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Drucksache - DS/1376/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Kreuzung besitzt eine Lichtsignalanlage und gehört dem übergeordneten Netz an. Grundsätzlich ist hierfür die übergeordnete Behörde verantwortlich. In diesem Fall die Verkehrslenkung Berlin (VLB).
Die VLB wurde vom BA bezüglich der Drucksache 682 „Unfallschwerpunkt Görlitzer Bahnhof entschärfen“ angefragt. Eine Antwort steht jedoch weiterhin aus.
Das Bezirksamt diskutiert derzeit, ob ein besser funktionierendes Verfahren in Bezug auf die Weitergabe von BVV-Anliegen an die Stellen auf Landesebene gefunden werden kann. Aktuell bleiben diese Beschlüsse meist folgenlos – auch aufgrund der Arbeitsbelastung bei der VLB.
Nach Kenntnisstand des Bezirksamtes liegt die Kreuzung darüber hinaus zurzeit zur Prüfung bei der Unfallkommission vor. Weitere Inhalte über den Planungsstand sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Dem Bezirksamt ist die grundsätzliche Problematik des Parkens in zweiter Reihe im gesamten Nebennetz bekannt.
Mittelfristig ist das Ziel die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im gesamten Bezirk. Damit einher geht dann auch die Parkraumüberwachung. Derzeit werden hierfür die Verkehrsgutachten erstellt.
Die Gutachten beinhalten eine umfangreiche Erhebung der Parkplatzsituation im Gebiet. Hierbei wird das Parkraumangebot, dessen Auslastung sowie der Parkraumbedarf analysiert. Im Anschluss müssen die personellen und finanziellen Ressourcen aufgestockt werden. Es erfolgen Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal, das die neu eingerichteten Parkzonen bewirtschaften soll. Außerdem müssen die Parkscheinautomaten europaweit ausgeschrieben werden. In der Regel dauert so ein Prozess rund zwei Jahre.
Für den Ortsteil Kreuzberg ist die Beauftragung der Untersuchung im November 2018 erfolgt. Die geplante Einführung der Parkraumbewirtschaftung würde demnach sukzessiv Ende 2020 beginnen.
Das Bezirksamt plant zudem Ende August eine Verkehrszählung in der Manteuffelstraße. Unter anderem, um zu überprüfen, ob durch die Einführung der Einbahnstraßenregelung in der Mariannenstraße - zwischen Skalitzer Straße und Paul-Lincke-Ufer - der Verkehr auf diesem Straßenzug zugenommen hat.
Sollte im Zuge der Verkehrserhebung ein erheblicher Durchgangsverkehr nachgewiesen werden, sind weitere Maßnahmen denkbar. Wie z.B. Durchfahrts- und Diagonalsperren, die z.Z. im Samariterkiez und Wrangelkiez errichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
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