Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Wasserpfeifenlokale, oftmals auch Shisha-Bars genannt, zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang sollten Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen
enthalten.
Hierbei haben der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Besucher der Wasserpfeifenlokale und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund zu stehen.
Der BVV ist bis zur Sitzung der BVV im Juni 2018 zu berichten.________________________
Herr BV Preuß begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung die Beschlussempfehlung.
Redebeiträge: Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr Schröter, Herr BzBm Hikel
Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD und der BN-AfD bei Enthaltung der Gr. FDP beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt. |
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