Drucksache - 1479/XIX  

 
 
Betreff: Nachtruhe sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzBm/Fin
Verfasser:Förster, ChristopherHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.01.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.07.2016 
34. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
05.09.2018 
Fortsetzung der 21. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
17.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
15.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme -SB
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 1
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 2
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 3
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den entsprechenden Stellen einzusetzen, Tempo 30 beginnend von der Moosrosenstraße bis zum Kreuzungsübergang Gradestraße/Blaschkoallee in der Zeit von 22 – 6 Uhr anzuordnen.

 

Begründung:

Immer häufiger kommt es in den Nachtzeiten auf der Gradestraße zu erhöhtem Verkehrsaufkommen. Grund hierfür ist die Sperrung des Britzer Tunnel in Fahrtrichtung Osten. Der PKW/LKW-Verkehr zur nächsten Autobahnauffahrt wird dann über die Gradestraße geleitet.

Hinzu kommt der schlechte Bodenbelag auf der Gradestraße, der in der Nacht für die Anwohner zusätzlichen Lärm produziert. Am Übergang der Gradestraße zur Blaschkoallee, in östlicher Fahrtrichtung, gibt es bereits eine Tempo-30-Zone in der Zeit von 22 – 6Uhr. Die Tempo-30-Zone soll dementsprechend um ca. 200 Meter vorgezogen werden.

 

-Schlussbericht-

 

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Beschlusses liegt bei der VLB. Dazu hat sich Staatssekretär Kirchner mit Schreiben vom 11.04.2018 wie folgt geäußert.

 

„Mit Ihrem Schreiben vom 20.07.2016 haben Sie um Prüfung und Stellungnahme zum BW­Beschluss Nr.1479/XIX vom 05.07.2016 gebeten.

 

Dieser Beschluss Ihrer BW hat die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Gradestraße zwischen 22 und 6 Uhr zum Ziel, um die dortigen Anwohner nachts vor Verkehrslärm zu schützen.

 

Die Gradestraße ist Teil des im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr festgelegten übergeordneten Straßennetzes. In unserer Großstadt ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Hauptstraßennetz sicher zu stellen. Dementsprechend wurde ein übergeordnetes Straßennetz entwickelt, welches rund 1.500 km der Berliner Straßen umfasst und deren jeweilige Bedeutung durch vier Kategorien Ausdruck verliehen wird. Die Gradestraße ist dort als übergeordnete Straßenverbindung der StEP-Stufe II eingestuft.

Ich kann Ihnen versichern, dass sich meine Behörde den Lärmschutzanliegen der Anwohner von Hauptverkehrsstraßen engagiert annimmt. So nachvollziehbar Ihr Anliegen ist, sich im Interesse der Anwohner für die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen in der vorgenannten Straßen einzusetzen, so muss ich Ihnen leider mitteilen, dass nur unmittelbar betroffene Anwohner einer Straße berechtigt sind, derartige Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung  (StVO) zu stellen.

 

Der konkrete Antrag eines oder mehrerer Betroffener ist notwendig, um eine punktgenaue Prüfung und damit eine rechtssichere Ermessensausübung vornehmen zu können. Insbesondere Lärm wird subjektiv sehr unterschiedlich als belastend empfunden. Auch sind die Schlafräume nicht grundsätzlich zur Straßenseite hin ausgerichtet, was wiederrum bedeutend ist, da gerade der Lärm zur Nachtzeit als besonders störend wahrgenommen wird. Folglich muss meine Behörde konkret wissen, ob und wenn ja wo genau der Straßenlärm als belastend empfunden wird und ggf. wie viele Betroffene es gibt.

 

Bei eingehenden Anträgen von Anwohnern, die sich durch den Verkehrslärm beschwert fühlen, wird in jedem Einzelfall die konkrete Höhe der Lärmpegel auf der Grundlage aktueller Verkehrserhebungen und den örtlichen Gegebenheiten, wie den vorhandenen Abständen der Gebäude zur Fahrbahn oder auch der Straßenzustand, Gebäude- bzw. Hausnummer genau ermittelt. Diese Ergebnisse werden dann ebenso wie Verkehrsfunktion der Straße in die Entscheidung einbezogen, ob durch verkehrsbeschränkende Anordnungen wie z.B. Tempo 30 wirksame Abhilfe vor Verkehrslärm getroffen werden kann. Es müssen ferner alle Umstände des Einzelfalls anhand der konkreten örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

 

Derzeit liegen meiner Behörde keine entsprechenden Anträge von Anwohnern auf Lärmschutzmaßnahmen in der Gradestraße vor. Sollten diese eingehen, werden diese selbstverständlich entsprechend dem dargelegten Verfahren gewissenhaft geprüft.

 

Ich bitte Sie daher, der BW mitzuteilen, dass Ihrem Beschluss aus den vorgenannten Gründen nicht entsprochen werden kann.“

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 18. Juni 2018

 

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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