Auszug - Mahnung an Bücherverbrennung  

 
 
19. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.2
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: überwiesen
Datum: Do, 29.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0700 Mahnung an Bücherverbrennung
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:489/22/08
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBA, BürgBildSport
  Simdorn, Svend
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:SAG

Herr Wohlfeil begründet den Antrag:

Herr BzV Wohlfeil begründet den Antrag: Am 10.05.1933, also vor 75 Jahren fand auf dem Opernplatz, dem heutigen Bebelplatz, der Auftakt für die deutschlandweiten Bücherverbrennungen statt. Diese wurden von der vom NS-Studentenbund beherrschten deutschen Studentenschaft durchgeführt. Beide Organisationen wurden nach der Befreiung durch die Alliierten 1945 verboten. Dieser Aktion fielen Werke von deutschen Autoren, wie Erich Kästner, Sigmund Freud, Karl Marx, Kurt Tucholsky und vieler anderer, zum Opfer. Es wurde zum Beginn der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft symbolisch mit der geistigen und kulturellen Vielfalt der Weimarer Republik und einer humanistisch aufgeklärten Tradition in der europäischen Kulturgeschichte gebrochen. Heinrich Heine hatte bereits gewarnt, dass man da, wo man Bücher verbrennt, verbrenne man am Ende auch Menschen. Auf grausame unvorstellbare Weise sollte sich diese Aussage bewahrheiten. Der Nationalsozialsozialismus mündete in den II. Weltkrieg mit über 50 Mio. Toten, dem Völkermord an die Zigeunerinnen und Zigeuner, den Jüdinnen und Juden. Es sind gerade die kleinen Erinnerungen, die die Mahnung und das Gedenken an die Opfer lebendig halten und geeignet sind, einen wachsamen und kritischen Blick auf Entwicklungen in der heutigen Gesellschaft anzuregen. Die Stolpersteine, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, sind ein solcher Beitrag. Eine Kennzeichnung entsprechender Bücher mit einem Stempel nach dem Beispiel aus Lichtenberg könnte z. B. lauten: Bücher dieses Autors wurden 1933 von den Nazis verbrannt. Dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen – Heinrich Heine. Auf Grund signalisierten Gesprächbedarfes der anderen demokratischen Fraktionen werde die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Bürgerdienste beantragt.

Aussprache:

Es wurde ein Wortprotokoll erstellt:

Herr BzV Bräuniger: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, die Linkspartei sorgt sich um die Mahnung an Bücher die im Dritten Reich verboten wurden bzw. verbrannt worden sind. Dies ist ihr gutes Recht. Ich möchte an Bücher erinnern, die im Dritten Reich millionenfach gelesen wurden und die heute verboten sind bzw. deren Vertrieb untersagt ist. – Zwischenrufe – Das ist mein gutes Recht. Hinzukommen ungezählte politische Bücher, ich betone politische Bücher, und Publikationen, die seit 1945 in Deutschland erstellt wurden und heute indiziert worden sind, weil sie anscheinend nicht den gesetzgebenden Regularien dieses sogenannten freiheitlichsten Staates auf deutschen Boden entsprechen, den es hier jemals gegeben haben soll. Da aber in diesem freiheitlichsten Staat ja anscheinend somit eine politische Zensur stattfindet, die es ja nach dem Grundgesetz so in dieser Form zunächst gar nicht geben dürfte, wäre es richtig, dem Antrag der Linkspartei nicht zuzustimmen. Nichtsdestotrotz sind auch wir für eine besondere Kennzeichnung der von der Linkspartei angesprochenen Bücher. Ich frage mich, warum die Linkspartei überhaupt innen, im Buch drinnen, einen kleinen Stempel machen möchte. Wäre es denn nicht besser, diese Bücher gleich vorab nach außen hin sichtlich im Regal zu kennzeichnen. Ich halte das persönlich für viel vernünftiger. Man weiß ja nie, wie sich alles entwickelt. Wir stimmen diesem Antrag der Linkspartei zu.

Ende des Wortprotokolls

Herr BzStR Simdorn: Er teile das Anliegen des Antrages. Den Antrag kann man verwaltungstechnisch und politisch diskutieren. Die von Herrn Bräuniger hergestellten Zusammenhänge sind eine Frechheit, denn wenn man sich die Bücher der tausenden Autoren, die dem Nationalsozialismus zum Opfer fielen, ansieht, erkennt man, dass sich die Inhalte alle auf humanistischen Grund bewegten, diese Werke zutiefst menschlich waren. Alle nach 1945 in beiden Teilen Deutschlands verbotenen Bücher trugen genau diese Parameter nicht in sich. Werke, die sich gegen die Prinzipien von Menschlichkeit und Antirassismus stellen, sind zu Recht verboten. Er werde auch im Ausschuss darauf achten, dass kein Zusammenhang in diesem Sinne hergestellt werde.

Abstimmung (Überweisung A. f. BiBü): Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen beschlossen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung in den A. f. BiBü

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            Mehrheitlich            dagegen:          3.            Enthaltung:        .


 
 

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