Auszug - Obdachlose aus Ost - und Südosteuropa – Gesetze konsequent anwenden  

 
 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:05 - 22:32 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0663/XX Obdachlose aus Ost - und Südosteuropa – Gesetze konsequent anwenden
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BN-AfDBN-AfD
Verfasser:1. Schröter, Steffen
2. Fraktionslose Fr. Zielisch
Schröter, Steffen
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei den in den Neuköllner Parks anzutreffenden Ost- und südosteuropäischen Obdachlosen Identitätsfeststellungen auf Grundlage des Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) vorzunehmen, und Unionsbürgern ohne materielles Freizügigkeitsrecht, die Sozialleistungen im Bezirksamt Neukölln beantragen, an das zuständige Ausländeramt zu melden, um deren EU-Freizügigkeitsrecht nach dem FreizügG/EU prüfen zu lassen.________________________________________________________________

 

Der Antragsteller begründet den Antrag.

 

Herr BV Schröter beantragt im Namen der Fraktion BN-AfD Namentliche Abstimmung gemäß § 47 GO BVV.

 

Frau BV Blumethal stellt einen Antrag auf Schluss der Beratung gemäß § 39 Abs. 3 GO BVV. Die Gegenrede wird von Herrn BV Lüdecke gehalten.

 

Weitere Redebeiträge: Herr BV Lüdecke

 

Der Antrag auf Schluss der Beratungen wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN gegen 5 Nein-Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschlossen. Damit ist die Beratung beendet.

 

Herr Vorsteher Oeverdieck unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.

 

Frau BV Blumenthal beantragt im Namen der Fraktion der SPD geheime Abstimmungen gemäß § 48 GO BVV.

 

In geheimer Abstimmung wird der Antrag mit 10 Ja-Stimmen, bei 35 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen bei 46 abgegebenen gültigen Stimmen abgelehnt.


 
 

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