Tagesordnung - 22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:05 - 22:32 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 2     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 2.1  
Verkehrskollaps Koppelweg  
Enthält Anlagen
0665/XX  
Ö 2.2  
Bürgerämter Neukölln - Sieht so Bürgerfreundlichkeit aus?  
Enthält Anlagen
0666/XX  
Ö 2.3  
Obdachlose aus Ost - und Südosteuropa – Gesetze konsequent anwenden  
Enthält Anlagen
0663/XX  
Ö 2.4  
Bebauung ehemaliger Güterbahnhof Neukölln  
Enthält Anlagen
0617/XX  
Ö 2.5  
Schulgarten Carl-Legien Schule
Enthält Anlagen
0608/XX  
Ö 2.6  
Parkverbotszone  
Enthält Anlagen
0609/XX  
Ö 2.7  
Beteiligung am europaweiten autofreien Tag
Enthält Anlagen
0610/XX  
Ö 2.8  
Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen  
Enthält Anlagen
0511/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Wasserpfeifenlokale, oftmals auch Shisha-Bars genannt, zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang sollten Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

 

  • r die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
  • r die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
  • r den Brandschutz der Gaststätte,
  • r die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
  • r die Fläche der Gaststätte an sich

enthalten.

 

Hierbei haben der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Besucher der Wasserpfeifenlokale und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund zu stehen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung der BVV im Juni 2018 zu berichten.

 

Begründung:

Wasserpfeifenlokale kommen besonders bei auf jungen Leuten immer mehr in Mode. Offenbar erinnert sie das orientalische Flair an ihre Heimat, ihren letzten Urlaub oder beides. Es gibt zunehmend Berichte über Kohlenmonoxid-Vergiftungen von Besuchern von Wasserpfeifenlokalen. Aus einigen Bezirken wurden bereits Gesundheitsgefährdungen durch lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Werte und Verstöße gegen den Brandschutz sowie gegen Zollbestimmungen und den Jugendschutz gemeldet.

 

Besonders die glühende Kohle ist problematisch. Die Berliner Morgenpost berichtete erst kürzlich über einen Vorfall, bei dem 16 Personen nach dem Aufenthalt in einem Wasserpfeifenlokal mit dem Verdacht auf eine CO-Vergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Die Rettungskräfte stellten dabei fest, dass die zulässigen CO-Grenzwerte überschritten worden waren.

 

Atmet der Mensch Luft mit einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration ein, bindet sich das CO direkt an die roten Blutkörperchen und blockiert damit die Sauerstoff-Aufnahme. Infolgedessen kommt es schnell zu einem Sauerstoffmangel und den damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen. CO-Vergiftungen stellen damit eine äerst ernst zu nehmende Gesundheitsbeeinträchtigung dar, die von Ermüdung, Benommenheit, Schwindel, Kopfschmerzen Übelkeit, Bewusstseins-Einschränkung bis hin zur tödlichen Vergiftung reichen.

 

Doch auch die Feinstaubbelastungen liegen oftmals über den zulässigen Grenzwerten, zumal wenn der Tabak für die Wasserpfeife mit Glycerin oder Melasse angefeuchtet wird. Das aber ist zur Herstellung der vielen exotischen Geschmacksrichtungen, mit denen viele Wasserpfeifenlokale werben, üblich.

 

Einige Shisha-Bars verwenden die Mundstücke mehrmals. Damit besteht ein weiteres Gesundheitsrisiko in der Übertragung von Infektionskrankheiten durch die Benutzung unzureichend desinfizierter Shisha-Pfeifen. Auch hierzu liegen entsprechende Berichte vor.

 

Zugleich wird mit der bisherigen Praxis der Steuerhinterziehung geradezu Vorschub geleistet. Um dem entgegenzuwirken, sind Auflagen erforderlich, welche die Lagerung und die Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort in einer Weise sicher stellen, die das Tabaksteuerrecht nicht unterlaufen.

   
    28.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.8 - vertagt
   

vertagt

   
    19.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.37 - vertagt
   

vertagt

   
    21.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.14 - überwiesen
   

Der Antrag wird gegen die Nein-Stimmen der LINKEN in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen.

   
    11.04.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 8 - vertagt
   

Da kein Vertreter des antragstellen Fraktion der AfD anwesend ist, wird dieser TOP vertagt.

   
    13.06.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 10 - im Ausschuss abgelehnt
   

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt ersucht werden, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden.

 

Herr Hikel betont, dass eine verbindliche Reglementierung für Shisha-Bars, insbesondere zur Be- und Entlüftung, zur Installationspflicht von CO-Mess- und Warngeräten sowie zur Erhöhung des Brandschutzes in Shisha-Bars aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich ist. Die Erfahrungen bei Überprüfungen von Shisha-Bars zeigen zweifelsfrei auf, dass die Betreiber zumeist über keinerlei Bewusstsein hinsichtlich der erheblichen Gefahren, die insbesondere von einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration in der Raumluft ausgehen, verfügen. Die bei der Überprüfung von Shisha-Gaststätten regelmäßig mitgeführten CO-Messgeräte zeigen oftmals stark erhöhte Werte an.

 

Herr Hikel informiert darüber, dass die Zielrichtung des Antrages in Richtung Gaststättenrecht jedoch nicht greift. Die Einführung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnispflicht für Shisha-Betriebe durch den Landesgesetzgeber kommt angesichts der Bund-Länder-Kompetenzen nicht in Betracht. Eine solche Regelung wäre von der Länderkompetenz im Gaststättenrecht nicht gedeckt, da das Gaststättenrecht die gewerbliche Verabreichung von Speisen und Getränken regelt, nicht das Verabreichen von Wasserpfeifen. In Anbetracht dessen sollte aus Sicht der Verwaltung der Brandschutz in den Mittelpunkt gestellt und die Shisha-Bars als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 der Bauordnung eingestuft werden.

 

Die Fraktionen der SPD und der Grünen kündigen an, den Antrag wegen der Ausrichtung auf das Gaststättenrecht und auch wegen einiger Ausführungen in der Begründung nicht mittragen zu wollen.

 

Der Antrag der AfD auf Vertagung des Antrages mit wird Ja-Stimmen der CDU, Linken, AfD und AfD-Neu und Nein-Stimmen der SPD und Grünen abgelehnt.

 

Der BVV wird bei Nein-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken sowie bei Enthaltung der AfD und AfD-Neu die Ablehnung des Antrages empfohlen.

 

Es wird folgender Antrag zur Abstimmung gestellt.

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Gewerbebetriebe, Gaststätten und sogenannte Shisha-Gaststätten, in denen Wasserpfeifen, auch als Shishapfeifen bekannt, zubereitet und verabreicht werden, als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Bauordnung Berlin eingestuft werden. Für eine Genehmigung sollen Auflagen im Hinblick auf

 

  • den vorbeugenden Brandschutz in den Betriebsräumen, insbesondere im Hinblick auf die Feuerfestigkeit von Mobiliar und Dekorationen

 

  • das Vorhandensein eines zweiten Rettungsweges

 

  • die Einrichtung eines umschlossenen Ofens einschließlich des dazugehörigen Rauchabzuges an eine geeignete vorhandene oder zu errichtende Schornsteinanlage zur ausschließlichen Vorbereitung der für den Wasserpfeifenbetrieb genutzten Kohlestücke und Abnahme der Anlage durch den Schornsteinfeger analog zu Feuerstellen nach der Bauordnung Berlin

 

  • die ständige Überwachung der Raumluftqualität im gesamten Betrieb im Hinblick auf die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) mittels technischer Messgeräte und

 

  • den Einbau und Betrieb einer Abluftanlage, die in der Lage ist, die Raumluft innerhalb des gesamten Betriebes so auszutauschen und nach außen abzuführen, dass keine Gefahr durch eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid für Personen, die sich darin aufhalten, besteht und eine Belästigung und Beeinträchtigung von Nachbarn durch Gase oder Gerüche ausgeschlossen wird

 

erteilt und regelmäßig überprüft werden. Das zur Genehmigung und Kontrolle benötigte zusätzliche Personal soll den zuständigen Stellen im Bezirksamt zur Verfügung gestellt und fachlich qualifiziert werden.

 

Der BVV wird mit Ja-Stimmen der SPD und Grünen, Nein-Stimmen der AfD sowie Enthaltung der CDU, Linken und AfD-Neu die Annahme des Antrages in 1. Lesung empfohlen.

   
    27.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.9 - vertagt
   

vertagt

   
    29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.21 - (offen)
   
   
    05.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.15 - vertagt
   

vertagt

   
    17.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.8 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Wasserpfeifenlokale, oftmals auch Shisha-Bars genannt, zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang sollten Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

 

  • für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
  • für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
  • für den Brandschutz der Gaststätte,
  • für die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
  • für die Fläche der Gaststätte an sich

enthalten.

 

Hierbei haben der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Besucher der Wasserpfeifenlokale und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund zu stehen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung der BVV im Juni 2018 zu berichten.________________________

 

Herr BV Preuß begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr Schröter, Herr BzBm Hikel

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD und der BN-AfD bei Enthaltung der Gr. FDP beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ö 2.9  
Brandschutz in Shisha-Bars sicherstellen  
Enthält Anlagen
0757/XX  
Ö 2.10  
Blühstreifen, Blühflächen und wohnumfeldnahes Grün
Enthält Anlagen
0469/XX  
Ö 2.11  
Neuköllner Schreiambulanz  
Enthält Anlagen
0749/XX  
Ö 2.12  
Mehr Macht für den Bürgermeister?  
Enthält Anlagen
0753/XX  
Ö 2.13  
Asbest Rias-Gelände  
Enthält Anlagen
0755/XX  
Ö 2.14  
Brandbrief von Schulen im Bezirk & Maßnahmen gegen die gravierenden Missstände an den Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0748/XX  
Ö 2.15  
Ausbau von Dachgeschossen  
Enthält Anlagen
0751/XX  
Ö 2.16  
Langzeitarbeitslosigkeit und „soziales Grundeinkommen“ in Neukölln  
Enthält Anlagen
0754/XX  
Ö 2.17  
Ausschilderung Baustelle Karl-Marx-Straße  
Enthält Anlagen
0715/XX  
Ö 2.18  
Sitzbänke am Weigandufer aufstellen  
Enthält Anlagen
0717/XX  
Ö 2.19  
Im digitalen Zeitalter ankommen und die BVV im Livestream umsetzen  
Enthält Anlagen
0742/XX  
Ö 2.20  
Vor weiteren modularen Unterkünften für Migranten das Asylrecht durchsetzen  
Enthält Anlagen
0741/XX  
Ö 2.21  
Menschen mit Behinderungen im RBB-Rundfunkrat beteiligen  
Enthält Anlagen
0747/XX  
Ö 2.22  
Einrichtung weiterer Sonderschulen  
Enthält Anlagen
0733/XX  
Ö 2.23  
Maroder Bordstein  
Enthält Anlagen
0740/XX  
Ö 2.24  
Rettet die Baumscheibe  
Enthält Anlagen
0739/XX  
Ö 2.25  
Buslinie M 41 verlängern  
Enthält Anlagen
0732/XX  
Ö 2.26  
Schilder da, aber niemand kann sie sehen  
Enthält Anlagen
0738/XX  
Ö 2.27  
Preisgestaltung bei den Berliner Bäderbetrieben  
Enthält Anlagen
0731/XX  
Ö 2.28  
Verkehrsschild mit Graffiti  
Enthält Anlagen
0737/XX  
Ö 2.29  
Zentrale Erfassung und Veröffentlichung aller Tage der offenen Türen an den Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0730/XX  
Ö 2.30  
Keine öffentlichen Stellflächen für Zirkusse mit bestimmten wildlebenden Arten  
Enthält Anlagen
0729/XX  
Ö 2.31  
Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0728/XX  
Ö 2.32  
Einführung eines Männersportförderpreises in Neukölln  
Enthält Anlagen
0727/XX  
Ö 2.33  
Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes  
Enthält Anlagen
0726/XX  
Ö 2.34  
Baumschulware am Campus Rütli retten  
Enthält Anlagen
0673/XX  
Ö 2.35  
Fortschreibung des Neuköllner Integrationspapiers von 2009
Enthält Anlagen
1167/XIX  
Ö 2.36  
Ausbildungsaufgaben gerecht verteilen und Stundenbelastung senken  
Enthält Anlagen
0650/XX  
Ö 2.37  
Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen  
Enthält Anlagen
0654/XX  
Ö 2.38  
Dauerprojekt Späthbrücke  
Enthält Anlagen
0813/XX  
Ö 2.39  
Unzumutbare Bearbeitungszeiten beim Unterhaltsvorschuss?  
Enthält Anlagen
0814/XX  
Ö 2.40  
Abgetauchte Migranten  
Enthält Anlagen
0816/XX  
Ö 2.41  
Bürgersteige  
Enthält Anlagen
0817/XX  
Ö 2.42  
Zweckentfremdung von Wohnraum für Ferienwohnungen  
Enthält Anlagen
0815/XX  
Ö 2.43  
Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
0812/XX  
Ö 2.44  
30 km/h in der Kanalstraße ab Arabisweg bis Neudecker Weg  
Enthält Anlagen
0132/XX  
Ö 2.45  
Fußgängerüberweg vor Kita Momo
Enthält Anlagen
1422/XIX  
Ö 2.46  
Nachtruhe sichern  
Enthält Anlagen
1479/XIX  
Ö 2.47  
Ehrung für Harry Wollenschläger und Hans Purwin
Enthält Anlagen
1642/XIX  
Ö 2.48  
Fußgängerampelzeit Werbellinstraße/ Ecke Morusstraße  
Enthält Anlagen
0050/XX  
Ö 2.49  
Behindertengerechter Übergang  
Enthält Anlagen
0259/XX  
Ö 2.50  
Öffentlich-rechtliche Informationssender für Meinungsvielfalt statt privatem Nachrichtensender im Bezirk  
Enthält Anlagen
0266/XX  
Ö 2.51  
Recyclinghof  
Enthält Anlagen
0324/XX  
Ö 2.52  
Müll-Haie in der Gradestraße  
Enthält Anlagen
0333/XX  
Ö 2.53  
Leichte Sprache als gut sichtbares Zusatzangebot  
Enthält Anlagen
0344/XX  
Ö 2.54  
Landesmittel für Drogenkonsumraum in Neukölln nutzen
Enthält Anlagen
0428/XX  
Ö 2.55  
Glas-Iglus Böhmische Str. 55-56 aufstellen  
Enthält Anlagen
0471/XX  
               
 
 

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