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Drucksache - DS/1526/V
Laut der Drucksache/1372/V vom 14. August 2019 hat das Bezirksamt die Wiederzuführung der Wohnungen zu Wohnzwecken angeordnet. Gegen die Anordnung wurde im Eilverfahren die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beim Verwaltungsgericht beantragt. Das Verwaltungsgericht sollte demnächst darüber entscheiden.
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht liegt aktuell noch nicht vor.
Die Arbeitsgruppe Zweckentfremdung im Bezirksamt hat im Juni 2019 die Wiederzuführung der Wohnungen zu Wohnzwecken angeordnet; mit sofortiger Vollziehung. Die Markthalle hat daraufhin beim Verwaltungsgericht die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt. Dies hat der Bezirk abgelehnt. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht einen Vergleichsvorschlag der Gegenseite übersandt und um Stellungnahme gebeten. Es wurde eine monatliche Ausgleichszahlung von 1 €/m² angeboten. Das hat der Bezirk im September 2019 ebenfalls abgelehnt. Abzuwarten ist nun die Entscheidung des Gerichts.
Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden.
Ein Bußgeldverfahren wird erst mit der Beendigung der zweckfremden Nutzung/ Beendigung der ordnungswidrigen Handlung eröffnet.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner-Spindler |
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