Drucksache - 0654/XX  

 
 
Betreff: Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBildung, Schule und Kultur
Verfasser:Abed, AhmedSchulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
30.05.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
04.07.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung
29.08.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
05.09.2018 
Fortsetzung der 21. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
17.09.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
26.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
15.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen BSK
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschlussempfehlung vertagt 3
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, ausschließlich sozialpädagogische Mittel in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt einzusetzen, um Schulschwänzen und schuldistantem Verhalten entgegenzuwirken. Es werden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen schuldistantem Verhalten mehr eingeleitet. Bußgeldverfahren und Anträge des Bezirksamts auf Erzwingungshaft beim Amtsgericht wegen schuldistantem Verhalten werden zurück genommen oder nicht weiter verfolgt.

 

Begründung:

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der hohe Einsatz von Bußgeldern und Haftstrafen in Form von Erzwingungshaft gegen Eltern kaum Wirkung gezeigt hat, um schuldistantes Verhalten zu beenden. Gerade arme und einkommensschwache Familien können die drakonischen Bußgelder nicht aufbringen, weil sie viel zu arm sind. Ihre Armut wird doppelt bestraft, indem sie zusätzlich in Haft genommen werden sollen. Statt auf Strafen sollte der Bezirk wie in anderen Bezirken ausschließlich sozialpädagogische Mittel anwenden. Es hat sich gezeigt, dass mit mehr Sozialpädagog*innen an den Schulen und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt schuldistantem Verhalten erfolgreich entgegengewirkt werden kann. Das Bezirksamt Neukölln hat in den Schuljahren 2016/2017 447 Mal Bußgelder verhängt, d.h. über die Hälfte der 867 Bußgelder in ganz Berlin. Lediglich 197 Mal konnten die Bußgelder gezahlt werden. In 181 Fällen wurden Anträge zur Erzwingungshaft beim Amtsgericht gestellt. 25% der Bevölkerung in Neukölln können von ihrer Arbeit nicht leben und sind von staatlichen Transferleistungen wie Hartz IV und Sozialhilfe abhängig. Mit 50,2% Kinderarmut liegt der Bezirk an erster Stelle in Berlin.

 
 

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