hat die Fläche an All eins e.V. mit einer kurzen Kündigungsfrist von 3 Monaten im Rahmen einer Zwischennutzung verpachtet. Zwischennutzungen haben aber das Merkmal, dass sie endlich sind. Weder Bezirk noch das Land haben darauf Einfluss, wie die TLG mit dem Pachtvertrag umgehe. Dass die TLG eine andere Endnutzung für die Fläche vorsehe als die bisherige, ist kein Geheimnis. Nunmehr ist der Bezirk etwas schneller als die TLG und würde gern die am Krusenick begonnene Wohnbebauung auf der Nachbarfläche des Mellow-Parks fortsetzen und hat dafür auch einen Investor. Anfang 2007, mit Aufkommen der Pläne, hat der Bezirk erkannt, dass man einen Nutzungskonflikt bekommt, da vom Mellow-Park eine Lärmbelastung ausgehe, die mit den rechtlichen Vorgaben für die Entwicklung eines Wohngebietes nicht vereinbar sind. Man hätte jetzt weiter entwickeln können und zum Beispiel eine Lärmschutzwand durch den Investor bauen lassen können. Da man aber auch von einer Weiterentwicklung des Gebietes durch die TLG ausgehe, wird es für sinnvoller erachtet, jetzt zu schauen, wie man den Mellow-Park retten und verlagern kann, vielleicht im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages den Investor an den Kosten für eine solche Verlagerung zu beteiligen. Dies habe der Investor bereits zugesagt. Man könnte im Prinzip den städtebaulichen Vertrag abschließen. Der Investor ist bereit 200 T€ beizusteuern. Herrn Werner von All eins wurde die Lage Anfang 2007 dargestellt und habe prinzipiell einer Verlagerung zugestimmt, wenn ein vergleichbares Grundstück gefunden werde. Der Verein wurde um eine Aufstellung der Kosten einer Verlagerung gebeten. Diese wurde erstellt und beläuft sich auf rund 320 T€ inklusive der Beseitigung nicht verlagerbarer Bestandteile. Der Bezirk hat dann Ersatzgrundstücke gesucht, gefunden und dem Verein angeboten. Hierbei war es dem Stadtrat wichtig, dass es sich um Grundstücke in Landesbesitz handelt, um eine langfristige Perspektive sichern zu können. Die Fläche Eingangsbereich FEZ wurde durch den Verein abgelehnt, da sie ungeeignet sei. Nun ist diese Fläche nicht mehr verfügbar. Die Fläche hinter dem Rathaus Treptow steht noch zur Verfügung, aber auch da hat sich der Verein wohl dagegen ausgesprochen. Eine 3. Fläche in Landesbesitz stünde wahrscheinlich auch noch bereit, die Fläche am Ende der Wilhelminenhofstraße, die zur Kranbahn hinüberreicht. Herr Werner als Geschäftsführer des Vereins hat sich diese Fläche angesehen und gegenüber BzStR signalisiert, dass diese Fläche grundsätzlich in Frage käme, wenn er auch ein paar Probleme sehe. Der Bezirk steht für eine Verlagerung und würde diese auch unterstützen. Ein Verbleib am alten Standort ist nicht möglich. Jetzt drückt auch die Zeit und eine Lösung muss her. Der Verein sollte das Angebot des Investors annehmen, die TLG wird irgendwann kündigen und dann stehe der Verein vor dem Nichts. Das Bezirksamt ist umfassend informiert und es ist doch verständlich, dass der jeweils zuständige Stadtrat seine Termine wahrnimmt. Nunmehr sind bereits 3 Stadträte involviert. Bei der Fülle der Termine kann die Bezirksbürgermeisterin nicht jeden Termin annehmen, war aber zu jedem Zeitpunkt über den aktuellen Stand informiert. Frau BzBmin Schöttler: Sie bestätigt die Aussage von BzStR Hölmer. Sie war jederzeit informiert und betont, dass sie nie die hervorragende jugendpolitische Arbeit des Vereins angezweifelt habe und darum gehe es auch nicht in dieser Diskussion. Nachfrage Herr Ritter: Hat das Wohnungsbauprojekt also eine höhere Priorität beim Bezirksamt als die Arbeit des ansässigen Vereins? Herrn BzStR Hölmer: Er wisse nicht, ob man dies so gegeneinander abwägen kann. Es handelt sich um eine riesige Industriebrache mit teilweiser denkmalgeschützter Substanz, welche aber langsam verfällt. Man habe jetzt die Möglichkeit, eine städtebauliche Entwicklung anzustoßen und will diese auch nutzen. Man hoffe auf die Weiterentwicklung bis zur Allende-Brücke. Man wisse aber auch, dass die sehr gute Arbeit des Vereins auch an anderer Stelle möglich ist. Nochmals, die Arbeit des Vereins wird sehr geschätzt und muss auch längerfristig gesichert werden.

BF 68/VI   Josef Graf                        Thema: Altpapiersammlung

Herrn BzStR Simdorn: Über Jahre wäre dies eine berechtigte Frage gewesen. Aber durch die Entwicklung der Preise am Weltmarkt in den letzten Monaten ist nunmehr die kostenlose Abgabe bei Privatfirmen, mittels eines Anrufes bei der BSR die Abholung möglich. Bei persönlicher Abgabe auf den Recyclinghöfen ist sogar ein kleines Entgelt vorgesehen.

BF 69/VI   Ulrike König                        Thema: Umzug Mellow-Park

Herrn BzStR Retzlaff: Zu 1.) Die Jugendeinrichtung ALL musste 1997 einem Neubau in der Pablo-Neruda-Straße weichen und ist auf den jetzigen Standort umgezogen. Zwischen dem öffentlichen Träger ALL und dem freien Träger All eins e. V. entwickelte sich dort eine hervorragende Symbiose. Die Arbeit macht also nur einen Sinn an einem gemeinsamen Standort. Am 05.12.2007 empfahl der JHA mittels Beschluss, dass bei Verlagerung des Mellow-Parks der öffentliche Träger ALL am Standort Friedrichshagener Str. 10 geschlossen wird. Am neuen Standort soll die Kooperation fortgeführt werden.

Herr Wohlfeil: Er rede als JHA-Vorsitzender. Die BVV hat auf Anregung des JHA den Beschluss gefasst, dass sich das Bezirksamt für eine kontinuierliche Weiterführung des Projektes Mellow-Park einsetzen und auf eine Finanzierung durch den Investor hinwirken soll. Insofern ist die Frage 3 nicht korrekt. Die BVV strebt keine Umsiedlung an, erkennt aber die Unausweichlichkeit. Deshalb wurde der genannte Beschluss aus Sorge um die Zukunft und in Sympathie für den Mellow-Park gefasst. Im gemeinsamen Interesse sollte schnellstens eine geeignete Fläche gefunden werden. Die BVV kann sich nur um die Rahmenbedingungen der Verlagerung bemühen, wie eine ausreichend große Fläche mit guter Anbindung und bei der keine Probleme mit den Anwohnern vorprogrammiert sind. Diese sehe er bei der Fläche hinter dem Rathaus als nicht gegeben. Deshalb habe der JHA den Beschluss gefasst, dass das Jugendamt weitere Flächen prüfen soll. Einige habe der Bzstr Hölmer bereits genannt. Am gestrigen Tage hat die Sportjugend des Sportbundes des Bezirkes den Beschluss gefasst, dass die Flächen in der Wilhelminenhofstraße und Paul-Zobel-Anlage geprüft werden sollen. Er hoffe, er konnte den Fragesteller vom Engagement des JHA und der BVV im Interesse des Mellow-Parks überzeugen. Herr Worm: Momentan sieht es noch nicht nach einer erfolgreichen Verlagerung aus, wenn auch heute eine neue Fläche zur Diskussion gestellt wurde. Diese kritische Situation hat auch zum Teil das Bezirksamt zu verantworten, nach Auffassung der Fraktion B´90Grüne. Die BVV wurde lange mit der Aussage beruhigt, dass der Träger mit der Fläche hinter dem Rathaus gut leben könne. Genauso habe man die Verfügbarkeit der Insel der Jugend für das Projekt entweder eklatant falsch eingeschätzt oder seine Bedenken für sich behalten. Dadurch wurde eine realistische Einschätzung der Lage durch die BVV verzögert und erschwert. Seine Zweifel verhärteten sich auf der Sitzung des JHA am 05.03.2008 aufgrund der dort von Vertretern des Vereins gestellter Fragen, welche nur dürftig beantwortet wurden. Es muss aber auch festgestellt werden, dass Vertreter des Mellow-Parks mit Unterzeichnung des Wortprotokolls ihr Einverständnis mit der Fläche hinter dem Rathaus gegeben haben. Die Rahmenbedingungen haben sich verändert, dies gebe er zu. Die Fläche ist kleiner und die Baracke in einem schlechten Zustand. Der Einfluss der Fraktion B´90Grüne ist sehr begrenzt auf Grund ihrer Größe. Sie setze sich aber dafür ein, dass dem Projekt eine Fläche angeboten wird, welche auch akzeptiert werde und damit den Anforderungen des Projektes entspreche. Nachteile werde es wohl aber immer geben. Das Projekt soll unbedingt im Bezirk bleiben und so den bisherigen Nutzern zur Verfügung stellen. Die Fläche am Eurotower ist immer noch Sportfläche und müsste auch herausgelöst werden. Die Fraktion B´90Grüne des Abgeordnetenhauses würde sich sicher dafür einsetzen. Lässt sich die Fläche hinter dem Rathaus nutzbar machen? Nur wenn das Projekt mit dem Bezirksamt eine akzeptable Lösung findet. Dies hieße, die Baracke müsste saniert werden. Sanierung und Neubau müssten vertraglich vereinbart werden. Eine Nutzung der Insel der Jugend ist aus Sicht der Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich. Es muss also eine tragfähige Lösung gefunden werden. Die Fraktion B´90Grüne will ihren Beitrag dazu leisten. Herr Förster: Er stimme dem Vortrag von Herrn Wohlfeil zu und wollte sich deshalb nicht zu Wort melden. Nach der scheinbaren Eröffnung des Bundestagswahlkampfes durch den Beitrag von Herrn Worm wolle er aber doch noch einige Aspekte beisteuern. Über die Ausschüsse wurde die BVV von den beteiligten Stadträten frühzeitig über die Problematik informiert. Die Mitglieder der BVV eint die Wertschätzung des Projektes und die Sorge um die Zukunft, da die Standortproblematik immer im Raume stand. Es gab in den zurückliegenden Jahren auch viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die nach der Zukunft der denkmalgeschützten Gebäude fragten. Jetzt habe man durch den Investor die Chance, diese zu erhalten. Es sollen auch keine Luxuswohnungen entstehen, wie schon der Stadtrat betonte, sonder man spricht von gehobener Wohnbebauung. Sprache prägt Denken und bringt Denken zum Ausdruck. Es ist also unredlich, wenn E-Mails versendet werden, die allen 3 Stadträten Untätigkeit vorwerfen. Die Protokolle der Ausschüsse beweisen, dass die BVV rechtzeitig informiert werden. Die Problematik sollte auch nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden. Nachfrage Frau König: Wird das ALL also definitiv geschlossen? Herr BzStR Retzlaff: Dies ist ein Missverständnis. Nein, denn nur der Erhalt der Symbiose, so wie sie sich entwickelt hat, auch personell, macht einen Sinn und muss deshalb erhalten werden. Erst wenn die Fläche feststehe, kann man die Rahmenbedingungen klären und festlegen, wie dort die Symbiose wieder hergestellt werden kann. So gibt es zum Beispiel einen Vorschlag von KODAK bezüglich eines Gebäudes, aber erst muss die Fläche geklärt werden.

BF 70/VI   Ivo Arndt                        Thema: Bebauung Friedrichshagener Str. 10-12

Beantwortung durch Herrn BzStR Hölmer: Für das Grundstück des jetzigen Standortes des Mellow-Parks wurde bisher kein bebauungsplan aufgestellt. Dem Stadtplanungsamt sind weder ein Investor noch eine Verwertungsabsicht als die Voraussetzungen zur Aufstellung eines B-Planes bekannt. BzVV zu 2.) Im Rahmen der Bürgerfragestunde können auch zu den gestellten Fragen erläuternde Informationen und Statements abgegeben werden. Diese werden den Mitgliedern dann schriftlich zur Verfügung gestellt, erscheinen nur nicht auf der Drucksache. Weiterhin habe man die Möglichkeit sich mit seinen Fragen an das Büro zu wenden und fachliche Probleme werden dann ggf. an die Ausschüsse weitergegeben. Man kann sich auch jederzeit schriftlich an die Bezirksverordneten oder Fraktionen wenden. Die Postfächer sind frei zugänglich, somit kann also auch persönlich zugestellt werden. Alle Fraktionen bieten zudem Sprechstunden an. Bei Problemen mit Entscheidungen des Bezirksamtes könne der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden befasst werden. Er lade immer wieder dazu ein, am Wirken der BVV teilzunehmen. Auch hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, wie Einwohnerversammlung, Bürgerentscheide etc. sehr ausgeweitet. Man berate dazu gern jeden Interessenten. Demokratie lebt von der Teilhabe des Bürgers. Hier entscheiden Mehrheiten. Nachfrage Herr Arndt: Warum kann der Fragesteller nicht in der Sitzung seine Auffassung darlegen und die BVV über seine Sicht der Dinge informieren, um sozusagen eine Gegendarstellung gegenüber der des Bezirksamtes zu ermöglichen? BzVV: Dies ist so für die Sitzung der BVV selbst nicht vorgesehen. Die vorbereitende und entscheidende Arbeit erfolgt aber in den Ausschüssen und dort erhalten Bürgerinnen und Bürger Rederecht auf Antrag. Ihm sei nicht bekannt, dass dieses Rederecht jemals in den Ausschüssen verwehrt wurde. Die Ausschüsse, die sich mit der Problematik Mellow-Park befassen, tagen alle öffentlich.

 


 


 
 

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