Auszug - Mahnung an Bücherverbrennung
Herr
BzV Wohlfeil
begründet den Antrag: Am 10.05.1933, also vor 75 Jahren fand auf dem
Opernplatz, dem heutigen Bebelplatz, der Auftakt für die deutschlandweiten
Bücherverbrennungen statt. Diese wurden von der vom NS-Studentenbund
beherrschten deutschen Studentenschaft durchgeführt. Beide Organisationen
wurden nach der Befreiung durch die Alliierten 1945 verboten. Dieser Aktion
fielen Werke von deutschen Autoren, wie Erich Kästner, Sigmund Freud, Karl
Marx, Kurt Tucholsky und vieler anderer, zum Opfer. Es wurde zum Beginn der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft symbolisch mit der geistigen und kulturellen Vielfalt der
Weimarer Republik und einer humanistisch aufgeklärten Tradition in der
europäischen Kulturgeschichte gebrochen. Heinrich Heine hatte bereits gewarnt,
dass man da, wo man Bücher verbrennt, verbrenne man am Ende auch Menschen. Auf
grausame unvorstellbare Weise sollte sich diese Aussage bewahrheiten. Der
Nationalsozialsozialismus mündete in den II. Weltkrieg mit über 50 Mio. Toten,
dem Völkermord an die Zigeunerinnen und Zigeuner, den Jüdinnen und Juden. Es
sind gerade die kleinen Erinnerungen, die die Mahnung und das Gedenken an die
Opfer lebendig halten und geeignet sind, einen wachsamen und kritischen Blick
auf Entwicklungen in der heutigen Gesellschaft anzuregen. Die Stolpersteine,
die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, sind ein solcher Beitrag.
Eine Kennzeichnung entsprechender Bücher mit einem Stempel nach dem Beispiel
aus Lichtenberg könnte z. B. lauten: Bücher dieses Autors wurden 1933 von
den Nazis verbrannt. Dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch
Menschen – Heinrich Heine. Auf Grund signalisierten Gesprächbedarfes der
anderen demokratischen Fraktionen werde die Überweisung in den Ausschuss für
Bildung und Bürgerdienste beantragt. Aussprache:
Es wurde ein Wortprotokoll erstellt: Herr
BzV Bräuniger: Herr
Vorsteher, meine Damen und Herren, die Linkspartei sorgt sich um die Mahnung an
Bücher die im Dritten Reich verboten wurden bzw. verbrannt worden sind. Dies
ist ihr gutes Recht. Ich möchte an Bücher erinnern, die im Dritten Reich
millionenfach gelesen wurden und die heute verboten sind bzw. deren Vertrieb
untersagt ist. – Zwischenrufe – Das ist mein gutes Recht.
Hinzukommen ungezählte politische Bücher, ich betone politische Bücher, und
Publikationen, die seit 1945 in Deutschland erstellt wurden und heute indiziert
worden sind, weil sie anscheinend nicht den gesetzgebenden Regularien dieses
sogenannten freiheitlichsten Staates auf deutschen Boden entsprechen, den es
hier jemals gegeben haben soll. Da aber in diesem freiheitlichsten Staat ja
anscheinend somit eine politische Zensur stattfindet, die es ja nach dem
Grundgesetz so in dieser Form zunächst gar nicht geben dürfte, wäre es richtig,
dem Antrag der Linkspartei nicht zuzustimmen. Nichtsdestotrotz sind auch wir
für eine besondere Kennzeichnung der von der Linkspartei angesprochenen Bücher.
Ich frage mich, warum die Linkspartei überhaupt innen, im Buch drinnen, einen
kleinen Stempel machen möchte. Wäre es denn nicht besser, diese Bücher gleich
vorab nach außen hin sichtlich im Regal zu kennzeichnen. Ich halte das
persönlich für viel vernünftiger. Man weiß ja nie, wie sich alles entwickelt.
Wir stimmen diesem Antrag der Linkspartei zu. Ende des Wortprotokolls Herr
BzStR Simdorn: Er
teile das Anliegen des Antrages. Den Antrag kann man verwaltungstechnisch und
politisch diskutieren. Die von Herrn Bräuniger hergestellten Zusammenhänge sind
eine Frechheit, denn wenn man sich die Bücher der tausenden Autoren, die dem
Nationalsozialismus zum Opfer fielen, ansieht, erkennt man, dass sich die
Inhalte alle auf humanistischen Grund bewegten, diese Werke zutiefst menschlich
waren. Alle nach 1945 in beiden Teilen Deutschlands verbotenen Bücher trugen
genau diese Parameter nicht in sich. Werke, die sich gegen die Prinzipien von
Menschlichkeit und Antirassismus stellen, sind zu Recht verboten. Er werde auch
im Ausschuss darauf achten, dass kein Zusammenhang in diesem Sinne hergestellt
werde. Abstimmung (Überweisung A. f. BiBü): Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen
beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Überweisung in den A. f. BiBü Abstimmungsergebnis: dafür: Mehrheitlich dagegen: 3. Enthaltung: . |
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