Drucksache - DS/0834/V  

 
 
Betreff: Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren gewährleisten: Information über Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteherin
Verfasser:1. Gerold, Annika
2. Striebel, Pascal
Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.06.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit Vorberatung
22.11.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren gewährleisten  
Anlage zur VzK DS/0834/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, auf seinen Internet-Seiten (Gesundheitsamt/Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung) sowie in der Beratung ggf. in Broschüren oder Faltblättern das Informationsangebot zur Schwangerschaftskonfliktberatung um Informationen über Ärzt*innen zu ergänzen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Dazu soll auf die Seite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zum Schwangerschaftsabbruch verwiesen werden, (siehe: https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/schwangerschaft-und-kindergesundheit/schwangerschaft-und-familienplanung/schwangerschaftskonfliktberatung/), auf welcher Ärzt*innen gelistet werden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Informationen, die über die Seite der Senatsverwaltung zugänglich sind, mehrsprachig zur Verfügung stehen.

 

Begründung:

 

Zur notwendigen Information im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung gehört es auch, zur Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs beraten zu werden.

 

Neben den wichtigen Verweisen zur Schwangerschaftskonfliktberatung soll allen ratsuchenden Menschen auch eine umfassende und ausreichende Information über entsprechende Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

 

Ärzt*innen, die auf ihrer Website Informationen zum Schwangerschaftsabbruch bereitstellen, müssen damit rechnen, aufgrund des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch angezeigt und strafrechtlich verfolgt zu werden, obwohl der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Umständen straffrei ist.
Daher müssen diese Informationen auf anderem Weg zur Verfügung gestellt werden. Das Bezirksamt soll dabei unterstützen und mit Hilfe zur Seite stehen.

 

 

BVV 28.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit

 

 

SozBüDGes 22.11.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, auf seinen Internet-Seiten (Gesundheitsamt/Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung) sowie in der Beratung ggf. in Broschüren oder Faltblättern das Informationsangebot zur Schwangerschaftskonfliktberatung um Informationen über Ärzt*innen zu ergänzen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Dazu soll auf die Seite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zum Schwangerschaftsabbruch verwiesen werden, (siehe: https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/schwangerschaft-und-kindergesundheit/schwangerschaft-und-familienplanung/schwangerschaftskonfliktberatung/), auf welcher Ärzt*innen gelistet werden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Informationen, die über die Seite der Senatsverwaltung zugänglich sind, mehrsprachig zur Verfügung stehen.

 

 

BVV 28.11.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, auf seinen Internet-Seiten (Gesundheitsamt/Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung) sowie in der Beratung ggf. in Broschüren oder Faltbttern das Informationsangebot zur Schwangerschaftskonfliktberatung um Informationen über Ärzt*innen zu ergänzen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Dazu soll auf die Seite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zum Schwangerschaftsabbruch verwiesen werden, (siehe: https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/schwangerschaft-und-kindergesundheit/schwangerschaft-und-familienplanung/schwangerschaftskonfliktberatung/), auf welcher Ärzt*innen gelistet werden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Informationen, die über die Seite der Senatsverwaltung zugänglich sind, mehrsprachig zur Verfügung stehen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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