Auszug - Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen  

 
 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 2.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mo, 17.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:05 - 22:32 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0511/XX Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Lüdecke, AndreasPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Wasserpfeifenlokale, oftmals auch Shisha-Bars genannt, zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang sollten Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

 

  • für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
  • für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
  • für den Brandschutz der Gaststätte,
  • für die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
  • für die Fläche der Gaststätte an sich

enthalten.

 

Hierbei haben der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Besucher der Wasserpfeifenlokale und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund zu stehen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung der BVV im Juni 2018 zu berichten.________________________

 

Herr BV Preuß begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr Schröter, Herr BzBm Hikel

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD und der BN-AfD bei Enthaltung der Gr. FDP beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.


 
 

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