Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Obdachlose aus Ost - und Südosteuropa – Gesetze konsequent anwenden
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei den in den Neuköllner Parks anzutreffenden Ost- und südosteuropäischen Obdachlosen Identitätsfeststellungen auf Grundlage des Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) vorzunehmen, und Unionsbürgern ohne materielles Freizügigkeitsrecht, die Sozialleistungen im Bezirksamt Neukölln beantragen, an das zuständige Ausländeramt zu melden, um deren EU-Freizügigkeitsrecht nach dem FreizügG/EU prüfen zu lassen.________________________________________________________________
Der Antragsteller begründet den Antrag.
Herr BV Schröter beantragt im Namen der Fraktion BN-AfD Namentliche Abstimmung gemäß § 47 GO BVV.
Frau BV Blumethal stellt einen Antrag auf Schluss der Beratung gemäß § 39 Abs. 3 GO BVV. Die Gegenrede wird von Herrn BV Lüdecke gehalten.
Weitere Redebeiträge: Herr BV Lüdecke
Der Antrag auf Schluss der Beratungen wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN gegen 5 Nein-Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschlossen. Damit ist die Beratung beendet.
Herr Vorsteher Oeverdieck unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.
Frau BV Blumenthal beantragt im Namen der Fraktion der SPD geheime Abstimmungen gemäß § 48 GO BVV.
In geheimer Abstimmung wird der Antrag mit 10 Ja-Stimmen, bei 35 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen bei 46 abgegebenen gültigen Stimmen abgelehnt. |
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